Der Flugbetrieb am Flughafen Hannover-Langenhagen wurde in den frühen Morgenstunden nach mehrfachen Sichtungen einer Drohne vorübergehend eingestellt. Die Störungen begannen gegen 04:00 Uhr, nachdem Mitarbeitende einer Frachtfirma das Fluggerät innerhalb der Flugverbotszone bemerkt hatten. Der Betrieb wurde später vorübergehend wieder aufgenommen, musste jedoch erneut gestoppt werden; der Flughafen nahm den regulären Betrieb erst gegen 05:20 Uhr wieder auf.
Was geschehen ist
Nach Angaben, die unter anderem dem Magazin „Spiegel“ zufolge aus einem internen Polizeibericht stammen, wurde das Flugobjekt zunächst am Zaun des Flughafens gesichtet. Zuvor war der Verkehr bereits auf die nördliche Landebahn umgeleitet worden. Kurz nach einer ersten Öffnung des Betriebs tauchte die Drohne erneut auf, diesmal über dem Gebäude der Fluggesellschaft TUI Fly und anschließend "direkt über dem Roll-/Vorfeld".
- Entdeckung durch Mitarbeitende einer Frachtfirma (DB Schenker) innerhalb der Flugverbotszone
- Erste Einstellung des Flugbetriebs gegen ca. 04:00 Uhr
- Erneute Sichtung über dem TUI-Fly-Gebäude und dem Rollfeld
- Wiederaufnahme des Betriebs gegen 05:20 Uhr
Technik und Ermittlungen
Der interne Polizeibericht weist darauf hin, dass die Abwehrtechnik der Bundespolizei in diesem Fall nicht reagierte. Trotz eines aktiven Abwehrgeräts schlugen die Warnsysteme offenbar nicht an, und die Flugsicherung konnte das Gerät nicht orten. Aus der Ausfallbehauptung dieser Systeme leiten Ermittler die Vermutung ab, dass es sich um eine technisch hochentwickelte Drohne gehandelt haben könnte, die nicht dem handelsüblichen Standard entspricht und eine lange Flugzeit — im Bericht ist von einer zweistündigen Flugzeit die Rede — ermöglicht.
„Das Vorliegen von hybrider Aktivität kann nicht ausgeschlossen werden“, heißt es in dem internen Bericht.
Diese Formulierung lässt die Möglichkeit offen, dass fremde Einflussnahme oder gezielte Sabotage im Raum steht. Ein direkter Zusammenhang mit den Ermittlungen zum mutmaßlichen Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig konnte laut Behörden bisher jedoch nicht belegt werden.
Auswirkungen auf Flugbetrieb und Reisende
Wegen der Sperrung kam es zu Umleitungen und Verschiebungen von Flügen; mindestens ein Frachtflugzeug wurde umgeleitet. Konkrete Zahlen zu ausgefallenen oder verspäteten Passagierflügen wurden von den zuständigen Stellen bislang nicht veröffentlicht. Für Reisende bedeutete die Störung vorübergehende Verzögerungen und Unsicherheit, weil der Flughafen in den betroffenen Zeiträumen nicht anlief.
| Uhrzeit | Ereignis |
|---|---|
| ca. 04:00 | Erste Einstellung des Flugbetriebs nach Sichtung |
| Zwischenzeitlich | Verkehr auf nördliche Landebahn umgeleitet; erste Wiederaufnahme |
| Kurz darauf | Erneute Sichtung über TUI-Fly-Gebäude und Rollfeld |
| 05:20 | Wiederaufnahme des regulären Betriebs |
Kontext und mögliche Folgen
Für Hannover stellt der Vorfall eine neue Herausforderung in der Sicherheit am Flughafen dar. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass es sich um eine nicht handelsübliche Drohne handelte oder dass fremde Akteure beteiligt sind, wären organisatorische und technische Konsequenzen denkbar: Überprüfung und Anpassung der Detektions- und Abwehrsysteme, engere Abstimmung zwischen Flughafenbetreiber, Bundespolizei und Flugsicherung sowie mögliche Verschärfungen der Sicherungsprotokolle.
Die Bundespolizei und die zuständigen Ermittlungsbehörden prüfen den Vorfall weiterhin. Für Passagiere und die Anwohner rund um den Flughafen bleibt die Empfehlung, aktuelle Fluginformationen direkt beim Flughafen oder den Fluggesellschaften abzurufen, da weitere Anpassungen des Betriebs nicht ausgeschlossen werden können.
Die Berichterstattung beruht auf Angaben aus internen Polizeidokumenten und Statements von Behörden, die den Vorfall bestätigt haben. Offizielle, detailliertere Angaben zu Technik, Herkunft der Drohne oder möglichen Verantwortlichen stehen noch aus.