Politik Landkreis Leer Niedersachsen (NI)

Fehlende Ankreuzfelder auf Stimmzetteln: Landkreis Leer lässt 27.500 Exemplare neu drucken

Im Landkreis Leer müssen wegen fehlender Ankreuzfelder auf Stimmzetteln für den Kreistag 27.500 Exemplare neu gedruckt werden. Briefwahlunterlagen wurden vorerst gestoppt; bereits abgegebene Stimmen sind laut Landeswahlleitung gültig.

Fehlende Ankreuzfelder auf Stimmzetteln: Landkreis Leer lässt 27.500 Exemplare neu drucken
©Illustration KI Kathrin Meyer / we-news.com

Im Vorfeld der Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September ist im Landkreis Leer eine Panne bei den Stimmzetteln aufgetreten. Auf den Unterlagen für die Wahl des Kreistages fehlen hinter den Namen von vier Kandidatinnen und Kandidaten die vorgesehenen Ankreuzfelder. Die Verwaltung teilte am Donnerstag mit, für den betroffenen Wahlbereich IV — mit den Städten Borkum und Weener sowie den Gemeinden Bunde und Jemgum — müssten deshalb 27.500 Stimmzettel neu gedruckt werden.

Wie die Panne entdeckt wurde

Die Fehlermeldung sei von einem aufmerksamen Bürger aus Bunde gekommen, der den Fehler beim Wahlamt angezeigt habe. Daraufhin habe die Verwaltung die Ausgabe von Briefwahlunterlagen in den betroffenen Kommunen vorerst gestoppt. Es werde zu Verzögerungen kommen, teilte die Kreisverwaltung mit. Neue Unterlagen sollen nach aktuellem Stand ab dem 21. August zur Verfügung stehen.

Gültigkeit bereits abgegebener Stimmen

Trotz des Fehlers gelten die fehlerhaften Stimmzettel nach Angaben der Verwaltung in Absprache mit der Landeswahlleitung als gültig. Wer bereits per Brief gewählt habe, müsse sich nach Aussage der Behörde keine Sorgen machen. Gleichzeitig bat der Landkreis die Wählerinnen und Wähler, die falschen Zettel möglichst bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gegen die korrigierten Exemplare auszutauschen.

„Die Stimmabgabe ist gültig.“

Welche Auswirkungen sind zu erwarten?

Die unmittelbaren Folgen betreffen vor allem die Organisation der Briefwahl und die Logistik in den betroffenen Kommunen. Denkbare praktische Konsequenzen sind:

  • Verzögerungen bei der Ausgabe von Briefwahlunterlagen bis zur Bereitstellung der neuen Zettel.
  • Erhöhter Aufwand für Gemeinden und Kreisverwaltung beim Austausch bereits ausgehändigter Unterlagen.
  • Informationsbedarf bei Bürgerinnen und Bürgern, die unsicher sind, ob ihre bereits abgegebene Stimme gültig ist.

Was Betroffene jetzt wissen müssen

Nach den Angaben der Kreisverwaltung und der Landeswahlleitung gilt: Bereits per Brief abgegebene Stimmen sind rechtswirksam, auch wenn die Zettel die Ankreuzfelder nicht aufweisen. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht versandt haben oder die fehlerhaften Unterlagen austauschen möchten, werden gebeten, sich an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu wenden, sobald die neuen Stimmzettel verfügbar sind.

Betroffener Wahlbereich Kommunen Anzahl Stimmzettel
Wahlbereich IV (Kreistagswahl) Borkum, Weener, Bunde, Jemgum 27.500

Hintergrund: formale Anforderungen an Stimmzettel

Stimmzettel müssen bestimmten formalen Vorgaben genügen, damit die Stimmabgabe eindeutig zugeordnet werden kann. Fehlende Ankreuzfelder können zwar die Auszählung erschweren, stellen aber nicht zwangsläufig einen Grund dar, abgegebene Stimmen für ungültig zu erklären — dies gilt insbesondere, wenn die Absicht des Wählenden eindeutig erkennbar ist. In diesem Fall haben Kreisverwaltung und Landeswahlleitung offenbar entschieden, die abgegebenen Stimmen trotz des Formfehlers als gültig zu bewerten.

Reaktionen der Verwaltung

Die Kreisverwaltung unterstrich, man nehme den Vorfall ernst und arbeite an einer schnellen, verlässlichen Lösung. Die Nachbestellung der Zettel sei veranlasst worden, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherzustellen und den betroffenen Wählerinnen und Wählern korrekte Wahlunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Was offen bleibt

Unklar ist, wie es zu dem Fehler in der Druckvorlage kommen konnte: Die Verwaltung hat bislang keine Angaben zu den Ursachen gemacht. Ob sich durch den Austausch der Unterlagen für einzelne Wählerinnen und Wähler weitere Verzögerungen ergeben, hängt vom Ablauf in den Gemeinden ab. Die Landeswahlleitung hat jedoch die rechtliche Frage der Gültigkeit der abgegebenen Stimmen geklärt und damit unmittelbare Verunsicherung reduziert.

Für Wählerinnen und Wähler im betroffenen Wahlbereich empfiehlt es sich, die örtlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden zu verfolgen und bei Zweifeln das Bürgerbüro zu kontaktieren. Die Kreisverwaltung kündigte an, die Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu informieren, sobald die neuen Stimmzettel vorliegen.

Kathrin Meyer
Kathrin KI Korrespondentin Niedersachsen online

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