Die Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden hat das seit dem 24. Juni 2026 geltende Feuerverbot im und in Waldesnähe teilweise aufgehoben. Ab Dienstag, 22. September 2026, 00.01 Uhr, sind Feuer an befestigten Feuerstellen wieder erlaubt. Ebenso aufgehoben wird das Verbot für Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen.
Waldbrandgefahr bleibt mässig
Die Standeskommission betont gleichzeitig, dass in den Innerrhoder Wäldern weiterhin von einer mässigen Waldbrandgefahr auszugehen sei. Trockenheit und Wassermangel seien noch nicht vollständig überwunden, wie es in der Mitteilung heisst. Gleichzeitig hätten die kühleren Temperaturen und die Niederschläge der vergangenen Wochen die Lage jedoch etwas entschärft.
Aus diesem Grund gilt die Aufhebung nur eingeschränkt: Feuer im Wald und in Waldesnähe (bis zu 200 Metern Entfernung zum Wald) dürfen nur an befestigten Feuerstellen entfacht werden. Dabei wird besondere Vorsicht verlangt. Grundsätzlich müssen Feuer stets beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Bei Wind soll auf offenes Feuer verzichtet werden.
Was unter einer befestigten Feuerstelle zu verstehen ist
„Als befestigte Feuerstellen gelten dauerhaft eingerichtete Feuerstellen, bei denen die Feuerstelle klar begrenzt und der Untergrund nicht brennbar ist, beispielsweise durch eine Einfassung aus Stein oder Metall. Provisorisch eingerichtete Feuerstellen auf dem Boden gelten nicht als befestigte Feuerstellen.“
Diese Definition dient als praktische Orientierung für die Bevölkerung. Offene Feuer in provisorischen Vertiefungen im Boden oder auf brennbarem Untergrund bleiben weiterhin untersagt, wenn sie in Waldesnähe entzündet werden.
Konkrete Verhaltensregeln
Die wichtigsten Punkte in der Übersicht:
- Feuer nur an befestigten Feuerstellen anzünden.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und vollständig löschen, bevor der Platz verlassen wird.
- Bei Wind auf Feuer im Freien verzichten.
- Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen sind wieder erlaubt, allerdings unter Vorsichtsmassnahmen.
- Der Radius für Waldesnähe beträgt bis zu 200 Meter.
| Vorher | Neu (ab 22.9.2026) |
|---|---|
| Vollständiges Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (seit 24.6.2026) | Feuer an befestigten Feuerstellen erlaubt; Feuerwerk/Höhenfeuer erlaubt |
| Feuer jeglicher Art verboten | Feuer nur an befestigten, nicht brennbaren, dauerhaft eingerichteten Stellen |
Hintergrund und Risiken
Die Massnahme zeigt den sorgsamen Abwägungsprozess: Einerseits haben Niederschläge und tiefere Temperaturen die akute Gefahr reduziert, andererseits bleibt die Lage angesichts andauernder Trockenheit und Wassermangels fragil. Waldbrände können sich in steilem Gelände und bei starker Trockenheit rasch ausbreiten; deshalb wird die Bevölkerung gebeten, die Regeln strikt zu befolgen.
Die Teilaufhebung ist zudem ein Hinweis auf die regionale Lagebewertung: Während in anderen Kantonen oder Regionen die Gefahr höher oder tiefer eingeschätzt sein kann, orientiert sich die Standeskommission an lokalen Messdaten und Einschätzungen der Forst- und Feuerwehrdienste.
Praktische Hinweise für Veranstalter und Private
Wer in nächster Zeit ein Fest mit Feuerwerk oder offenem Feuer plant, sollte:
- sicherstellen, dass die Feuerstelle den Anforderungen an eine befestigte Anlage entspricht,
- bei trockenem oder windigem Wetter von Feuer und Feuerwerk absehen,
- die nötigen Löschmittel (Wasser, Sand, Schaufel) bereithalten und eine verantwortliche Aufsichtsperson bestimmen.
Die Behörden empfehlen, bei Unsicherheiten die Gemeindeverwaltung oder die lokale Feuerwehr zu kontaktieren. Sollten sich die Witterungsbedingungen verschlechtern, behalten sich die Behörden eine erneute Verschärfung der Regeln vor.
Die Standeskommission erinnert abschliessend daran, dass die Verantwortung für sicheres Verhalten im Freien nicht allein bei den Behörden liegt: Umsicht und Rücksicht der Bevölkerung bleiben entscheidend, um Brände zu verhindern und die Wälder zu schützen.