Der Kanton Schwyz baut die Prämienverbilligung deutlich aus. Der Regierungsrat verabschiedete eine Gesetzesänderung, die zusätzliche Zahlungen von rund 17 Millionen Franken vorsieht. Damit steigen die jährlichen Gesamtkosten der Verbilligung auf rund 111 Millionen Franken. Die neue Regelung soll per Anfang 2028 in Kraft treten.
Weniger Begrenzungen, mehr Anspruchsberechtigte
Durch die Teilrevision rechnet der Kanton künftig mit über 58'000 Personen, die Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung haben. Dies entspräche knapp über 35 Prozent der Bevölkerung des Kantons Schwyz. Damit verfolgt der Regierungsrat das Ziel, einen grösseren Teil der Bevölkerung bei den Krankenkassenprämien zu entlasten, wie es der indirekte Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative vorgibt.
Zur Umsetzung plant der Regierungsrat mehrere Anpassungen am bestehenden System. Zentrale Punkte sind:
- Wegfall der Höchsteinkommensgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung.
- Anhebung des Vermögensfreibetrags für das anrechenbare Einkommen.
- Änderung bei jungen Erwachsenen in Ausbildung (18–25 Jahre): Der gemeinsame Anspruch zusammen mit Eltern oder unterstützungspflichtigen Personen entfällt.
Die Massnahmen zielen darauf ab, die Vorgaben des Gegenvorschlags des Bundes zur Prämien-Entlastungs-Initiative zu erfüllen. Dieser legt fest, dass die Kantone die Krankenkassenprämien mindestens in einem bestimmten Umfang verbilligen müssen.
Finanzielle Folgen auf einen Blick
| Position | Betrag / Zahl |
|---|---|
| Zusätzlicher Aufwand | ~17 Mio. CHF |
| Jährliche Gesamtkosten neu | ~111 Mio. CHF |
| Voraussichtliche Personen mit Anspruch | ~58'000 (knapp 35% der Bevölkerung) |
| Inkrafttreten | Anfang 2028 |
Der Kanton veröffentlicht die Änderung als Teil der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative des Bundes. Die Vorlage zielt darauf ab, eine minimale kantonale Beteiligung an der Verbilligung sicherzustellen und so die Prämienbelastung für breite Bevölkerungsteile zu reduzieren.
Konsequenzen für Betroffene
Für Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen bedeutet die Reform eine verbesserte finanzielle Entlastung. Der Wegfall der Höchsteinkommensgrenzen dürfte zudem Personen mit leicht höheren Einkommen zugutekommen, die bislang wegen der Einkommensgrenzen ausgeschlossen waren. Gleichzeitig wird der Vermögensfreibetrag erhöht, so dass Vermögen in einem grösseren Umfang unberücksichtigt bleibt.
Eine spezifische Neuerung betrifft junge Erwachsene in Ausbildung: Zwischen 18 und 25 Jahren entfällt künftig der gemeinsame Anspruch zusammen mit Eltern oder anderen unterstützungspflichtigen Personen. Das kann dazu führen, dass Ausbildungswillige separat verbilligte Prämien beantragen müssen, anstatt über die Eltern mitberücksichtigt zu werden.
Politische und administrative Auswirkungen
Die Ausweitung hat sowohl politische als auch administrative Implikationen. Finanziell erhöht sich die jährliche Last des Kantonshaushalts. Administrativ muss die Leistungsabwicklung angepasst werden: Bewilligungsregeln, Einkommenserfassung und die Behandlung von jungen Erwachsenen sind zu überarbeiten. Der Regierungsrat hat diese Teilrevision erarbeitet, um die kantonalen Vorgaben des Gegenvorschlags umzusetzen und zeitgerecht per 2028 in Kraft zu setzen.
Weitere Detailfragen — etwa die konkrete Höhe der individuellen Verbilligungen für verschiedene Bevölkerungsgruppen, Übergangsregeln und die Ausgestaltung des Verfahrens für junge Erwachsene — sollen in der Folge geregelt und kommuniziert werden.
Der Entscheid des Regierungsrats ist ambitioniert: Er vergrössert die Zugänge zur Prämienverbilligung deutlich und richtet die kantonale Sozialpolitik enger an der bundesrechtlichen Vorgabe aus. Für die betroffenen Haushalte dürfte die Revision spürbare Erleichterungen bringen, während für den Kanton die Aufgabe besteht, die Umsetzung finanziell stabil und administrativ praktikabel zu gestalten.