Schleswig‑Holstein will noch in diesem Jahr über alle förderfähigen Anträge zum Ausbau des Ganztags entscheiden. Die Landesregierung kündigte an, Anträge zügig zu bearbeiten und offene Fragen mit den Schulträgern zu klären, um den begonnenen Ausbau der Ganztagsangebote schnell voranzubringen.
Klare Zusage zur Förderung und Prüfprozess
Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) machte deutlich, dass das Land Investitionsanträge für echte Ganztagsprojekte unterstützen will. Die Landesbehörden prüfen den Eingang von Investitionsanträgen und klären nach Angaben der Regierung notwendige Nachfragen. Ziel sei, fehlende Informationen rasch zu ergänzen und Entscheidungen noch in diesem Jahr zu treffen.
„Kein Investitionsantrag, bei dem Ganztag draufsteht und drinnen ist, wird abgelehnt, sondern wird vom Land gefördert.“
Umfang der Anträge und verfügbare Mittel
Nach den vorgelegten Zahlen gingen insgesamt 635 Anträge ein, die ein Gesamtvolumen von rund 883 Millionen Euro beanspruchen. Bislang wurden demnach 252 Anträge mit Mitteln bewilligt. Das Land stellt nach eigenen Angaben etwa 716 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung und bezeichnet dies als die größte Investitionsmaßnahme in schulische Infrastruktur seit Jahrzehnten.
| Position | Wert |
|---|---|
| Anträge insgesamt | 635 |
| Gesamtvolumen | 883 Mio. € |
| Bereits bewilligt | 252 Anträge |
| Bereitgestellte Investitionsmittel | 716 Mio. € |
Finanzierungsmodalitäten und Betriebskosten
Das Land übernimmt laut Ministerium 85 Prozent der Investitionskosten für Ganztagsausbau. Bei den laufenden Kosten trägt Schleswig‑Holstein nach Abzug der Elternbeiträge 75 Prozent. Zugleich betont die Regierung, dass die Fördermittel ausschließlich für Maßnahmen verwendet werden sollen, die unmittelbar dem Ganztagsbetrieb dienen. Dort, wo Anträge auch nicht‑ganztägige Investitionen enthalten, seien Rückfragen notwendig, um den Förderumfang zu klären.
Start des Anspruchs und Qualitätsversprechen
Der Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung von acht Stunden täglich in den Grundschulen beginnt zum Schuljahr 2026/2027 für die 1. Jahrgangsstufe. Parallel zur finanziellen Förderung kündigte das Land eine Initiative zur Fort‑ und Weiterbildung an, mit der die Qualität des Ganztags gestärkt werden soll.
- Ausbauziel: flächendeckendere und qualitativ höhere Ganztagsangebote
- Finanzierungsanteil: 85 Prozent Investitionskosten vom Land
- Betreuungspflicht: Anspruch auf achtstündige Betreuung ab 2026/2027 für Erstklässler
Folgen für Schulträger und Umsetzung
Für die Schulträger bedeuten die angekündigten Beschleunigungen sowohl Planungssicherheit als auch operative Herausforderungen. Einerseits liefern Zusagen zu Anteilsübernahmen und festen Budgets eine Grundlage für Investitionsentscheidungen. Andererseits werden die Träger konkrete Nachweise erbringen müssen, dass beantragte Maßnahmen tatsächlich dem Ganztagsbetrieb zugutekommen. Die Verwaltung rückt deshalb in den Fokus: schnelle Prüfungen und pragmatische Klärungsgespräche sollen verhindern, dass geeignete Projekte durch formale Unschärfen verzögert werden.
Die Landesregierung bewertet ihr Vorgehen als Vorstoß, die schulische Infrastruktur nachhaltig zu erneuern und den Ganztag in der Fläche zu etablieren. Kritische Fragen werden bleiben: etwa nach der personellen Ausstattung, langfristigen Betriebskosten und der praktischen Umsetzung in ländlichen Regionen. Die angekündigte Fort‑ und Weiterbildungsinitiative sowie die klare Kostenaufteilung sollen helfen, diese Herausforderungen adressierbar zu machen.
Wie schnell die noch ausstehenden Anträge abgeschlossen und tatsächlich in Bau‑ beziehungsweise Ausstattungsmaßnahmen überführt werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Entscheidend bleibt neben der Finanzierung auch die Abstimmung zwischen Land, Kommunen und Schulen, um das Versprechen einer flächendeckenden, qualitativ guten Ganztagsbetreuung umzusetzen.