Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat am 18. September das Rundschreiben Nr. 76/2026/TT-BGDĐT veröffentlicht, das die Zulassungsregelungen für berufliche Ausbildungsprogramme landesweit vereinheitlichen soll. Die Bestimmung tritt nach Angaben des Ministeriums am 3. November 2026 in Kraft und ersetzt mehrere bisherige Verordnungen zur Einschreibung und Zulassung.
Was das neue Rundschreiben regelt
Nach den veröffentlichten Informationen konsolidiert das Rundschreiben die in verschiedenen früheren Dokumenten verstreuten Vorgaben zur Zulassung von Lernenden auf unterschiedlichen Niveaus der Berufsbildung. Kernpunkte sind die Festlegung von Zielgruppen, die Organisation von Einschreibungen sowie die Möglichkeiten der Auswahl von Auszubildenden durch die Bildungseinrichtungen.
- Zielgruppe: Programme der beruflichen Sekundarbildung richten sich demnach an Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe I oder gleichwertiger Einrichtungen; der Einschreibungszeitraum orientiert sich an jenem der Sekundarstufe II.
- Auswahlverfahren: Hochschulen, Berufsschulen und Einrichtungen der beruflichen Sekundarbildung können die Aufnahme anhand von Schulnoten, Aufnahmeprüfungen oder einer Kombination aus beidem organisieren.
- Flexiblere Einschreibefristen: Für Grundausbildungs- und andere Programme sind mehrere Anmeldezeiträume im Jahresverlauf vorgesehen; Einrichtungen können Auswahlverfahren über das Jahr verteilt durchführen.
Ersetzte Regelwerke und gesetzlicher Rahmen
Das Rundschreiben ersetzt explizit drei frühere Dokumente, die bisher verschiedene Aspekte der Zulassungs- und Einschreibungsregelungen regelten. Grundlage der neuen Vorschriften bildet das Berufsbildungsgesetz Nr. 124/2025/QH15 sowie die dazugehörigen Rechtsverordnungen, wie das Ministerium angibt.
| Dokument | Betroffener Bereich |
|---|---|
| Rundschreiben Nr. 05/2021/TT-BLDTBXH | Zulassung und Festlegung von Einschreibungsquoten für mittlere und Hochschulprogramme |
| Rundschreiben Nr. 42/2015/TT-BLDTBXH | Zulassung zu Programmen auf Grundniveau |
| Rundschreiben Nr. 43/2015/TT-BLDTBXH | Zulassung zu Weiterbildungsprogrammen |
Autonomie, Rechenschaftspflicht und Digitalisierung
Das Ministerium betont, dass die Vereinheitlichung nicht nur der Rechtsklarheit dienen soll, sondern auch die Autonomie der Ausbildungseinrichtungen in Verbindung mit ihrer Rechenschaftspflicht stärken will. Zudem ist vorgesehen, den Einsatz von Daten und digitalen Technologien bei der Verwaltung und Organisation der Einschreibung zu verbessern. Konkrete technische Vorgaben oder Plattformen nennt die Mitteilung nicht.
Die Reform zielt demnach darauf ab, einheitliche Standards zu schaffen, die gleichzeitig den regionalen Einrichtungen Gestaltungsspielraum bei der Auswahl von Teilnehmenden lassen. Für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Verwaltungsstellen ergeben sich dadurch Anpassungsaufgaben bei Prozessen und IT-gestütztem Datenmanagement.
Erwartete Folgen für Bildungseinrichtungen und Lernende
Durch die neue Regelung könnten sich Auswahlverfahren vereinheitlichen und transparenter werden, was Auswirkungen auf Aufnahmeverfahren und Planungen von Bildungsträgern haben dürfte. Gleichwohl müssen Schulen und Hochschulen ihre internen Abläufe anpassen, falls sie ihre bisherigen Auswahlmethoden ändern oder digitale Systeme für die Einschreibung einführen.
Für angehende Auszubildende bedeutet die Reform vor allem Klarheit darüber, welche Voraussetzungen für welche Programme gelten und zu welchen Zeiten Anmeldungen möglich sind. Welche praktischen Effekte sich daraus in den kommenden Einschreibungszyklen ergeben, wird sich bei der Umsetzung ab dem 3. November zeigen.