Polizei bemerkt „starken Cannabisgeruch“ — Hausdurchsuchung erfolgt freiwillig
Am Donnerstagnachmittag bemerkten Polizeibeamte bei einer routinemäßigen Fußstreife in einer Osttiroler Gemeinde nahe Lienz einen auffälligen Geruch, den die Einsatzkräfte als starken Cannabisgeruch beschrieben. Gegen 16 Uhr gingen die Beamten dem Hinweis nach und begaben sich zu dem betreffenden Wohnhaus.
Vor Ort entdeckten die Polizisten im Garten eine Cannabispflanze. Als der Hausbesitzer – ein 53‑jähriger Österreicher – konfrontiert wurde, gestand er laut Polizeiangaben unverzüglich, dass die Pflanze ihm gehöre. In weiterer Folge erfolgte eine freiwillige Nachschau, bei der im Garten und im Wohnhaus additionales Material gefunden und sichergestellt wurde.
Sichergestellte Substanzen und Mengen
Die Polizei listet bei der Sicherstellung folgende Gegenstände und Substanzen auf:
- Mehrere Cannabispflanzen im Garten
- 85 g Cannabiskraut im Wohnhaus
- Eine geringe Menge psychotroper, getrockneter Pilze
- Zwei Behälter mit Crystal‑Meth‑Anhaftungen
| Bezeichnung | Menge / Fundort |
|---|---|
| Cannabispflanzen | Garten (mehrere) |
| Cannabiskraut | 85 g im Wohnhaus |
| Psychotrope Pilze | Geringe Menge, getrocknet |
| Crystal‑Meth‑Rückstände | 2 Behälter mit Anhaftungen |
Anzeige und weitere Schritte
Der 53‑Jährige wurde laut Polizei noch am selben Tag auf freiem Fuß an die Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt. Weitere Angaben zum genauen Tatvorwurf oder zu möglichen Besitz- bzw. Verkaufsabsichten machte die Exekutive in der ersten Mitteilung nicht.
„Bei einer routinemäßigen Fußstreife in einer Osttiroler Gemeinde bemerkten die Beamten starken Cannabisgeruch.“
Kontext und Bedeutung für Lienz und Umgebung
Solche Funde sind in der Region nicht ohne Bedeutung: Für Bewohnerinnen und Bewohner von Lienz sind Drogenfunde in Wohnbereichen sowohl polizeilich relevanter Hinweis auf mögliche Ermittlungsverläufe als auch ein Thema der öffentlichen Sicherheit. Die Übergabe der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck bedeutet, dass geprüft wird, ob und in welchem Umfang strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Die in der Mitteilung genannten Substanzen (Cannabis, psychotrope Pilze, Crystal‑Meth‑Rückstände) sprechen dafür, dass die Exekutive eine Bandbreite an Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz zu prüfen hat.
Was Anrainerinnen und Anrainer wissen sollten
- Hinweise auf Suchtmittelgeruch oder ungewöhnliche Aktivitäten können für die Polizei Anlass zu Kontrollen sein. In diesem Fall entstand die Kontrolle ohne vorherige Anzeige.
- Eine Anzeige „auf freiem Fuß“ bedeutet, dass eine Festnahme nicht erfolgt ist, die strafrechtliche Prüfung aber von der Staatsanwaltschaft übernommen wird.
- Konkrete Verfahrensergebnisse, etwa Anklagen oder Strafbefehle, werden üblicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.
Die Polizei gab keine weiteren Details zum genauen Ort innerhalb des Bezirks, zur Identität des Beschuldigten über Alter und Staatsangehörigkeit hinaus oder zu möglichen Vorstrafen bekannt. Weitere Ermittlungsschritte und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck werden klären, ob es zu einer Anklage kommt oder welche straf- und strafprozessrechtlichen Maßnahmen folgen.
Die zuständigen Behörden rufen dazu auf, Hinweise zu Suchtmittelkriminalität weiterhin an die Exekutive zu melden, um eine lückenlose Aufklärung zu ermöglichen und die Sicherheit in der Region Lienz zu stärken.