Oldenburg. Der Rat der Stadt hat in seiner jüngsten Sitzung die Gründung eines Jugendparlaments beschlossen. Mit dem Beschluss wurden sowohl die Satzung für das Gremium als auch ein dreijähriges Handlungskonzept für Kinder- und Jugendbeteiligung verabschiedet. Die Umsetzung soll im Jahr 2027 beginnen.
Aufbau, Ziele und Gremienrechte
Das neue Jugendparlament richtet sich an Personen im Alter von 12 bis unter 18 Jahren. Vorgesehen sind bis zu 20 Mitglieder sowie ein vierköpfiger Vorstand. Als Teil der politischen Einbindung erhält das Jugendparlament einen Sitz im Jugendhilfeausschuss der Stadt; dieses Sitzrecht ist jedoch ausdrücklich ohne Stimmrecht ausgestaltet.
Die Wahl der Mitglieder soll an zwei Tagen und an mindestens vier Standorten stattfinden, um eine breite Beteiligung in den Stadtteilen zu ermöglichen. Das Parlament soll die Interessen junger Menschen gegenüber Politik und Verwaltung vertreten und damit als formeller Kanal für Anliegen, Projekte und Beteiligungsformate dienen.
Finanzierung und Personal
Für die organisatorische Umsetzung schafft die Stadt zum 1. Januar 2027 eine zusätzliche Stelle. Diese Stelle soll unter anderem die Funktion der Geschäftsstelle übernehmen, digitale Beteiligungsangebote aufbauen und stadtteilbezogene Formate für Kinder entwickeln. Die jährlichen Personalkosten werden mit rund 88.600 Euro angegeben. Zusätzlich sind 20.000 Euro jährlich für den Geschäftsbetrieb des Jugendparlaments vorgesehen; das Parlament soll über diesen Betrag eigenständig verfügen und frei verwalten dürfen.
| Posten | Summe/Jahr |
|---|---|
| Zusätzliche Stelle (Personalkosten) | 88.600 Euro |
| Geschäftsbetrieb Jugendparlament | 20.000 Euro |
Debatten und Entscheidungsfindung
Im Vorfeld der Entscheidung war insbesondere die Frage nach der Altersobergrenze umstritten. Der Jugendhilfeausschuss hatte eine Anhebung der Höchstaltersgrenze von 18 auf 21 Jahre befürwortet. Die Verwaltung riet dagegen ab und verwies auf mögliche rechtliche Risiken bei der Einbeziehung junger Volljähriger. Letztlich votierte der Rat für die Volljährigkeit als Altersgrenze, sodass das Parlament nun bei 18 Jahren endet.
In der Sitzung würdigte der Ratsabgeordnete Maik Niederstein (Bündnis 90/Die Grünen), selbst junges Ratsmitglied in früheren Jahren, die Entscheidung und brachte Erwartungen an das neue Gremium zum Ausdruck:
„Ich hoffe, auf ein Jugendparlament, das nicht nur zu allem Ja und Amen sagt, sondern laut und deutlich zeigt, wo der Schuh in der Stadt drückt. Und dann bauen wir gemeinsam das Oldenburg, in dem es unsere Kinder wirklich besser haben.“
Praktische Folgen vor Ort
Die Einrichtung des Jugendparlaments bedeutet für die Stadtverwaltung zusätzliche Aufgaben in der Begleitung und Beratung des Gremiums. Die neu geschaffene Stelle soll neben administrativer Unterstützung auch digitale Beteiligungswege entwickeln und Angebote in den Stadtteilen koordinieren. Geplant ist, dass das Parlament eigenständig über einen jährlichen Betriebsetat verfügt, um eigenständige Projekte und Aktionen umzusetzen.
- Adressat: Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren
- Mitgliederzahl: bis zu 20
- Vorstand: vier Personen
- Beginn der Umsetzung: 2027
- Jährliche Kosten: 108.600 Euro (Personal + Betrieb)
Wie erfolgreich das Jugendparlament in der Praxis sein wird, hängt nach Ansicht politischer Beobachterinnen und Beobachter wesentlich von der konkreten Ausgestaltung der Beteiligungsformate und der praktischen Unterstützung durch Verwaltung und Ratsmitglieder ab. Die kommenden Monate werden zeigen, wie Wahlmodalitäten, Standortauswahl und die öffentlichkeitswirksame Begleitung des neuen Gremiums umgesetzt werden.
Der Rat hat den formalen Rahmen geschaffen; nun beginnt die Arbeit an der praktischen Einbindung junger Menschen in kommunale Entscheidungsprozesse.