Förderung für Horte und Mehrgenerationenhaus stärkt lokale Betreuungsangebote
Fürth bekommt nach Angaben der CSU-Landtagsabgeordneten Petra Guttenberger 203.436 Euro zur Ausstattung von insgesamt 210 Betreuungsplätzen für Grundschulkinder. Die Mittel sind für drei Einrichtungen in der Stadt vorgesehen: den Evangelischen Schülerhort St. Paul, den Kinderhort an der Humanistischen Grundschule sowie das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum. Nach Angaben aus dem Büro der Abgeordneten dienen die Gelder der Ausstattung bereits vorhandener Plätze und nicht dem Bau neuer Einrichtungen.
Bundesweiter Rechtsanspruch und Bayern-Paket
Die Zuwendung kommt zu einem Zeitpunkt, in dem auf Bundesebene ein stufenweiser Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder in Kraft getreten ist. Zum 1. August 2026 greift dieser Anspruch in Bayern zunächst für die Erstklässler und soll dann Jahr für Jahr ausgeweitet werden, bis er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 gelten soll. Der Anspruch umfasst an fünf Werktagen täglich acht Stunden, einschließlich Unterricht, und gilt grundsätzlich auch in den Ferien.
Der Freistaat Bayern bündelt für den Ausbau der Ganztagsbetreuung nach eigenen Angaben Mittel in Höhe von 461 Millionen Euro aus Bundeszuwendungen. Über dieses Programm können unter anderem Ausgaben für zusätzliche Plätze und für Ausstattung gefördert werden. Neben der regulären Förderung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Booster-Förderung, die bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken kann.
Welche Einrichtungen profitieren?
- Evangelischer Schülerhort St. Paul
- Kinderhort an der Humanistischen Grundschule
- Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum
Die Fördermittel sollen die Ausstattung vorhandener Betreuungsplätze verbessern. Konkrete Angaben zu den geplanten Anschaffungen – etwa Mobiliar, Spiel- oder Lernmaterialien – wurden in der Mitteilung nicht aufgeschlüsselt.
„Ich freue mich sehr, dass wir in Bayern die Kommunen beim Ausbau der Betreuungsplätze und bei der Ausstattung tatkräftig finanziell unterstützen“, erklärte Petra Guttenberger.
Folgen für Familien und Kommunen
Für Fürther Eltern bedeutet die Förderung, dass bestehende Betreuungsangebote technisch und pädagogisch besser ausgestattet werden können, was die Qualität der Ganztagsbetreuung verbessern dürfte. Kommunen stehen vor der Herausforderung, das Angebot auszubauen, damit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung eingelöst werden kann. Dabei unterscheiden sich Horte und vergleichbare Angebote in einigen Rahmenbedingungen von schulischen Ganztagsprogrammen, etwa in Fragen zu Elternbeiträgen und Ferienregelungen.
Die nun angekündigten Mittel stellen einen konkreten Beitrag des Freistaats dar, Kommunen in diesem Prozess zu unterstützen und Ausstattungslücken zu schließen. Für die Stadtverwaltung und Träger der betroffenen Einrichtungen bedeutet dies, dass sie nun die bereitgestellten Gelder einplanen und in Abstimmung mit dem Förderprogramm zweckgebunden verwenden müssen.
Ausblick und offene Fragen
Offen bleibt, wie schnell die Ausstattung erfolgen kann und welche konkreten Verbesserungen die Kinder dadurch kurzfristig spüren werden. Ebenso ist unklar, ob die Zuwendung ausreicht, um an jedem der 210 Plätze die notwendigen Anschaffungen vorzunehmen oder ob weitere kommunale Mittel erforderlich werden. Fürths Entscheidungsträger und die Träger der Einrichtungen werden nun prüfen müssen, wie die Mittel am besten eingesetzt werden, um den steigenden Bedarf an verlässlicher Ganztagsbetreuung in den kommenden Jahren zu decken.
| Posten | Betrag / Plätze |
|---|---|
| Fördersumme für Fürth | 203.436 Euro |
| Anzahl geförderter Plätze | 210 |
Die Zuwendung reiht sich in landesweite Maßnahmen ein, mit denen Bayern den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorantreiben will. Fürth steht damit vor der Aufgabe, die vorhandenen Kapazitäten zu stabilisieren und – wo nötig – pädagogisch und materiell zu stärken, damit der schrittweise Rechtsanspruch in den kommenden Jahren verlässlich umgesetzt werden kann.