Das vietnamesische Ministerium für Bildung und Ausbildung hat die zuständigen Bildungsbehörden in Hanoi, Hai Phong und Ho-Chi-Minh-Stadt aufgefordert, einen Entwurf eines Rundschreibens zur Regelung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und II zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Das offizielle Schreiben trägt die Nummer 4991/BGDĐT-GDPT und datiert vom 31. Juli 2026.
Ziel: Anpassung an Verwaltungsreformen und Digitalisierung
Der Entwurf ist eingebettet in einen größeren Kontext: Als Ziel werden die Umsetzung eines zweistufigen Kommunalverwaltungsmodells, die Förderung von Dezentralisierung, die digitale Transformation und Verwaltungsreformen im Bildungssektor genannt. Vor diesem Hintergrund sollen die Regeln für die Aufnahmeprüfungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Ein zentrales Element des Entwurfs betrifft die konkreten Prüfungsfächer bei Aufnahmeprüfungen an öffentlichen Gymnasien und weiterführenden Schulen. Nach dem bisherigen Vorschlag sieht Artikel 15 folgende Festlegungen vor:
- Für die Aufnahme an öffentlichen Gymnasien sollen die Prüfungsfächer Mathematik und Literatur vorgesehen sein.
- Bei der Aufnahme in die Sekundarstufe I, wenn die jeweilige Einrichtung Eignungstests durchführt, sind Mathematik und Vietnamesisch als Prüfungsfächer vorgesehen.
Auch die vorgesehene Prüfungsdauer wird konkret angesetzt: Für die Literaturprüfung ist eine Bearbeitungszeit von 120 Minuten vorgesehen, für die Mathematikprüfung wird eine Spanne von 90 bis 120 Minuten genannt.
| Prüfungsfach | Vorgesehene Dauer |
|---|---|
| Literatur | 120 Minuten |
| Mathematik | 90–120 Minuten |
Wegfall eines dritten Prüfungsfachs als wesentliche Neuerung
Eine bedeutende Abweichung gegenüber der bisherigen Praxis liegt in der möglichen Abschaffung eines dritten Prüfungsfachs. Nach dem aktuell geltenden Rundschreiben Nr. 30/2024/TT-BGDĐT, das für die Aufnahme im Schuljahr 2026/27 Anwendung findet, umfasste die Prüfung bislang Literatur, Mathematik und ein drittes Fach, das vom Ministerium festgelegt wurde. Der jetzt vorliegende Entwurf sieht hingegen vor, dieses dritte Fach vollständig zu streichen.
Es handelt sich allerdings derzeit lediglich um einen Entwurf: Das Ministerium sammelt Expertinnen- und Expertenmeinungen sowie Rückmeldungen der betroffenen Kommunalverwaltungen. Eine endgültige Regelung könne nach Einarbeitung des Feedbacks noch angepasst werden, betont das Ministerium ausdrücklich.
Zusätzlich zur Festlegung der Prüfungsfächer bittet das Ministerium die Kommunen um Stellungnahmen zur Klärung der Zuständigkeiten für die Aufnahme in die Sekundarstufen. Details hierzu sind im vorliegenden Auszug des Entwurfs nicht vollständig dargelegt, werden aber im Rahmen der Rückmeldephase erwartet.
Folgen und offene Fragen
Die vorgeschlagenen Änderungen hätten praktische und politische Konsequenzen: Eine Reduktion der Prüfungsfächer könnte die Vorbereitung für Bewerberinnen und Bewerber vereinfachen und eventuell zu veränderten Auswahlprofilen führen. Zugleich wirft die Neuregelung Fragen nach Chancengleichheit, Auswahlkriterien und der Rolle lokaler Behörden bei der Durchführung von Prüfungen auf.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung plant, den Dialog mit den Kommunen fortzusetzen und die Rückmeldungen in die endgültige Fassung einfließen zu lassen. Bis zur Veröffentlichung eines verbindlichen Rundschreibens bleiben die aktuellen Bestimmungen in Kraft.
Diese Ausarbeitung dokumentiert den Stand des Entwurfs und die vom Ministerium initiierten Konsultationen. Weitere Entscheidungen werden vor dem Inkrafttreten neuer Regelungen erwartet.