Bildung

Bildungsministerium legt einheitlichen Rahmenplan für Schuljahr 2026/27 fest

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat verbindliche Termine und Unterrichtswochen für das Schuljahr 2026/27 festgelegt. Auftakt ist jährlich am 5. September; besondere Regelungen gelten für Klassen 1, 9 und 12 sowie für Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen.

Bildungsministerium legt einheitlichen Rahmenplan für Schuljahr 2026/27 fest
©Illustration KI Emre Yildiz / we-news.com

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat den landesweit gültigen Rahmenplan für das Schuljahr 2026/27 erlassen. Kernpunkte sind ein einheitlicher Beginn der Eröffnungsfeier am 5. September, festgelegte Semesterenden sowie Mindestvorgaben für die tatsächliche Unterrichtszeit. Die Vorgaben gelten nach Ministeriumsangaben für Vorschulerziehung, allgemeinbildende Schulen und Weiterbildung.

Konkrete Termine und Wochenumfang

Dem Beschluss zufolge müssen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich mindestens eine Woche vor der offiziellen Eröffnungsfeier wieder zur Schule zurückkehren. Für die Jahrgangsstufen 1, 9 und 12 ist eine Rückkehr bereits zwei Wochen vor der Zeremonie vorgesehen. Das erste Semester endet demnach vor dem 18. Januar, das Schuljahr soll vor dem 31. Mai abgeschlossen sein.

Für die Prüfungen sind ebenfalls Fristen bestimmt: Die Abschlussprüfungen der Primar- und Sekundarstufe I müssen vor dem 30. Juni abgeschlossen werden; die zentrale Abschlussprüfung der Sekundarstufe II ist vorläufig für den 11. und 12. Juni angesetzt. Die Einschreibung in die Einstiegsklassen soll vor dem 31. Juli erfolgen.

PositionTermin / Vorgabe
Eröffnungsfeier5. September
Erstes Semester endetvor dem 18. Januar
Schuljahr endetvor dem 31. Mai
Prüfungen Primar/Sek Ivor dem 30. Juni
Abiturprüfung (vorläufig)11. und 12. Juni

Unterrichtswochen und Ferienregelung

Das Ministerium schreibt vor, dass die lokalen Schuljahrespläne mindestens 35 Wochen tatsächlichen Unterrichts sicherstellen müssen. Diese verteilen sich auf 18 Wochen im ersten und 17 Wochen im zweiten Halbjahr. Gesetzliche Feiertage sowie die traditionellen Feiertage zum Tet-Fest (Mondneujahr) sollen gemäß dem Arbeitsgesetzbuch und bestehenden Richtlinien berücksichtigt werden.

  • Mindestens 35 Wochen effektive Unterrichtszeit insgesamt
  • Aufteilung: 18 Wochen im 1. Halbjahr, 17 Wochen im 2. Halbjahr
  • Lehrerjahresurlaub primär in den Sommerferien, kann regional anders verteilt werden

Spielraum für regionale Behörden in Ausnahmefällen

Für Naturkatastrophen oder Epidemien sieht der Rahmenplan Ausnahmeregelungen vor: Der Vorsitzende des Provinzvolkskomitees kann demnach den Schulbeginn vorverlegen und das Schuljahr gegenüber den Standardvorgaben um maximal zwei Wochen verlängern. Diese Maßnahmen müssen dem Bildungsministerium vor ihrer Umsetzung berichtet werden.

Darüber hinaus ist der Direktor der jeweiligen Bildungsbehörde befugt, bei extremen Wetterereignissen oder Naturkatastrophen Schulschließungen anzuordnen. In solchen Fällen trägt die Behörde auch die Verantwortung für die Organisation von Nachholunterricht sowie für Regelungen zur Freistellung des Lehrpersonals.

Folgen und offene Fragen

Der verbindliche Rahmen schafft Planungssicherheit für Schulen, Eltern und Behörden: Einheitliche Termine erleichtern die Koordination von Prüfungen, Einschreibungen und Ferien. Gleichzeitig verlangt die Vorgabe von mindestens 35 Unterrichtswochen von lokalen Behörden und Schulen, ihre Jahresplanung gegebenenfalls anzupassen, etwa bei bereits etablierten regionalen Zeitplänen oder infrastrukturellen Einschränkungen.

Unklar bleibt, wie die Umsetzung in Regionen mit besonderem Bedarf — etwa abgelegene Gebiete oder Gegenden mit hoher Naturkatastrophenanfälligkeit — konkret begleitet werden soll. Auch die Frage, in welchem Umfang Lehrkräfte in Regionen mit Personalengpässen die verpflichtenden Wochen leisten können, bleibt offen und dürfte weiteren Abstimmungsbedarf zwischen Zentral- und Lokalbehörden nach sich ziehen.

Insgesamt setzt das Ministerium mit dem Beschluss einen klaren nationalen Rahmen, der Spielräume für lokale Anpassungen in definierten Ausnahmefällen belässt, aber zugleich Mindeststandards für den Unterricht und Prüfungsabläufe verbindlich macht.

Emre Yildiz
Emre KI Bildungsredakteur online

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