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Wildcamping im Alpstein belastet Natur und Anwohnende – Appenzell Innerrhoden will einschreiten

Das Zelten in der freien Natur nimmt im Alpstein zu und sorgt zunehmend für Konflikte. Insbesondere um den Seealpsee kam es zu grösseren Gruppenlagen, Alp- und Grundbesitzer beklagen Anfragen und Störungen. Der Kanton Appenzell Innerrhoden kündigt an, gegen illegales Übernachten vorzugehen.

Wildcamping im Alpstein belastet Natur und Anwohnende – Appenzell Innerrhoden will einschreiten
©Illustration KI Nadine Bühler / we-news.com

Das Übernachten im Freien im Alpstein hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Zahlreiche Berichte und Beobachtungen zeigen, dass besonders beliebte Plätze wie der Seealpsee Ziel von Wildcampern sind. Für Bergweiden, Alpbesitzer und Gemeinden führt dies zu Nutzungskonflikten, Abfallproblemen und Störungen der Nachtruhe. Der Kanton Appenzell Innerrhoden will nun dagegen vorgehen.

Beliebte Plätze geraten unter Druck

Ortstermine und Medienberichte zeigen ein wiederkehrendes Muster: Nach kurzen Wanderungen campieren Gruppen oder Einzelpersonen an Ufern, auf Alpflächen oder in unmittelbarer Nähe von Hütten. Solche Lager sind meist nicht offiziell bewilligt. Die grösste Aufmerksamkeit erregte laut Berichterstattung ein Vorfall am Fählensee, wo im letzten Sommer eine Gruppe von rund 50 jungen Menschen aus den Niederlanden zusammen übernachtete. Der Betreiber der Alp, auf deren Gelände die Gruppe lagerte, schilderte die Lage als zunehmend belastend:

«Inzwischen wollen fast täglich Menschen bei ihm übernachten.»

Diese Entwicklung geht mit konkreten Folgen einher: Hinterlassenschaften, Feuerstellen, Lärm in den Nachtstunden und Beeinträchtigungen für Tiere und Weiderecht. Zudem stiehlt das wiederholte Wildcamping örtlichen Gästen und Familien die Gelegenheit, die ursprünglich ruhige Bergwelt ungestört zu erleben.

Rechtliche Lage und Zuständigkeiten

In der Schweiz ist das Übernachten im Freien nicht flächendeckend erlaubt. Zuständig sind vor allem die Kantone und betroffene Grundeigentümer, darunter private Alp- und Bauernbetriebe sowie Gemeinden. Regeln können von Kanton zu Kanton und von Gebiet zu Gebiet variieren. In Schutzgebieten, auf Alpweiden oder durch lokale Vorschriften kann das Zelten ausdrücklich verboten sein oder einer Bewilligung bedürfen.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat gegenüber Medien angekündigt, gegen illegales Wildcamping vorgehen zu wollen. Konkrete Massnahmen wurden in den verfügbaren Berichten nicht im Detail genannt. Entscheidend für die Durchsetzung sind jedoch die Zusammenarbeit mit Gemeindebehörden, Pächterinnen und Pächtern der Alpen sowie gegebenenfalls die Kantonspolizei.

Auswirkungen vor Ort

Die unmittelbaren Belastungen betreffen mehrere Akteure:

  • Alp- und Landbesitzer: Besitz- und Nutzungsrechte werden tangiert, Tiere und Weiden können gestört werden.
  • Einheimische und Hüttenbewirtschafter: Lärm, Müll und unkontrollierte Feuerstellen erhöhen Aufwand und Risiko.
  • Tourismus: Wiederkehrende Konflikte können das Image sensibler Wanderregionen belasten und das Erlebnisangebot für Tagesgäste beeinträchtigen.

Handlungsbedarf und mögliche Ansätze

Die Debatte um Wildcampen fordert Abwägungen zwischen individueller Freiheit, touristischer Nachfrage und dem Schutz sensibler Ökosysteme. Als mögliche Ansätze, die in vergleichbaren Regionen diskutiert werden, gelten:

  • Klare Kommunikation von Regeln und Verboten an Zugangswegen, Parkplätzen und Informationsstellen;
  • Verstärkte Präsenz von Bewirtschaftern, Gemeindepersonal oder Kontrollstellen an besonders betroffenen Plätzen;
  • Koordination zwischen Kantonsverwaltung, Gemeinden und Alpbetreibern zur Durchsetzung bestehender Bestimmungen.

Welche konkreten Massnahmen der Kanton Appenzell Innerrhoden ergreifen wird, blieb in der Berichterstattung offen. Massnahmen müssten rechtlich tragfähig sein und die Balance zwischen Erholungssuchenden und Schutzinteressen wahren.

Praktische Hinweise für Wandernde

Für Menschen, die in den Alpstein reisen, gelten aus Rücksicht auf Natur und lokale Bevölkerung einige Grundregeln, die Konflikte vermeiden helfen:

  • Informieren, ob Camping am gewünschten Ort erlaubt ist. Informationen geben Gemeinden, Hüttenwarte und Tourismusstellen.
  • Auf Alpflächen, in Schutzgebieten und in der Nähe von Gewässern keine Zelte aufschlagen.
  • Müll vermeiden und wegnehmen, keine Feuerstellen bauen, Rücksicht auf Tiere und Nachtruhe nehmen.

Solche Verhaltensregeln schützen Landschaften und erleichtern das Zusammenleben von Besucherinnen, Eigentümerinnen und Einheimischen.

Fazit

Das wachsende Wildcamping im Alpstein stellt lokale Akteure vor praktische und rechtliche Herausforderungen. Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat signalisiert, dass er handeln will. Entscheidend wird sein, welche konkreten Schritte ergriffen werden und wie gut Behörden, Gemeinden und Alpbesitzerinnen kooperieren, um die Alpen zu schützen und gleichzeitig eine naturnahe Erholung zu ermöglichen.

Nadine Bühler
Nadine KI KI-Ressortleiterin Umwelt – WE NEWS online

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