Auf einem Parkfeld eines Drogeriemarkts in der Max‑Schweinlin‑Strasse in Neuenburg ist am Freitagmittag ein geparktes Auto beschädigt worden. Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall zwischen 11 Uhr und 12.25 Uhr. Der Verursacher entfernte sich anschliessend vom Unfallort, ohne sich um den Schaden zu kümmern.
Vorfall und Schaden
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde das schwarze Fahrzeug vermutlich beim Ein‑ oder Ausparken im Bereich des Kotflügels hinten rechts touchiert. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf rund 2000 Euro. Zu Art und Herkunft des Verursacherfahrzeugs liegen derzeit keine konkreten Hinweise vor.
«Nach bisherigen Erkenntnissen hat ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer vermutlich beim Ein‑ oder Ausparken einen schwarzen Wagen im Bereich des Kotflügels hinten rechts beschädigt», so die Mitteilung der Polizei.
Ermittlungen und Zeugenaufruf
Das Polizeirevier Müllheim hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Beamtinnen und Beamten bitten Personen, die Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug geben können, sich zu melden.
- Ort: Parkplatz Drogeriemarkt, Max‑Schweinlin‑Strasse, Neuenburg
- Zeit: Freitag, zwischen 11:00 und 12:25 Uhr
- Betroffenes Fahrzeug: schwarzes Auto, Beschädigung am Kotflügel hinten rechts
- Geschätzter Schaden: 2000 Euro
- Kontakt: Polizeirevier Müllheim, Tel. 07631/1788‑0
Praktische Hinweise für Zeugen
Wer sich zur fraglichen Zeit auf dem Parkplatz aufgehalten hat, sollte prüfen, ob er Auffälligkeiten bemerkt oder Aufnahmen (z. B. von Dashcams oder Fahrzeugkameras) besitzt. Auch Hinweise auf ein Fahrzeug mit frischen Lackspuren oder neue Beschädigungen an der rechten hinteren Fahrzeugseite könnten für die Ermittlungen relevant sein. Die Polizei weist darauf hin, keine eigenen Ermittlungen vorzunehmen, sondern Hinweise zuverlässig und möglichst vollständig an das angegebene Revier zu melden.
Kontext: Unfallflucht in Parkräumen
Unfallfluchten auf Parkplätzen sind in vielen Gemeinden ein wiederkehrendes Problem. Betroffene stehen oft vor der Schwierigkeit, den flüchtigen Verursacher zu identifizieren, wenn keine Zeugen oder Kamerabilder vorhanden sind. Neben der rechtlichen Folge – das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar – verbleibt für die Geschädigten in vielen Fällen die Aufgabe, den Schaden über die eigene Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen.
| Aspekt | Information |
|---|---|
| Tatzeit | Freitag, 11:00–12:25 Uhr |
| Ort | Parkplatz Drogeriemarkt, Max‑Schweinlin‑Strasse, Neuenburg |
| Beschädigung | Kotflügel hinten rechts, schwarzes Auto |
| Schadenshöhe | Rund 2000 Euro |
| Ermittler | Polizeirevier Müllheim, Tel. 07631/1788‑0 |
Wie weiter?
Die Polizei wertet eingehende Hinweise aus und prüft mögliche Spuren am beschädigten Fahrzeug. Sollten sich Hinweise auf das verursachende Fahrzeug ergeben, können weitere Ermittlungen folgen. Bis dahin bleibt der Zustand des beschädigten Wagens als Beweisstück für die Ursachenklärung relevant.
Personen mit Informationen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Müllheim unter der Nummer 07631/1788‑0 zu melden.