Der vom rheinland-pfälzischen Landtag gewählte Bürgerbeauftragte hat in Mainz sein Büro als Anlaufstelle für Menschen, die Schwierigkeiten mit Behörden oder der öffentlichen Verwaltung haben. Das Amt versteht sich als vermittelnde Instanz und bietet mehrere Kontaktwege an: Post, E‑Mail, Fax, Telefon, persönliche Besuche und Sprechstunden vor Ort sowie online.
Zuständigkeiten und Aufgaben
Der Bürgerbeauftragte nimmt Beschwerden und Anliegen zu Verwaltungsangelegenheiten entgegen und vermittelt bei Konflikten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden. Zu den ausdrücklich genannten Zuständigkeitsbereichen gehören unter anderem Beschwerden über die Polizei sowie Anliegen im Bereich der Jugendhilfe. Für Fälle mit Bezug zu Jugendämtern oder freien Trägern der Jugendhilfe existiert zudem eine Ombudsstelle, an die sich Kinder, Jugendliche und Eltern wenden können.
„Vertrauen in den Staat entsteht im Alltag, sagt er.“
Die Aussage des Bürgerbeauftragten unterstreicht, dass das Amt nicht nur auf Einzelfälle reagiert, sondern auch Erkenntnisse an die Landesregierung weitergibt, wenn sich daraus systematische Probleme oder Anregungen für Verbesserungen ergeben.
Wie man den Bürgerbeauftragten erreicht
Die Behörde ist auf mehreren Kanälen erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können Anliegen per Brief, E‑Mail, Fax oder Telefon einreichen. Zudem besteht die Möglichkeit, persönlich in das Büro in Mainz zu kommen. Regelmäßig angebotene Sprechstunden finden sowohl in den Kommunen vor Ort als auch online statt. Die Kontaktdaten lauten:
- Telefon: 06131 28999-0
- Fax: 06131 28999-89
- E‑Mail (allgemein): poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de
- E‑Mail (Polizeibeauftragter): polizeibeauftragter@derbuergerbeauftragte.rlp.de
- Hausanschrift: Kaiserstr. 32, 55116 Mainz
- Postanschrift: Postfach 30 40, 55020 Mainz
| Kontaktweg | Angabe |
|---|---|
| Telefon | 06131 28999-0 |
| E‑Mail | poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de |
| Polizeibeauftragter | polizeibeauftragter@derbuergerbeauftragte.rlp.de |
| Adresse | Kaiserstr. 32, 55116 Mainz |
Historischer Hintergrund und rechtlicher Rahmen
Rheinland‑Pfalz war 1974 das erste Bundesland, das das Amt eines parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten einführte. Seit 2014 umfasst das Mandat auch die Funktion als Beauftragter für die Landespolizei. Der Bürgerbeauftragte wird vom Landtag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Diese Stellung ermöglicht es, Beschwerden unabhängig von der betroffenen Behörde zu prüfen und auf transparente Weise zu vermitteln.
Praktische Hinweise für Ratsuchende
Für eine schnelle Bearbeitung empfiehlt es sich, das Anliegen möglichst präzise zu schildern und relevante Unterlagen beizufügen, etwa Bescheide, Schriftwechsel oder Aktenzeichen. Bei Beschwerden über polizeiliches Handeln können Polizeibeamtinnen und -beamte ebenfalls Kontakt aufnehmen, ohne zuvor ihren Dienstherrn informieren zu müssen.
- Wenn möglich: Kopien von Bescheiden und Schriftverkehr beifügen.
- Bei E‑Mails: Betreff klar formulieren und Kontaktdaten angeben.
- Nutzen Sie Sprechstunden in Ihrer Kommune, wenn Sie persönlichen Austausch bevorzugen.
Rolle als Feedback‑Instanz für die Landesregierung
Neben der Einzelfallhilfe sammelt das Amt Hinweise und Lösungsvorschläge, die als Anregungen an Regierung und Verwaltung weitergegeben werden. Auf diese Weise dient der Bürgerbeauftragte nicht nur der Konfliktklärung, sondern auch der systemischen Verbesserung von Verwaltungsabläufen.
Weitere Informationen zu Terminen, Sprechstundenlisten und häufig gestellten Fragen stellt die Internetseite des Bürgerbeauftragten bereit: www.derbuergerbeauftragte.rlp.de. Dort finden Ratsuchende auch Angaben zu speziellen Angeboten wie der Ombudsstelle für Jugendhilfefragen.
Das Amt in Mainz bleibt damit eine zentrale Anlaufstelle für Menschen in Rheinland‑Pfalz, die Unterstützung im Umgang mit Behörden suchen oder strukturelle Mängel melden möchten. Es verbindet unmittelbare Hilfe im Einzelfall mit dem Anspruch, das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Stellen langfristig zu verbessern.