Ein argentinisches Gericht hat die Rückgabe eines während des Zweiten Weltkriegs von den Nationalsozialisten geraubten Gemäldes an die Erbin des ehemaligen Besitzers vereinbart. Das Werk mit dem Titel „Porträt einer Dame“ wird Giacomo Ceruti zugeschrieben; in der Fachliteratur findet sich auch die Zuschreibung an Giuseppe Ghislandi. Es galt rund 80 Jahre als verschollen und wurde im Vorjahr in einer argentinischen Immobilienanzeige entdeckt.
Fund in Wohnung einer Nazi‑Offizierstochter
Das Bild hing demnach in der Wohnung von Patricia Kadgien, Tochter des nach Argentinien geflüchteten NS‑Offiziers Friedrich Kadgien. Der aktuelle Marktwert des Gemäldes wird mit rund 250.000 Euro angegeben. Vor dem Bundesgericht in Mar del Plata vereinbarten die Parteien, dass die Erbin des NS‑Funktionärs auf alle Ansprüche verzichtet; das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.
„Porträt einer Dame“ gehört zu mehr als 1000 Kunstwerken, die von den Nazis gestohlen wurden.
Ursprünglich gehörte das Werk zum Besitz des jüdischen Galeristen Jacques Goudstikker. Dessen Sammlung in Amsterdam war während der deutschen Besatzung geplündert worden; Goudstikker selbst starb 1940 auf der Flucht. Aus seiner Sammlung wurden mehr als 1000 Kunstwerke geraubt.
Ausstellung in Argentinien, Rückkehr in die Niederlande geplant
Die Rechtsnachfolge führt nun dazu, dass das Gemälde an Marei von Saher, die Schwiegertochter Goudstikkers und dessen Erbin, übergeht. Sie plane, das Werk zunächst in Argentinien öffentlich zu zeigen; im Anschluss sei eine Rückführung in die Niederlande vorgesehen. Damit schließt sich in diesem Einzelfall ein langer Provenienzprozess, der exemplarisch für viele ähnliche Fälle steht.
- Werk: „Porträt einer Dame“ (Zuschreibung Ceruti/Ghislandi)
- Frühere Besitzer: Jacques Goudstikker (Galerist), Raub während der Besatzung der Niederlande
- Fundort: Wohnung von Patricia Kadgien, Mar del Plata, Argentinien
- Wert: ca. 250.000 Euro
- Rechtsstand: Vereinbarung vor Bundesgericht Mar del Plata; vorläufige Einstellung des Verfahrens
Der Fall reiht sich ein in eine Reihe von langjährigen Bemühungen um Restitutionen, bei denen Provenienzforschung, rechtliche Auseinandersetzungen und internationale Kooperation zusammenlaufen. Argentinien war nach 1945 eines der Länder, in das zahlreiche ehemalige NS‑Mitglieder flüchteten; viele geraubte Kunstwerke verschwanden in privaten Sammlungen oder auf dem Kunstmarkt.
Folgen für Provenienzforschung und Erinnerungskultur
Solche Rückgaben haben zwei Dimensionen: Sie stellen materielle Güter wieder her, die durch rassistische Enteignung verloren gingen; zugleich sind sie ein symbolischer Akt der Anerkennung und Aufarbeitung. Die geplante Ausstellung in Argentinien bietet die Gelegenheit, die Geschichte des Werks und die Umstände seiner Wegnahme öffentlich zu thematisieren.
Für Museen, Provenienzforscher und Rechtswissenschaftler bleibt der Fall ein weiteres Beispiel für die Komplexität grenzüberschreitender Restitutionen: Bewohnerschaft, Erbfolgen, Marktwerte und jahrzehntelange Verschleierung machen jede Klärung anspruchsvoll. Gleichzeitig zeigt die Einigung vor Gericht, dass verhandlungslösungen möglich sind, wenn die historischen Fakten gut dokumentiert sind und internationale Zusammenarbeit stattfindet.
Obgleich es sich hier um die Rückgabe eines einzelnen Werkes handelt, markiert die Entscheidung einen kleinen, aber bedeutsamen Fortschritt in der Aufarbeitung der von den Nationalsozialisten begangenen Kulturverbrechen. Die geplante Ausstellung dürfte die öffentliche Debatte über Provenienz und Verantwortung weiter anfachen.