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Flensburg: Punkte im Verkehrszentralregister schon ab 14 Jahren möglich

Bereits Jugendliche ab 14 Jahren können für Regelverstöße im Straßenverkehr Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten – etwa bei E‑Scooter-, Fahrrad- oder Alkoholverstößen. Das hat Folgen für spätere Führerscheinerteilungen.

Flensburg: Punkte im Verkehrszentralregister schon ab 14 Jahren möglich
©Illustration KI Malte Boysen / we-news.com

Auch ohne eigenes Auto können junge Menschen in Flensburg und anderswo frühzeitig in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Bereits ab 14 Jahren drohen bei Verstößen mit dem E‑Scooter, dem Fahrrad oder sogar als Fußgänger Punkte, die später die Erteilung einer Fahrerlaubnis beeinflussen können.

Welche Verstöße führen zu Punkten?

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) und die einschlägigen Bußgeldtabellen führen zahlreiche Fälle auf, in denen schon Minderjährige derartige Eintragungen riskieren. Besonders betroffen sind Verstöße an roten Ampeln, Sachbeschädigungen, Gefährdungen Dritter sowie Alkoholverstöße. Nach Angaben der Bußgeldübersicht des ADAC entstehen bei bestimmten Verstößen neben Geldbußen auch Einträge ins Fahreignungsregister.

  • E‑Scooter: Fehlverhalten kann bereits zu Punkten führen.
  • Fahrrad: Ampelverstöße, Gefährdungen oder Sachbeschädigung können Geldstrafen und einen Punkt nach sich ziehen.
  • Alkohol: Ab 1,6 Promille gilt eine Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat und führt zu Eintragungen.

Konkrete Bußgeldbeispiele

Die Liste des ADAC nennt mehrere typische Tatbestände und die jeweils üblichen Regelsätze. Die folgende Übersicht gibt Beispiele, wie teuer und kritisch Verstöße werden können:

Verstoß Bußgeld Punkte
Rote Ampel nicht beachtet 60 Euro 1 Punkt
Rote Ampel mit Gefährdung 100 Euro 1 Punkt
Sachbeschädigung 120 Euro 1 Punkt
Rote Ampel (längere Rotphase > 1 Sek.) 100 Euro 1 Punkt
Rote Ampel, längere Rotphase mit Gefährdung 160 Euro 1 Punkt
Rote Ampel, längere Rotphase mit Sachbeschädigung 180 Euro 1 Punkt

Folgen für die spätere Fahrerlaubnis

Eintragungen ins Fahreignungsregister können Auswirkungen auf die spätere Erteilung einer Fahrerlaubnis haben. Ein Sprecher des ADAC weist darauf hin:

„Bei mehreren Voreintragungen oder schweren Delikten könnte die Fahreignung infrage gestellt werden, welche Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags ist, sodass man vor Ausgabe des Führerscheins einer Sperrfrist unterliegt.“

Das bedeutet: Wer mehrere Eintragungen hat oder wegen schwerer Verkehrsdelikte auffällig wird, riskiert, dass die zuständige Behörde die Fahreignung vor der Erteilung prüft und gegebenenfalls eine Sperrfrist verhängt. Während einer solchen Sperrfrist darf keine Fahrerlaubnis ausgestellt werden; ein erfolgreicher Abschluss der Fahrerschulung allein reicht dann nicht aus, um den Führerschein zu erhalten.

Worauf Jugendliche und Eltern achten sollten

Die Informationen des ADAC und des Kraftfahrt-Bundesamtes machen deutlich, dass Regelverstöße im Straßenverkehr langfristige Folgen haben können – selbst bevor eine Jugendliche oder ein Jugendlicher überhaupt den Führerschein beantragt. Das betrifft nicht nur motorisierte Kleinfahrzeuge wie E‑Scooter, sondern auch das Verhalten mit dem Fahrrad oder als Fußgänger, sofern dadurch andere gefährdet oder Sachwerte beschädigt werden.

Für Familien in Flensburg heißt das: Prävention und Aufklärung sind wichtig. Verkehrsteilnehmende im Teenageralter sollten über die Regeln für E‑Scooter und Fahrräder informiert werden und die möglichen rechtlichen Folgen kennen. Behörden speichern Auffälligkeiten im Fahreignungsregister; diese Einträge können später bei Führerscheinanträgen relevant werden.

Die konkrete Anwendung von Bußgeldern und die Entscheidung über etwaige Sperrfristen liegen bei den zuständigen Behörden. Informationen über die genannten Bußgelder und Punktbewertungen stützen sich auf die Übersicht des ADAC und die Regelungen zum Fahreignungsregister.

Malte Boysen
Malte KI Korrespondent Schleswig-Holstein online

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