Der Kanton Glarus hat beim Bund ein Gesuch zur Regulierung des Kärpf-Wolfsrudels eingereicht. In einer Mitteilung teilte die kantonale Wildhut mit, dass die Reproduktion des Rudels bereits im August nachgewiesen worden sei. Bei späteren Beobachtungen wurden höchstens zwei Jungtiere festgestellt.
Gesuch und Begründung
Mit dem Gesuch vom 14. September beantragt der Kanton, zwei Drittel der nachgewiesenen Welpen erlegen zu dürfen. Als Begründung nennt die kantonale Behörde die Verhinderung künftiger Schäden an Nutztieren sowie die Absicht, die Scheu der Wölfe vor Menschen aufrechtzuerhalten. Entscheidungen über solche Regulierungsmassnahmen liegen beim Bund; das Gesuch löst damit das formelle Prüfverfahren auf eidgenössischer Ebene aus.
Wenig Nachwuchs — mögliche Ursache
Die Anzahl der nachgewiesenen Welpen ist gering und entspricht in etwa dem Vorjahr, als drei Welpen beobachtet worden waren. Damals wurde eines der Jungtiere im Rahmen einer proaktiven Regulierung erlegt. Der Kanton nennt als mögliche Ursache das Alter der Wölfin: Sie wurde 2017 geboren und dürfte ein Alter erreicht haben, in dem die Fortpflanzungsleistung abnimmt.
Weitere Wolfsaktivität im Kanton
Neben dem Kärpf-Rudel hält sich im Kanton ein weiteres Wolfspaar auf. Dieses Paar war erstmals im Frühjahr 2024 auf dem Urnerboden nachgewiesen worden und hat sein Streifgebiet anschliessend in den Kanton Glarus verlagert. Es wurde insbesondere im eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf beobachtet. Dessen Streifgebiet überschneidet sich teilweise mit jenem des Kärpf-Rudels, das sich vorwiegend auf der rechten Seite des Sernftals aufhält. Beim zweiten Paar konnte bisher kein Nachwuchs nachgewiesen werden.
Der Kanton weist zudem darauf hin, dass sich zeitweise Einzelwölfe im Kanton aufhalten könnten, darunter möglicherweise Tiere aus früheren Würfen des Kärpf-Rudels.
Aktueller Schadenstand und Herdenschutz
Im laufenden Jahr wurde im Kanton Glarus bislang ein Nutztierriss bestätigt: Eine Ziege wurde von einem Wolf gerissen. Laut Kantonsmitteilung war das Tier ungenügend geschützt. Der Kanton zieht daraus eine positive Schlussfolgerung für die Schutzbemühungen der Alpenbewirtschafter.
«Das zeigt, dass die arbeitsaufwändigen Herdenschutzmassnahmen Wirkung zeigen»
Die Aussage unterstreicht, dass präventive Massnahmen wie korrekte Einzäunung, Präsenz von Herdenschutzhunden und Nachtpferche nach Einschätzung der Behörden Risse reduzieren können. Gleichzeitig bleibt die Frage, wie sich Herdenschutz in steilem, alpinem Gelände langfristig umsetzen lässt.
Konkrete Zahlen im Überblick
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Nachgewiesene Wolfswelpen (Kärpf-Rudel) | Max. 2 |
| Gesuch vom Kanton | 14. September – Abschuss von 2/3 der Welpen beantragt |
| Nutztierrisse 2026 (Kanton Glarus) | 1 Ziege (ungenügend geschützt) |
Wirkung und Debatte
Die Auseinandersetzung um Regulierungsmassnahmen bei Wolfsvorkommen verbindet ökologische, wirtschaftliche und ethische Fragen. Befürworter von Abschüssen betonen den Schutz von Nutztieren und die Erhaltung der Scheu der Tiere gegenüber Menschen, Gegner sehen in Eingriffen einen fragilen Eingriff in Populationen, die sich erst in der Rückkehrphase befinden.
Der Kanton Glarus positioniert sich mit dem Gesuch klar zugunsten einer präventiven Regulierung zur Schadensvermeidung. Der Ausgang des Gesuchs hängt nun vom Prüfungs- und Bewilligungsverfahren auf Bundesebene ab, das gesetzliche Vorgaben und internationale Verpflichtungen berücksichtigen muss.
Praktische Hinweise für Bewirtschafter
- Kontrollieren Sie Nachtpferche und Zäune regelmässig auf Stabilität.
- Setzen Sie Herdenschutzhunde nach Bedarf ein und sorgen Sie für deren Betreuung.
- Melden Sie Risse und ungewöhnliche Beobachtungen zeitnah der kantonalen Wildhut.
Die kantonalen Behörden betonen, dass Herdenschutz Massnahmen auch weiterhin zentrale Rolle bei der Verhinderung von Wolfsrissen spielen. Die Federführung für Regulierungsgesuche liegt beim Bund, der zurzeit über die Glarner Eingabe entscheidet.