Die Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf einer Verordnung zur Gründung einer fusionierten Handwerkskammer Braunschweig-Hildesheim-Lüneburg-Stade zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Damit wird der von den beiden bisherigen Kammern gewünschte Zusammenschluss rechtlich vorbereitet. Nach dem Entwurf soll die neue Organisation zum 1. Januar 2027 wirksam werden und die bisherigen Handwerkskammern Braunschweig-Lüneburg-Stade sowie Hildesheim-Südniedersachsen zusammenführen.
Gründe für den Zusammenschluss
Als Begründung für die Fusion nennen die beteiligten Stellen die Absicht, die handwerkliche Selbstverwaltung für die Zukunft besser aufzustellen und Synergien zu nutzen. Im Mittelpunkt steht demnach die langfristige Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kammerorganisation. Die Aufgaben, die bisher von beiden Kammern wahrgenommen werden — insbesondere berufliche Bildung, Prüfungswesen, Beratung und Interessenvertretung — sollen auch künftig flächendeckend und leistungsfähig angeboten werden.
Wie der Prozess weitergeht
Der jetzt vorgelegte Entwurf dient der Verbandsbeteiligung. Nach Abschluss dieses Verfahrens soll die Errichtungsverordnung der Landesregierung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bisherigen Kammern formal bestehen; ihre Aufgaben sollen in der Übergangszeit geordnet weiterlaufen.
„Die Fusion ist ein eigener Wunsch der beteiligten Handwerkskammern. Mit der Errichtungsverordnung setzen wir diesen Wunsch rechtssicher um. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Zusammenschluss gute Voraussetzungen dafür schaffen, dass die handwerkliche Selbstverwaltung ihre wichtigen Aufgaben auch künftig nah an den Belangen der Handwerksbetriebe erfüllen kann“,
so Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne in der Mitteilung zur Vorlage des Verordnungsentwurfs.
Was ändert sich für Betriebe in Lüneburg?
Konkrete organisatorische Änderungen für die Betriebe in Lüneburg werden im Verlaufe der Verbandsbeteiligung und der anschließenden Detailplanung konkretisiert. Im Kern zielt die Reform darauf ab, die Serviceleistungen der Kammer auch in weniger dicht besiedelten Bereichen zu erhalten und zugleich Verwaltungskosten zu optimieren. Für Handwerksbetriebe bedeutet das potenziell:
- Einheitliche Ansprechpartner und Angebotsstrukturen über einen größeren Zuständigkeitsbereich.
- Zusammenschlüsse von Fachabteilungen, etwa in der Aus- und Weiterbildung sowie im Prüfungswesen.
- Mögliches Einsparpotenzial durch gemeinsame Verwaltungsstrukturen, das in Leistungen für Mitglieder reinvestiert werden kann.
Übergang und rechtliche Schritte
Die Landesregierung hat mit der Freigabe des Verordnungsentwurfs den formalen Startschuss für die Beteiligung der Verbände gegeben. Im Ergebnis der Verbandsbeteiligung kann die Verordnung noch angepasst werden, bevor die Landesregierung über die endgültige Errichtung entscheidet. Erst mit der Veröffentlichung der endgültigen Errichtungsverordnung entsteht die neue Kammer rechtlich.
| Aktuelle Kammern | Neue Kammer (geplant) | Geplanter Beginn |
|---|---|---|
| Braunschweig-Lüneburg-Stade; Hildesheim-Südniedersachsen | Handwerkskammer Braunschweig-Hildesheim-Lüneburg-Stade | 1. Januar 2027 |
Für die Handwerksbetriebe in Lüneburg bleibt wichtig, die Informationen aus den kommenden Verbandsbeteiligungen aufmerksam zu verfolgen und sich an den beteiligten Verfahren zu beteiligen. Die Kammern betonen, dass die Fusion aus eigenem Antrieb der beteiligten Einrichtungen erfolgt und nicht von außen aufgezwungen wurde. Ziel sei es, die Interessenvertretung vor Ort zu erhalten und zugleich die Strukturen zukunftsfähig zu gestalten.
Die nächsten Schritte umfassen die formelle Beteiligung der Verbände und die abschließende Entscheidung der Landesregierung. Bis dahin bieten die bestehenden Kammern weiterhin ihre gewohnten Angebote an und informieren Mitgliedsbetriebe über anstehende Veränderungen.