In der Schweiz wurden nach Schätzung der Pädagogischen Hochschule PH Zürich im Schuljahr 2022/2023 rund 30.000 geflüchtete Kinder eingeschult. Die Zahlen, die das Problem sichtbar machen, sind jedoch fragmentarisch: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verweist auf die Kantone und bestätigt, dass es auf nationaler Ebene keine gesamthaften Daten gibt.
Recht auf Bildung trifft auf Praxis
Das Recht auf Bildung gilt in der Schweiz auch für minderjährige Geflüchtete. Das bedeutet: Schon in Bundesasylzentren müssen Kinder unterrichtet werden, weil Schulpflicht und das Menschenrecht auf Bildung dies verlangen. Gleichzeitig berichten Forschende und Lehrkräfte von vielfältigen Herausforderungen im Schulalltag: heterogene Klassen, unterschiedliche Herkunftssprachen und die Notwendigkeit, sowohl Schweizerdeutsch im Alltag als auch Schriftdeutsch in der Schule zu lernen.
„Im Bundesasylzentrum erhalten die Kinder vor allem Sprachunterricht“, sagt Pascale Herzig, Dozentin an der PH Zürich, und betont zugleich die hohe Komplexität des Unterrichts.
Herzig, die 2023 eine Studie zu geflüchteten Kindern an Schweizer Schulen publiziert hat, beschreibt den Unterricht in den Bundesasylzentren als besonders anspruchsvoll: Kinder aus verschiedenen Ländern, mit unterschiedlichen Sprachen und Vorbilderfahrungen werden dort gemeinsam unterrichtet.
Regionale Entwicklungen: Rückgänge nach den Fluchtwellen
Die kantonalen Zahlen zeigen, dass nach den großen Ankunftswellen 2021/2022 die Neuaufnahmen zurückgegangen sind. Beispiele aus den Kantonen Basel‑Stadt und Bern illustrieren dies deutlich:
| Kanton | Neuaufnahmen Schuljahr 2021/2022 | Neuaufnahmen Schuljahr 2025/2026 |
|---|---|---|
| Basel‑Stadt | 416 | 99 |
| Bern | 1.780 | 520 |
Solche Rückgänge spiegeln weniger eine gelöste Situation wider als veränderte Fluchtbewegungen, Aufenthaltstitel und damit verbundene Aufnahmeprozesse.
Konsequenzen für Schulen und Lehrkräfte
Die dargestellten Befunde haben unmittelbare Folgen für die Praxis in Schulen:
- Bedarf an gezieltem Sprachförderunterricht, sowohl für Alltagssprache als auch für Schriftdeutsch.
- Notwendigkeit von Lehrkräftefortbildung im Umgang mit Traumatisierungen und interkulturellen Unterrichtsformen.
- Koordination zwischen Bundesasylzentren, Kantonen und Schulen, weil Zuständigkeiten und Daten nicht zentral erfasst sind.
Wenn es an gesamtschweizerischen Zahlen fehlt, erschwert das die Planung von Ressourcen und Personal. Für Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen bleibt damit oft unklar, welche Unterstützung langfristig zur Verfügung stehen wird.
Ausblick und offene Fragen
Die PH‑Zürich‑Analyse macht deutlich: Rechtliche Grundlagen für Bildung sind vorhanden, die Umsetzung steht jedoch vor praktischen Hürden. Entscheidend wird sein, wie Kantone und Gemeinden künftig die Sprachförderung, psychosoziale Unterstützung und die Erfassung von Daten organisieren. Für Österreich bietet der Bericht wichtige Hinweise: Auch hier sind Fragen der Integration, klarer Zuständigkeiten und ausreichender Ressourcen relevant, wenn neue Gruppen von Geflüchteten in Schulen ankommen.
Die Studie nennt konkrete Zahlen und beschreibt Handlungsfelder, ohne einfache Lösungen vorzugeben. Ein stabileres Datengrundlage auf nationaler Ebene und koordinierte Bildungsangebote zwischen Erstaufnahme und regulärer Schule bleiben zentrale Voraussetzungen, damit das Recht auf Bildung nicht nur auf dem Papier steht.