KIEL. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat eine Novelle des Gleichstellungsgesetzes in den Landtag eingebracht, mit dem Ziel, die Gleichstellung sowohl in der Landesverwaltung als auch auf kommunaler Ebene zu stärken. Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) stellte die Reform im Plenum vor und betonte die Bedeutung einer faireren Verteilung von Macht und Chancen.
Worum es der Regierung geht
Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht laut Touré die Förderung von Frauen in Führungspositionen und eine verbindlichere Regelung bei der Besetzung von Gremien. Dabei richtet sich die Reform nicht nur an Ministerien, sondern auch an Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Ziel sei, die Präsenz von Frauen in Entscheidungsgremien spürbar zu erhöhen und strukturelle Hindernisse abzubauen.
„Bei der Gleichstellung geht es um die Machtverteilung innerhalb unserer Gesellschaft“, sagte Sozialministerin Aminata Touré im Plenum in Kiel. „Es geht darum, wer mit am Tisch sitzt, wenn Entscheidungen getroffen werden, wer wie viel verdient und wer welche Chancen bekommt.“
Konkrete Änderungen im Entwurf
Der Entwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, die teils unmittelbar Wirkung entfalten sollen:
- Verbindlichere Vorgaben bei Benennungen und Entsendungen in Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände sowie Verwaltungs- und Aufsichtsräte.
- Stärkere Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, einschließlich eines Rechts auf Beurlaubung aus familiären Gründen, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen.
- Bevorzugte Teilnahme von Frauen an Fortbildungen, die sie auf Führungsaufgaben vorbereiten sollen.
- Erleichterungen für Führung in Teilzeit.
- Erweiterte Rechte und Befugnisse für Gleichstellungsbeauftragte in Verwaltung und Kommunen.
Die Reform stellt damit sowohl formale Vorgaben für Besetzungsverfahren als auch praktische Unterstützungsmaßnahmen für Beschäftigte in Aussicht.
Datenlage und Begründung
Als einen Beleg für den Handlungsbedarf führte Touré den aktuellen Gleichstellungsbericht an: Demnach sind in der Verwaltung insgesamt mehr Frauen beschäftigt, doch ihr Anteil sinkt in höheren Positionen deutlich. Konkret nannte sie, dass rund 60 Prozent der Beschäftigten in der Verwaltung Frauen sind; gleichzeitig nehme der Anteil in Führungsfunktionen „rapide“ ab.
| Indikator | Angabe |
|---|---|
| Anteil Frauen in der Verwaltung | 60 % |
| Entscheidungsziel der Novelle | Mehr Frauen in Führungspositionen, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
Reaktionen im Landtag
Die Debatte im Landtag verlief nach Angaben aus dem Plenum überwiegend zustimmend. Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Fraktionen zeigten sich demnach mit dem Anliegen einverstanden, die Gleichstellung institutionell zu verankern. Konkrete Kritikpunkte oder Änderungsanträge aus der Opposition sind im bisherigen Verlauf der Debatte nicht detailliert genannt worden, doch ist mit weiteren Beratungen und möglichen Anpassungen im parlamentarischen Verfahren zu rechnen.
Praktische Folgen für Beschäftigte
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung sowie in kommunalen Verwaltungen würden die vorgesehenen Regelungen unmittelbare Konsequenzen haben: Die Möglichkeit, aus familiären Gründen beurlaubt zu werden, soll erleichtert werden; gleichzeitig sollen Frauen verstärkt für Führungskräftefortbildungen berücksichtigt werden. Auch das Anliegen, Führung in Teilzeit zu ermöglichen, zielt darauf ab, Barrieren für den Aufstieg aus dem Alltag heraus abzubauen.
Konkrete Umsetzungsfristen oder Sanktionen bei Nichtbeachtung der neuen Vorgaben nennt der Entwurf in den öffentlich zugänglichen Informationen bislang nicht. Ebenso bleibt abzuwarten, wie die erweiterten Rechte der Gleichstellungsbeauftragten praktisch ausgestaltet und finanziell abgesichert werden.
Ausblick
Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird zeigen, in welchem Umfang die Vorschläge der schwarz-grünen Landesregierung verbindlich werden und wie stark die Kommunen eingebunden werden. Sollten die Regelungen Gesetz werden, läge ein Schwerpunkt der Umsetzung auf transparenten Besetzungsverfahren, gezielten Fortbildungsangeboten und konkreten Vereinbarkeitslösungen.
Die Debatte um die Novelle zeigt, dass die Frage der Geschlechterverhältnisse in öffentlichen Institutionen auch in Schleswig-Holstein auf der politischen Agenda steht. Wie weit die Reform tatsächlich zu einer besseren Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen führt, hängt nun vom parlamentarischen Prozess und der praktischen Umsetzung ab.