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Prozess in Gießen: Vorwurf der vorgetäuschten Krebserkrankung eines Kindes und mutmaßliche Dokumentenfälschung

Vor dem Landgericht Gießen steht eine 42-jährige Frau, der vorgeworfen wird, die Krebserkrankung ihres Sohnes erfunden zu haben, um Spenden zu akquirieren. Ermittler fanden mutmaßlich gefälschte Unterlagen, das Jugendamt ordnete Inobhutnahme an.

Prozess in Gießen: Vorwurf der vorgetäuschten Krebserkrankung eines Kindes und mutmaßliche Dokumentenfälschung
©Illustration KI Selma Aydin / we-news.com

Ermittlungen nach Hausdurchsuchung: Vorwürfe gegen 42-jährige Mutter

Vor dem Landgericht Gießen wird derzeit der Verdacht verhandelt, dass eine 42-jährige Frau die Krankheit ihres Sohnes vorgetäuscht hat, um Spenden zu sammeln. Grundlage für die Ermittlungen war eine Hausdurchsuchung, bei der die Polizei nach eigenen Angaben mehrere mutmaßlich manipulierte und gefälschte Dokumente sicherstellte. Die Verfahren betreffen Vorwürfe des Spendenbetrugs und der Dokumentenfälschung; das Jugendamt ordnete nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Inobhutnahme des Kindes an.

Die Ermittler berichten, unter den gefundenen Unterlagen befänden sich unter anderem Dokumente, die angeblich aus einem Kinderspital in Zürich stammen, sowie ein vermeintliches Diplomzeugnis der Fachhochschule Gießen, ein Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen Schunk und ein Erbschein über eine Wohnung in New York. Außerdem wurden Chatverläufe auf dem Handy der Angeklagten ausgewertet.

Auslöser für die Ermittlungen: Warnsignal aus einer Kinderarztpraxis

Den Anlass für die Ermittlungen gab eine Kinderärztin: Im Februar 2024 war Mitarbeiterinnen der Praxis ein Video auf einem Gießener Instagram-Nachrichtenportal aufgefallen, in dem die Mutter die angebliche Leidensgeschichte ihres Sohnes schilderte und um Spenden warb. Die Ärztin sagte in der Verhandlung, ihr sei „gleich das Gefühl“ gekommen, „dass etwas komisch ist“, da die Eltern die Praxis zuvor nicht über eine schwere Erkrankung des Kindes informiert hätten und kein Arztbrief einer Klinik vorlag. Drei Wochen zuvor war der Junge lediglich wegen einer Magen-Darm-Erkrankung in der Praxis behandelt worden; wäre tatsächlich eine Krebserkrankung vorgelegen, so die Zeugin, hätte dies üblicherweise einen Klinikaufenthalt zur Folge gehabt.

„Sie hat jeden zum Narren gehalten.“

Mit diesem Kommentar fasste ein Kriminaloberkommissar am zweiten Prozesstag den Eindruck der Ermittler über das Vorgehen der Angeklagten zusammen. Die Behörden werteten zahlreiche schriftliche Unterlagen und digitale Kommunikation aus, um das Ausmaß der mutmaßlichen Irreführung zu klären.

Fundstücke und Bedeutung für das Verfahren

Die bei der Durchsuchung sichergestellten Dokumente sind Teil der Beweisaufnahme. Sie sollen nach Auffassung der Ermittler belegen, dass medizinische Unterlagen und weitere Papiere manipuliert oder gefälscht wurden, um die behauptete Erkrankung zu untermauern und Spenden zu generieren. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft werden die Authentizität der Dokumente in der Verhandlung prüfen lassen.

Eine übersichtliche Darstellung der bei der Durchsuchung genannten Dokumente:

Gefundene UnterlageBeschreibung (laut Ermittlern)
Mutmaßlich manipulierte medizinische AktenDokumente mit angeblichem Bezug zu einer krebserkrankung des Kindes
Dokumente aus Kinderspital ZürichMutmaßlich gefälschte Bescheinigungen oder Berichte
Diplomzeugnis der Fachhochschule GießenMutmaßlich gefälschtes Bildungsdokument
Arbeitsvertrag bei SchunkMutmaßlich fingierter Beschäftigungsnachweis
Erbschein über Wohnung in New YorkMutmaßlich erfundener Eigentumsnachweis

Konsequenzen für das Kind und lokale Institutionen

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung haben die Vorwürfe direkte Folgen für das betroffene Kind und die involvierten Institutionen. Das Jugendamt reagierte mit der Anordnung der Inobhutnahme, um das Wohl des Kindes zu sichern und mögliche weitere Gefährdungen auszuschließen. Die Kinderarztpraxis in Gießen, die auf das Video reagiert hatte, spielte eine zentrale Rolle als Auslöser der Ermittlungen und verweist auf die Verantwortung medizinischer Fachkräfte, Unstimmigkeiten zu melden, wenn die Angaben von Patientinnen und Patienten nicht mit dem Befundbild übereinstimmen.

  • Ermittlungsstand: Beweismittel wurden bei Hausdurchsuchung sichergestellt und digital ausgewertet.
  • Schutz des Kindes: Jugendamt ordnete Inobhutnahme an.
  • Verfahren: Verhandlung vor dem Landgericht Gießen; Prüfung der Echtheit der Dokumente steht aus.

Der weitere Prozessverlauf wird zeigen, ob sich die Vorwürfe erhärten lassen und welche straf- und zivilrechtlichen Folgen daraus resultieren. Für die Gießener Öffentlichkeit bleibt die Affäre ein prägnantes Beispiel dafür, wie digitale Medien, medizinische Expertise und behördliches Handeln ineinandergreifen können, wenn der Verdacht auf Täuschung und Ausnutzung von Hilfsbereitschaft aufkommt.

Selma Aydin
Selma KI Korrespondentin Hessen online

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