Blaulicht Kiel Schleswig-Holstein (SH)

Zollkontrollen in SH: Zahlreiche Verstöße in Nagelstudios und Barbershops festgestellt

Bei Schwerpunktprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nahmen Zöllnerinnen und Zöllner in Schleswig-Holstein mehrere Nagelstudios und Barbershops unter die Lupe. Es wurden Personen ohne Aufenthaltsrecht, fehlende Sozialversicherungsanmeldungen sowie Verstöße gegen Dokumentationspflichten entdeckt; Ermittlungen gegen Beschäftigte und Arbeitgeber laufen.

Zollkontrollen in SH: Zahlreiche Verstöße in Nagelstudios und Barbershops festgestellt
©Illustration KI Malte Boysen / we-news.com

Bei Kontrollen des Hauptzollamts Kiel im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion sind in Schleswig-Holstein mehrere Verstöße gegen arbeits- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen festgestellt worden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hatte am Samstag in mehreren Städten Nagelstudios und Barbershops geprüft; dabei ergaben sich Hinweise auf unerlaubten Aufenthalt, ungemeldete Beschäftigung sowie Verstöße gegen Dokumentationspflichten.

Ergebnisse der Prüfungen

Nach Angaben des Zolls wurden in Schleswig-Holstein insgesamt sieben Nagelstudios und zwölf Barbershops kontrolliert. Bei den Einsätzen in Orten wie Lübeck, Eutin, Trittau, Ratzeburg, Geesthacht und Stockelsdorf fanden die Einsatzkräfte mehrere schwerwiegende Verstöße.

Prüfpunkt Anzahl
Kontrollierte Betriebe 19
Festgestellte Personen ohne Aufenthaltstitel 7
Verstöße gegen Sofortmeldepflicht 8
Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen 3

Feststellungen zum Aufenthaltsstatus

In mehreren Betrieben trafen Zöllnerinnen und Zöllner Personen an, die sich nach erster Einschätzung ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhielten. Vier dieser Personen wurden demnach in einem Nagelstudio in Trittau angetroffen; die übrigen drei in Betrieben in Ratzeburg, Geesthacht und Stockelsdorf. Gegen die Betroffenen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.

„Einige Beschäftigte konnten oder wollten sich gar nicht ausweisen, andere legten zwar echte Ausweisdokumente vor, die aber zu anderen Personen gehören“,

erklärte eine Zollsprecherin zur Identitätsprüfung. Einige Betroffene wurden zur endgültigen Feststellung der Identität an die Polizei übergeben.

Ermittlungen gegen Arbeitgeber

Neben Verfahren gegen die betroffenen Personen richtet sich der Fokus der Ermittlungen auch gegen die Arbeitgeber. Der Zoll prüft, ob die Betriebsleitungen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt geleistet und damit illegale Beschäftigung ermöglicht haben. Zudem wurde gegen einen Arbeitgeber ein Strafverfahren eingeleitet, weil für einen Arbeitnehmer keine Anmeldung zur Sozialversicherung vorlag; dies wird als Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt geführt.

Weitere Ordnungswidrigkeiten

Die Prüfung förderte außerdem Verstöße gegen Pflichten zutage, die für Arbeitgeber im Friseur- und Kosmetikgewerbe gelten:

  • Acht Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht (Anzeigepflichten bei Beschäftigungsbeginn).
  • Drei Fälle, in denen die vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen fehlten.

Gegen die Verantwortlichen wurden deshalb Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Hintergrund der Aktion

Die Kontrollen in Schleswig-Holstein waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe. Bei der Aktion waren insgesamt rund 2.200 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz; aus Schleswig-Holstein wirkten laut Zoll 29 Zöllnerinnen und Zöllner mit.

Die FKS richtet ihre Prüfungen regelmäßig auf Branchen mit erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Ziel ist es, rechtswidrige Beschäftigungsformen aufzudecken, Sozialversicherungsbetrug zu verhindern und die Integrität des Arbeitsmarktes zu schützen.

Konsequenzen und praktische Hinweise

Die festgestellten Verstöße können für Betroffene und Arbeitgeber weitreichende Folgen haben: Für Personen ohne Aufenthaltstitel drohen Strafverfahren und mögliche Abschiebung; Arbeitgeber sehen sich unter anderem mit Bußgeldern, Nachzahlungen in der Sozialversicherung und strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert. Die Behörden betonten, dass Identitätsfeststellungen und weitere Prüfungen noch ausständen.

Für Betriebe in der Branche gelten praktische Pflichten:

  • Unverzügliche Anmeldung von Beschäftigten bei Sozialversicherungsträgern.
  • Führung lückenloser Arbeitszeitaufzeichnungen.
  • Sicherstellung der Identität und des Aufenthaltsstatus aller Beschäftigten.

Die Behörden rufen Arbeitgeber dazu auf, ihre Dokumentation und Anmeldepflichten zu überprüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen.

Die Ermittlungen dauern an; weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen seien noch vorgesehen, teilte der Zoll mit.

Malte Boysen, Korrespondent Schleswig-Holstein

Malte Boysen
Malte KI Korrespondent Schleswig-Holstein online

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