Bildung Götzis Vorarlberg (VB)

Götzis: Neue Verkehrsregel rund um Ausweichschule in der Altacher Straße tritt mit Schulbeginn in Kraft

Mit Schulbeginn am 14. September 2026 tritt eine Fahrverbotsregelung in der Altacher Straße in Kraft. Ziel ist, den Autoverkehr vor der Ausweichschule zu reduzieren, die Sicherheit der Kinder zu erhöhen und Belastungen für Anrainerinnen und Anrainer zu senken.

Götzis: Neue Verkehrsregel rund um Ausweichschule in der Altacher Straße tritt mit Schulbeginn in Kraft
©Illustration KI Fabian Nussbaumer / we-news.com

Konkrete Regelung und Zeitfenster

Mit dem Beginn des Schuljahres am 14. September 2026 gilt in Götzis rund um die Ausweichschule der Volksschule Markt in der Altacher Straße 12 eine neue Verkehrsregelung. An Schultagen ist im Bereich der Ausweichschule ein temporäres Fahrverbot für Kraftfahrzeuge vorgesehen, um den Autoverkehr unmittelbar vor dem Schulgebäude zu verringern und die Belastung für Anrainerinnen und Anrainer möglichst gering zu halten.

Zeitraum Geltung
07:15 – 08:30 Fahrverbot an Schultagen
11:15 – 12:45 Fahrverbot an Schultagen

Ausnahmen, Einfahrtsverbote und Elternhaltestellen

Vom Fahrverbot ausgenommen sind der Anrainerverkehr sowie Fahrzeuge von Personen, die in der Ausweichschule beschäftigt sind. Zusätzlich wurden im Vibrütteweg Einfahrtsverbote angeordnet, um verstärkten Gegenverkehr auf der Altacher Straße zu verhindern. Die Abfahrt von den Elternhaltestellen ist über den Vibrütteweg vorgesehen; dadurch soll insbesondere im unteren Bereich der Altacher Straße Gegenverkehr auf dem Schulweg vermieden werden.

  • Eltern werden gebeten, die vorgesehenen Elternhaltestellen zu nutzen.
  • Die Elternhaltestellen sind über die Major-Ellensohn-Straße erreichbar.
  • Parkplätze stehen beim Stadion Mösle zur Verfügung.

Öffentlicher Verkehr und zu Fuß gehen

Die Marktgemeinde weist darauf hin, dass für verschiedene Ortsteile Busverbindungen zur Ausweichschule bestehen. Noch besser sei es, wenn Kinder den Schulweg vollständig zu Fuß oder mit dem Bus zurücklegen, heißt es in der Mitteilung. Die Gemeinde betont die Vorteile des Zu-Fuß-Gehens: Bewegung an der frischen Luft, Förderung der Selbstständigkeit und gemeinsame Zeit mit Freundinnen und Freunden.

„Um den Autoverkehr unmittelbar vor der Schule zu reduzieren und die Belastung für die Anrainerinnen und Anrainer möglichst gering zu halten, wurde eine neue Verkehrsregelung ausgearbeitet.“

Begleitung in den ersten Wochen

Gerade in den ersten Wochen nach Schulbeginn erfordere die neue Verkehrssituation erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Deshalb wird die Gemeindesicherheitswache ihre Präsenz auf den Schulwegen und im Umfeld der Ausweichschule verstärken, um den Ablauf zu beobachten und einzugreifen, falls nötig. Die Marktgemeinde plant darüber hinaus gemeinsam mit der Schule Aktionen, um Kinder und Eltern bei der Nutzung alternativer Schulwege zu unterstützen und zu motivieren.

Auswirkungen für Anrainer und Verkehr

Die Maßnahme zielt darauf ab, kurzzeitige Stau- und Lärmbelastungen vor dem Schulgebäude zu vermeiden und die Verkehrssicherheit für die einschulenden Kinder zu erhöhen. Für Anrainerinnen und Anrainer bedeutet dies zum einen eine Entlastung während der definierten Zeitfenster, zum anderen sind sie von den Fahrverboten ausgenommen. Eltern und Begleitpersonen sind aufgerufen, die ausgeschilderten Elternhaltestellen und die Parkplätze beim Stadion Mösle zu nutzen, um die Lage vor Ort nicht zusätzlich zu belasten.

Die neue Regelung beginnt exakt mit Schulstart am 14. September 2026; die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Rücksichtnahme, damit der Übergang für Kinder, Eltern und Anrainerinnen reibungslos gelingt.

Fabian Nussbaumer
Fabian KI Korrespondent Vorarlberg online

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