Die Region Toggenburg treibt die Planung ihres Velonetzes weiter voran. Ziel ist ein abgestimmtes Netzwerk, das Alltagsverkehr, Freizeit und Mountainbikeverkehr zusammenführt und dabei Sicherheit sowie Attraktivität erhöhen soll. Grundlage für die Planung sind Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie die Vorgaben des Bundes.
Was geplant wird
Die Velonetzplanung soll klären, wo bestehende Wege gemeinsam genutzt werden können und wo getrennte Infrastrukturen nötig sind. Es geht nicht nur um neue Routen, sondern um ein gesamthaftes Konzept für verschiedene Nutzergruppen: Pendelnde, Freizeitradfahrende und Mountainbiker. Die verantwortliche Region betont, dass Wanderwege künftig so gestaltet werden sollen, dass sowohl Wandernde als auch Bikende Platz haben.
Rechtlicher Rahmen und kantonale Schritte
Das Bundesgesetz über Velowege verpflichtet die Kantone, bis Ende 2027 behördenverbindliche Pläne für bestehende und geplante Velowegnetze zu erstellen. Die Umsetzung muss gemäss Gesetz bis Ende 2042 erfolgen. Im Kanton St.Gallen sind bereits Anfang 2026 unter anderem die Mountainbike‑Strategie und ein Nachtrag zum Strassengesetz in Kraft getreten. Diese Instrumente bilden die Basis für die konkrete Ausgestaltung im Toggenburg.
| Frist | Inhalt |
|---|---|
| Ende 2027 | Behördenverbindliche Velowegpläne erstellen |
| Ende 2042 | Umsetzung der Velowegnetze |
| Anfang 2026 | Kanton St.Gallen: Mountainbike‑Strategie und Strassengesetz‑Nachtrag in Kraft |
Gemeinsame Nutzung von Wegen: Stand der Regelung
Wesentlich für die Planung ist die rechtliche Lage: Im Kanton St.Gallen sind klassierte öffentliche Strassen und Wege grundsätzlich auch für Mountainbikes offen. Das schliesst Wanderwege mit ein, sofern kein explizites Fahrverbot besteht. Damit ist die Koexistenz von Fuss‑ und Radverkehr bereits heute ein verankertes Prinzip — vorausgesetzt, es herrscht gegenseitige Rücksichtnahme. Auf Wanderwegen hat der Fussverkehr Vortritt.
- Die Planung berücksichtigt Bedürfnisse aus Alltagsverkehr, Freizeit und Mountainbiken.
- Es wird zwischen gemeinsamer Nutzung und separaten Angeboten abgewogen.
- Gesetzliche Fristen: Pläne bis 2027, Umsetzung bis 2042.
Für die Praxis bedeutet das: Nicht jede Nutzung braucht zwingend eine eigene Trasse. Vielmehr ist zu prüfen, wo durch Beschilderung, Breitenangaben, Wegqualitäten oder kleine bauliche Eingriffe eine sichere und verträgliche gemeinsame Nutzung möglich ist. Wo hohe Konfliktpotenziale oder Sicherheitsrisiken bestehen, sind separate Angebote angezeigt.
Folgen für Einheimische und Gäste
Für Pendelnde kann ein dichteres, besser vernetztes Velonetz die tägliche Fahrzeit verkürzen und den Umstieg auf das Velo attraktiver machen. Für Freizeitfahrende und Mountainbiker bieten durchdachte Strecken mehr Erlebnisqualität und höhere Sicherheit. Die regionale Abstimmung mit Gemeinden, Wandervereinen und Mountainbike‑Organisationen wird entscheidend sein, damit Lösungen akzeptiert werden und in der Praxis funktionieren.
Die Velonetzplanung im Toggenburg ist ein Beispiel dafür, wie kantonale Vorgaben und lokale Bedürfnisse zusammenspielen. Der weitere Prozess wird zeigen, an welchen Orten geteilt und wo getrennt wird — immer mit dem Ziel, ein sicheres und attraktives Angebot für alle Nutzergruppen zu schaffen.