Das wegen zweifachen Mordes gefällte Urteil im Prozess vor dem Landgericht Kassel ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher des Gerichts teilte auf Anfrage mit, dass der 38-jährige Angeklagte gegen seine Verurteilung Revision eingelegt habe. Zugleich hätten Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen den Freispruch der mitangeklagten 30-jährigen Frau Revision eingelegt.
Was ist bereits entschieden worden
Das Landgericht hatte den 38-Jährigen wegen des Vorwurfs verurteilt, seinen 44 Jahre alten besten Freund und einen 51 Jahre alten Bekannten mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Das Gericht sprach eine lebenslange Freiheitsstrafe aus, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Die Mitangeklagte, seine 30 Jahre alte Ex-Freundin, wurde hingegen freigesprochen.
„Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf mögliche Rechtsfehler.“
Kommt es zur Annahme der Revision, prüft der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts ausschließlich auf rechtliche Fehler und gegebenenfalls auf Verfahrensmängel. Eine inhaltliche Neubewertung der Beweiswürdigung ist in der Regel nur eingeschränkt möglich.
Parteistellungen und Positionen
- Der Angeklagte hat nach Angaben des Gerichts im Verlauf des Verfahrens eingeräumt, für die Taten verantwortlich zu sein und angegeben, dass die Ex-Freundin bei den Taten nur „dabei gewesen“ sei.
- Die Verteidigung hatte für den Mann eine Verurteilung wegen Totschlags und damit eine weniger schwere Strafe beantragt.
- Die Staatsanwaltschaft hatte für die 30-Jährige eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Beihilfe zum Mord und wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert; das Landgericht sprach die Frau frei.
Folgen und Verfahrensstand
Mit den eingelegten Revisionen bleibt das erstinstanzliche Urteil vorerst ohne Rechtskraft. Für Betroffene und die Öffentlichkeit bedeutet dies, dass die endgültige juristische Bewertung noch offen ist. Sollte der Bundesgerichtshof die Revisionen zur Entscheidung annehmen, können verschiedene Verfahrensschritte folgen: Bestätigung des Urteils, Aufhebung mit Zurückverweisung oder teilweise Änderungen im Urteil.
| Aspekt | Bekannte Informationen |
|---|---|
| Alter des Angeklagten | 38 Jahre |
| Alter der Mitangeklagten | 30 Jahre (Ex-Freundin) |
| Opfer | 44 Jahre (bester Freund) und 51 Jahre (Bekannter) |
| Erstinstanzliches Urteil | Lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung; Mitangeklagte freigesprochen |
| Aktueller Verfahrensstand | Revisionen durch Angeklagten, Staatsanwaltschaft und Nebenklage eingelegt |
Die Einlegung von Revisionen durch beide Seiten unterstreicht die Schwere des Verfahrens und die divergierenden rechtlichen Bewertungen der Tatbeteiligung. Für die Angehörigen der Opfer und die Beschuldigten beginnt damit eine weitere Phase juristischer Auseinandersetzung, deren Dauer sich nicht vorhersagen lässt.
Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof können Wochen bis Monate in Anspruch nehmen; das Gericht entscheidet zunächst, ob es die Revisionen zur Entscheidung annimmt. Erst dann wäre mit einer inhaltlichen Prüfung und einer möglichen Entscheidung zu rechnen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Entscheidung des Landgerichts Kassel formal ohne Rechtskraft.
Das Landgericht gab die Informationen auf Nachfrage heraus, ohne zusätzliche Details zu Terminsetzungen oder weiteren Beweiserhebungen zu nennen.
Hintergrund: In Fällen, in denen das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt und Sicherungsverwahrung anordnet, sind die Folgen für den Verurteilten weitreichend: Neben einer lebenslangen Strafdauer bleibt die Möglichkeit bestehen, dass eine nachträgliche Fortdauer der Sicherungsverwahrung überprüft wird. Ob und in welchem Umfang diese Aspekte in der Revision eine Rolle spielen, wird sich in einem möglichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zeigen.