Der Kanton Glarus hat am 14. September 2026 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch zur proaktiven Regulierung des so genannten Kärpfrudels eingereicht. Der Schritt erfolgt, nachdem die Glarner Wildhut im August die Reproduktion des Rudels nachgewiesen hat; bei den Beobachtungen wurden jeweils maximal zwei Welpen gesichtet.
Gründe für das Gesuch
Gemäss Mitteilung des Departements Bau und Umwelt beantragt der Kanton gestützt auf die bundesrechtliche Jagdgesetzgebung die Erlaubnis, zwei Drittel der nachgewiesenen Welpen erlegen zu dürfen. Als Ziele werden genannt:
- Prävention künftiger Schäden an Nutztieren,
- Erhalt oder Wiederherstellung der Scheu der Wölfe vor Menschen,
- Beibehaltung der Rudelstruktur, sodass positive Effekte auf den Wald bestehen bleiben.
Die Kantonspublikation weist darauf hin, dass Wölfe Wildhuftiere erbeuten und dadurch deren räumliche Verteilung beeinflussen. Dies könne örtlich zu tieferen Wilddichten führen und damit die Belastung für den Wald reduzieren.
Bestandeszahlen und Fortpflanzung
Der Nachweis im August bestätigte, dass das Kärpfrudel Nachwuchs hat, jedoch blieb die Anzahl der beobachteten Welpen wie im Vorjahr gering. 2025 waren drei Welpen festgestellt worden; damals wurde eines dieser Jungtiere im Rahmen einer proaktiven Regulierung erlegt. Die Mitteilung nennt als wahrscheinliche Ursache den Alterungsprozess der Wölfin: Sie sei 2017 geboren und habe vermutlich ein Alter erreicht, in dem die Fortpflanzungsleistung abnehme.
| Jahr | Nachgewiesene Welpen | Massnahmen |
|---|---|---|
| 2025 | 3 | 1 Welpe im Rahmen proaktiver Regulierung erlegt |
| 2026 | Max. 2 | Gesuch auf Erlegen von zwei Dritteln der Welpen eingereicht |
Weitere Wolfsvorkommen im Kanton
Neben dem Kärpfrudel befindet sich ein weiteres Wolfspaar im Kanton Glarus. Dieses Paar wurde erstmals im Frühjahr 2024 auf dem Urnerboden nachgewiesen und hat sein Streifgebiet anschliessend in den Kanton Glarus verlagert. Seither wurde es insbesondere im eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf beobachtet. Das Streifgebiet dieses Paares überschneidet sich zum Teil mit jenem des Kärpfrudels. Bislang konnte bei diesem zweiten Paar jedoch kein Nachwuchs nachgewiesen werden.
Rechtliche und praktische Aspekte
Das Gesuch stützt sich auf die bundesrechtliche Jagdgesetzgebung. Entscheidend ist nun das Verfahren beim BAFU: Es entscheidet, ob die beantragte Regulierung bewilligt wird und unter welchen Auflagen eine Entnahme stattfinden kann. Der Kanton betont, dass die Struktur des Rudels grundsätzlich erhalten bleiben solle, um die ökologischen Funktionen der Wolfspräsenz nicht ganz zu verlieren.
Warum der Kanton vorsorglich handelt
Die beantragte, proaktive Massnahme verfolgt einen präventiven Ansatz: Durch gezielte Reduktion der Jungtierzahl will der Kanton das Risiko künftiger Nutztierschäden vermindern und zugleich vermeiden, dass Wölfe ihre natürliche Scheu vor Menschen verlieren. Solche Eingriffe werden in der Schweiz gelegentlich diskutiert, wenn Konfliktpotenzial zwischen Grossraubtieren und Nutztierhaltung besteht.
Ausblick und offene Fragen
Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, wie das BAFU entscheiden wird und welche Auflagen gegebenenfalls zu erfüllen sind. Ebenfalls offen bleibt, ob und wie stark sich die beantragte Regulierung auf die langfristige Rudelstruktur und das Verhalten der Tiere auswirkt. Die kantonale Mitteilung nennt als Ziel, die positiven Effekte auf Wald und Wildtierbestände zu erhalten, ohne die Konflikte mit der Nutztierhaltung weiter eskalieren zu lassen.
Die nächsten Schritte sind das behördliche Prüfverfahren beim BAFU und allfällige weitere Beobachtungen durch die Glarner Wildhut. Für Landwirtinnen und Landwirte im betroffenen Gebiet dürfte die Entscheidung von unmittelbarer praktischer Bedeutung sein.