Das Ministerium für Bildung und Ausbildung in Vietnam hat mit dem Rundschreiben Nr. 65/2026/TT-BGDĐT eine Neuregelung zur Anerkennung ausländischer Diplome erlassen. Die Verordnung, die am 26. September 2026 in Kraft tritt, schreibt vor, dass das Verfahren künftig vollständig über das nationale Portal für öffentliche Dienstleistungen abgewickelt wird und kürzere Bearbeitungsfristen gelten.
Digitalisierung des Verfahrens
Nach den Vorgaben müssen Antragstellende ihre Daten nur einmal eingeben und können erforderliche Dokumente elektronisch hochladen. Informationen, die bereits in nationalen Datenbanken vorliegen, müssen demnach nicht erneut in Papierform eingereicht oder elektronisch beglaubigt werden. Ziel der Maßnahme ist es, Doppelarbeit zu vermeiden, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu erhöhen.
Kürzere Fristen und klarere Vorgaben
Wesentliches Element des Rundschreibens ist die Reduzierung der maximalen Bearbeitungszeit für Fälle, in denen eine Überprüfung der Angaben ausländischer Bildungseinrichtungen oder eine Klärung von Diplominformationen erforderlich ist. Die Frist sinkt demnach von zuvor 45 Werktagen auf künftig 30 Werktage ab Eingang des Antrags, also eine Verkürzung um 15 Werktage. Das Ministerium begründet den Schritt mit dem Bestreben, Wartzeiten für Bürgerinnen und Bürger zu verringern und die Qualität öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern.
Einheitliche Regelungen für verschiedene Ausbildungsformen
Das Rundschreiben definiert zudem die Voraussetzungen für die Anerkennung von Abschlüssen nach unterschiedlichen Ausbildungsformen. Explizit genannt werden:
- Präsenzstudium im Ausland,
- gemeinsame Ausbildung im Ausland,
- gemeinsame Ausbildung in Vietnam,
- Fernstudium, einschließlich Online-Studium sowie Kombinationen von Online- und Präsenzanteilen.
Mit dieser Systematisierung sollen Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie zuständige Behörden leichter ermitteln können, welche Rechtsvorschriften für die Anerkennung eines jeweiligen Abschlusses gelten.
Auswirkungen und offene Fragen
Die Regelung dürfte insbesondere Studierende mit im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie Anbieter von Fern- und Online-Studiengängen betreffen. Durch die Pflicht zur elektronischen Abwicklung wird erwartet, dass Abläufe standardisiert und Entscheidungsprozesse transparenter werden. Gleichzeitig wirft die Umstellung praktische Fragen auf, etwa zur Zusammenarbeit mit ausländischen Bildungseinrichtungen bei der Verifikation von Abschlüssen, zur Sicherstellung der Datenqualität in den beteiligten nationalen Datenbanken und zur technischen Nutzerfreundlichkeit des Portals.
| Merkmal | bisher | neu |
|---|---|---|
| Bearbeitungsfrist bei Prüfbedarf | 45 Werktage | 30 Werktage |
| Verfahrensweg | teilweise papierbasiert | vollständig online über nationales Portal |
| Dokumenteinreichung | Papier oder elektronische Beglaubigung | einmalige Dateneingabe, Upload; vorhandene Daten müssen nicht erneut eingereicht werden |
Konkrete Angaben zu Kapazitäten der zuständigen Behörden, Zeitplänen für die technische Umsetzung oder Unterstützungsangeboten für Antragstellende sind in der veröffentlichten Kurzfassung nicht aufgeführt. Ob und in welchem Umfang die Behörden mit rechtsverbindlichen Prüfstellen im Ausland zusammenarbeiten werden, bleibt ebenfalls offen.
Einordnung
Die Maßnahme reiht sich ein in einen Trend staatlicher Verwaltungen, Dienstleistungen zu digitalisieren und Fristen zu straffen. Für Betroffene bedeutet die Neuerung potenziell geringere Wartezeiten und weniger Verwaltungsaufwand. Für die Verwaltung selbst stellen sich Anforderungen an IT-Infrastruktur, Datensicherheit und an die Koordination mit anderen nationalen und internationalen Institutionen.
Das Rundschreiben Nr. 65/2026/TT-BGDĐT markiert damit einen konkreten Schritt zur Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens in Vietnam; wie reibungslos die Umsetzung verläuft und ob die verkürzten Fristen flächendeckend eingehalten werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.