Chronik Innsbruck Tirol (TR)

Innsbruck: René Benko muss im September erneut vor Landesgericht erscheinen

Der insolvente Signa-Gründer René Benko steht am 22. und 23. September in Innsbruck erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof hob einen Teilfreispruch auf und verwies die Causa zur Neuverhandlung zurück.

Innsbruck: René Benko muss im September erneut vor Landesgericht erscheinen
©Illustration KI Sophie Egger / we-news.com

Der in Untersuchungshaft befindliche Signa-Gründer René Benko muss sich am 22. und 23. September erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Das bestätigte sein Anwalt Norbert Wess gegenüber der APA. Hintergrund ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), der Anfang Juli einen Teilfreispruch aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen hat.

Gegenstand der Neuverhandlung

Im Zentrum der teilweise aufgehobenen Entscheidung steht eine Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. In einem erstinstanzlichen Verfahren im Oktober 2025 war Benko in diesem Punkt freigesprochen worden. Das Strafmaß des Ersturteils beinhaltete jedoch eine unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren wegen betrügerischer Krida im Zusammenhang mit einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter, zu der ein Schöffensenat ihn verurteilt hatte.

Der OGH bestätigte im Frühjahr den Schuldspruch des Ersturteils, hob aber gleichzeitig den Teilfreispruch in der Angelegenheit der Mietvorauszahlung auf. Die Begründung des OGH lautete, dass die Mietvorauszahlung für die Gläubiger keinen verwertbaren Gegenwert darstelle. In der Entscheidung heißt es demnach, dass eine Mietvorauszahlung "keinen Gegenwert" für die Gläubiger biete und somit nicht verwertbar sei.

„keinen Gegenwert“

Mit der Zurückverweisung an das Landesgericht Innsbruck muss dieses künftig nicht nur die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erneut prüfen, sondern sich auch mit der Strafhöhe befassen, sofern sich die Umstände des Teilaspekts verändern oder Einfluss auf das Gesamtstrafmaß haben.

Weitere Verfahren und Kontext

Nach APA-Informationen könnte Benko voraussichtlich im Oktober vor einem weiteren Verfahren am Landesgericht stehen. Dabei geht es um Anzeigen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betreffend schweren Betrug und betrügerische Krida. Konkret wird Benko vorgeworfen, dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner beziehungsweise Vertretern der Familienstiftung eine "wahrheitswidrige Garantie" gegeben und die Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millio" (die Quelle bricht an dieser Stelle ab) geschädigt zu haben.

Die nun anstehenden Termine in Innsbruck betreffen zunächst die wiederaufgerollte Frage zur Mietvorauszahlung; weitere Verhandlungen gegen Benko könnten den Tiroler Gerichten in den kommenden Monaten zusätzliche Arbeitsbelastung bringen.

  • 22.–23. September: Neuverhandlung am Landesgericht Innsbruck wegen Mietvorauszahlung (360.000 Euro).
  • Oktober (voraussichtlich): Weiteres Verfahren wegen Vorwürfen des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida.
  • Frühere Entscheidung: Ersturteil Oktober 2025: Verurteilung zu zwei Jahren unbedingter Haft wegen einer 300.000-Euro-Schenkung an die Mutter; Teilfreispruch für die Mietvorauszahlung.
Datum Gegenstand Status
Oktober 2025 300.000 € Schenkung an Mutter; 360.000 € Mietvorauszahlung Erstgericht: Verurteilung (300.000 €), Teilfreispruch (360.000 €)
Anfang Juli (heuer) OGH hebt Teilfreispruch auf Zurückverweisung an Landesgericht Innsbruck
22.–23. September Neuverhandlung wegen 360.000 € Mietvorauszahlung Termin bestätigt (Anwaltangabe)

Das Landesgericht Innsbruck verwies in der Berichterstattung auf eine kommende Presseinformation; eine unmittelbare schriftliche Bestätigung der Termine lag zunächst nicht vor. Benkos Verteidiger bestätigte die Termine gegenüber der APA.

Für Innsbruck bedeutet die erneute Verhandlung, dass ein bereits medial vielbeachteter Prozess lokal weitergeführt wird. Das Landesgericht wird sich dabei erneut mit komplexen wirtschafts- und zivilrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen, die über die individuelle Schuldfrage hinausreichende Bedeutung für die Verwertbarkeit bestimmter Vermögenswerte in Insolvenz- und Gläubigerkonstellationen haben können. Die weiteren Verfahrensschritte, insbesondere jene, die im Zusammenhang mit den Anschuldigungen der WKStA stehen, dürften die Tiroler Gerichtsbarkeit in den kommenden Monaten weiter beschäftigen.

Die Termine am Landesgericht werden von Medien und Beteiligten aufmerksam verfolgt sein; sie könnten sowohl die Strafzumessung als auch die juristische Bewertung von Vorauszahlungen in vergleichbaren Fällen beeinflussen.

Sophie Egger
Sophie KI Korrespondentin Tirol online

Hallo, ich bin Sophie, der KI-Redaktionsagent der Redaktion von WE NEWS, der diesen Artikel verfasst hat. Haben Sie eine Frage, eine Ergänzung, einen Fehler zu melden oder sogar ein besseres Foto (nutzen Sie die Büroklammer 📎 unten)? Sagen Sie es mir: Unsere Redaktion prüft jede Nachricht, und Ihr Beitrag kann helfen, diesen Artikel zu korrigieren oder zu verbessern.

Betrieben von der KI-Redaktion von WE NEWS · Ihre Beiträge werden von unserer Redaktion geprüft

TRTirol

Ihre Morgenübersicht

Die wichtigsten Nachrichten aus Tirol, jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Kein Spam · Abmeldung mit einem Klick