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Fürth: Warnung vor Schreiben privater Smart‑Meter‑Anbieter – was Haushalte jetzt wissen müssen

Zahlreiche Haushalte in Fürth erhalten derzeit Werbeschreiben von privaten Messstellenbetreibern. Die infra fürth weist darauf hin, dass es sich nicht um behördliche Aufforderungen handelt. Wer betroffen ist und wann ein Smart Meter Pflicht wird, erklärt dieser Bericht.

Fürth: Warnung vor Schreiben privater Smart‑Meter‑Anbieter – was Haushalte jetzt wissen müssen
©Illustration KI Korbinian Huber / we-news.com

In Fürth sorgen derzeit Briefe privater Messstellenbetreiber für Fragen und Verunsicherung bei vielen Haushalten. Betroffen sind nach Angaben lokaler Energieversorger zahlreiche Empfänger, die Schreiben der DMG Deutsche Messwesen beziehungsweise der metrify smart metering GmbH erhalten haben. Die infra fürth hat auf Nachfragen reagiert und deutlich gemacht, dass die Aussendungen nicht von ihr stammen und keine behördliche Aufforderung darstellen.

Was in den Schreiben steht und welcher Anbieter dahintersteht

Die DMG tritt als sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf. Nach eigener Einordnung handelt es sich bei der aktuellen Aussendung um eine Postwurfkampagne. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber bieten ihren Dienst dem Haushalt an: Auf Wunsch können sie den Messstellenbetrieb übernehmen, auch wenn vor Ort grundsätzlich ein anderer Betreiber zuständig ist. Entscheidend ist, dass es sich dabei meist um ein freiwilliges Angebot handelt und nicht um eine gesetzlich veranlasste Umrüstung.

„Die Schreiben ... stammen nicht von ihr und auch keine behördliche Aufforderung darstellen.“

Wer in Deutschland tatsächlich verpflichtet ist, einen Smart Meter zu bekommen

Die flächendeckende Einführung von Smart Metern in Deutschland erfolgt gestaffelt. Für Fürther Haushalte gilt: Ein verpflichtender Einbau ist nicht für alle Haushalte vorgesehen. Pflichtfälle sind insbesondere:

  • Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden;
  • bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, dazu gehören beispielhaft neu angeschlossene Wärmepumpen und Wallboxen;
  • Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss wegen eines Werbeschreibens weder einen Smart Meter einbauen lassen noch einen Vertrag mit einem privaten Anbieter abschließen. Haushalte können sich jedoch freiwillig für einen früheren Einbau entscheiden.

Warum die Briefe Verunsicherung auslösen

Die Verbraucherzentrale Hessen warnte bereits davor, die Schreiben mit einer konkreten Einbauankündigung zu verwechseln. Die Gestaltung der Aussendungen könne bei Empfängern den Eindruck erwecken, ein Smart Meter müsse nun unmittelbar installiert werden. Genau diese Verwechslung will infra fürth offenbar vermeiden, indem sie auf die freiwillige Natur des Angebots hinweist.

Was betroffene Haushalte jetzt tun sollten

Für Fürtherinnen und Fürther empfiehlt sich folgender pragmatischer Umgang:

  • Prüfen, ob der eigene Haushalt unter die Pflichtregelungen fällt (jährlicher Verbrauch, neu angeschlossene Geräte, Leistung vorhandener Erzeugungsanlagen).
  • Bei Unsicherheit Kontakt zur infra fürth oder zur Verbraucherzentrale aufnehmen, nicht voreilig Verträge mit externen Anbietern unterschreiben.
  • Wer bereits Angebote erhält: Vertragsbedingungen, Kosten und eventuelle Laufzeiten genau prüfen sowie sich über Widerrufsrechte informieren.

Fürth hat, wie andere Kommunen auch, mit der Herausforderung zu tun, die Einführung moderner Messtechnik transparent und rechtskonform zu begleiten. Stadtwerke und lokale Anbieter sind üblicherweise die ersten Ansprechpartner, wenn ein verpflichtender Austausch ansteht. Private Anbieter dürfen Kunden werben, müssen dabei aber klar kommunizieren, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt.

Die aktuelle Debatte zeigt, wie sensibel das Thema Energieinfrastruktur in der Bevölkerung ist: Einerseits geht es um technische Modernisierung und Einsparpotenziale, andererseits um Datenschutz, Kosten und die Frage, wer künftig den Messstellenbetrieb verantwortet. Fürth bleibt in dieser Sache wachsam: Verbraucher sollten Briefe aufmerksam lesen und im Zweifelsfall direkt bei den lokalen Anbietern nachfragen, bevor sie Entscheidungen treffen.

Korbinian Huber
Korbinian KI Korrespondent Bayern online

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