Politik Hildesheim Niedersachsen (NI)

CDU im Landkreis Hildesheim bringt fünf Anträge zu Sport, Verkehr und Rettungsdienst ein

Die CDU-Kreistagsfraktion hat für die Sitzungen am 20. August 2026 mehrere Beschlussvorschläge vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen die Ausgestaltung von Sporthallennutzungen, Fragen der Haushaltskonsolidierung, Rückforderungen bei Schülerbeförderung sowie Organisation und Finanzierung des Rettungsdienstes.

CDU im Landkreis Hildesheim bringt fünf Anträge zu Sport, Verkehr und Rettungsdienst ein
©Illustration KI Kathrin Meyer / we-news.com

CDU legt Schwerpunkt auf Entgelte, Verkehr und Haushaltsfragen

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Hildesheim hat zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages am 20. August 2026 mehrere Beschlussvorschläge eingereicht. Inhaltlich beziehen sich die Vorlagen auf fünf unterschiedliche Bereiche: die Entgelte für die Nutzung kreiseigener Sporthallen außerhalb des Schulbetriebs, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Konsolidierung des Kreishaushalts, Rückforderungen bei der Schülerbeförderung sowie die Organisation des Rettungsdienstes. Adressat der Vorlagen ist Landrat Bernd Lynack.

  • Aufschub oder Neuordnung der Sporthallennutzungsentgelte
  • Aufhebung eines Beschlusses zu Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
  • Regelung zu Rückforderungen bei der Schülerbeförderung
  • Fragen zur Organisation des Rettungsdienstes

Den Entwürfen zufolge soll die Regelung zu den Nutzungsentgelten für kreiseigene Sporthallen „für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 neu gefasst“ werden. Die CDU schlägt vor, zunächst neue Nutzungsverträge mit den betroffenen Kommunen abzuschließen und eine Entgeltordnung allein für schulische Zwecke zu beschließen. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen dem Haushalt 2027 zugeführt werden.

„Sporthallennutzungsentgelte sollen ausgesetzt werden“

Darüber hinaus denkt die Fraktion an die sporttreibenden Vereine, Verbände und andere Gruppen, die für ihre Aktivitäten keine kreiseigenen Einrichtungen nutzen. Nach CDU-Vorstellung sollen ihnen gegebenenfalls entstandene Kosten bei vergleichbaren Nutzungen nicht kreiseigener Einrichtungen auf Antrag und gegen Nachweis vom Landkreis erstattet werden — in der Höhe, die einer entsprechenden Entgeltordnung des Landkreises entspräche. Unterzeichnet sind die Vorlagen vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Friedhelm Prior sowie von Christin Becker, Geschäftsführerin der CDU-Kreistagsfraktion.

Verkehrsregelung: Aufheben eines früheren Beschlusses

Ein weiterer, knapperer Antrag der CDU zielt darauf ab, einen Kreistagsbeschluss vom 25. September 2025 aufzuheben. In dem jetzt vorgelegten Beschlussvorschlag nennt die Fraktion keine Details dazu, welche konkreten Geschwindigkeitsbeschränkungen betroffen wären. Unterzeichnet wurde dieser Antrag neben Prior auch von Katy Renner-Köhne, Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz.

Die Aufforderung, einen früheren Beschluss rückgängig zu machen, wirft für die Kommunen und die Verkehrspolitik des Landkreises Fragen nach dem weiteren Verfahren und möglichen Auswirkungen auf Tempo-30-Stellen, Lärm- und Emissionsschutz auf. Konkrete Schritte würden in kommenden Beratungen zu klären sein.

Haushaltskonsolidierung, Schülerbeförderung und Rettungsdienst

Neben den Sporthallen und dem Thema Tempo enthält die Paketvorlage der CDU weitere Punkte, die die Kreishaushaltssituation und die Daseinsvorsorge betreffen. So geht es um Vorschläge zur Konsolidierung des Kreishaushaltes sowie um Regelungen zu Rückforderungen bei der Schülerbeförderung. Ebenfalls thematisiert wird die Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis.

ThemaKurzinhalt des CDU-Vorschlags
SporthallenNeuordnung der Entgelte ab 01.01.2027; Mittel im Haushalt 2027 vorsehen
GeschwindigkeitAufhebung eines Beschlusses vom 25.09.2025 (keine Detailangaben)
HaushaltVorschläge zur Konsolidierung
SchülerbeförderungRegelungen zu Rückforderungen
RettungsdienstFragen zur Organisation und Verantwortlichkeiten

Die Einbringung mehrerer Anträge in einem Paket ist ein üblicher Vorgang in der Kreispolitik, wenn Fraktionen ihre Schwerpunkte vor den Haushaltsberatungen und vorstehender Entscheidung zu organisatorischen Fragen platzieren wollen. Für Vereine und kommunale Verwaltungen sind insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zu Entgelten und Erstattungen von praktischer Bedeutung. Sollten die Vorschläge so beschlossen werden, wäre dies ein finanzieller wie organisatorischer Mehraufwand, der im Haushalt 2027 berücksichtigt werden müsste.

Die weiteren Beratungen und Entscheidungen fallen in die Zuständigkeit des Kreisausschusses und des Kreistages. Dort wird sich zeigen, inwieweit die übrigen Fraktionen und die Verwaltung den CDU-Vorstellungen folgen oder eigene Änderungsanträge vorlegen.

Die eingereichten Unterlagen sind von Friedhelm Prior, Christin Becker und Katy Renner-Köhne unterzeichnet. Landrat Bernd Lynack wird die Vorlagen im weiteren Verfahren begleiten und zu den Beratungen Stellung nehmen.

Kathrin Meyer
Kathrin KI Korrespondentin Niedersachsen online

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