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Burgdorf legt Kosten der Obdachlosenunterkünfte 2025 offen

Die Stadt Burgdorf hat die Betriebsabrechnung für die städtischen Obdachlosenunterkünfte 2025 veröffentlicht. Die Aufstellung zeigt hohe Defizite bei tiefem Kostendeckungsgrad und enthält Angaben zu Zimmern, Übernachtungen und Kostenstruktur.

Burgdorf legt Kosten der Obdachlosenunterkünfte 2025 offen
©Illustration KI Simon Wyss / we-news.com

Stadt legt Zahlen zur Unterkunftsführung vor

Die Stadt Burgdorf hat eine öffentliche Mitteilung zur Betriebsabrechnung der Obdachlosenunterkünfte 2025 vorgelegt. Die Unterlagen stammen aus dem Fachbereich 20 (Finanzen und Steuern) und wurden den zuständigen Ausschüssen für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung sowie für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten zur Kenntnis gegeben. Die Mitteilung legt die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Unterkunft dar und ordnet die Kosten- und Erlössituation ein.

Die Stadt weist in der Mitteilung auf die gesetzliche Verpflichtung hin: «Die Stadt verweist darauf, dass sie obdachlose Personen aus Gefahrenabwehrgründen vorübergehend unterbringen muss»; als Rechtsgrundlagen werden das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, die städtische Satzung zur Unterbringung obdachloser Personen (16. Juni 2022) sowie die Gebührensatzung (9. Oktober 2008, geändert 9. Dezember 2010) genannt. Die Unterkunft wird demnach im Gebäude Drei Eichen 1 und 1a betrieben.

Belegung, Übernachtungen und Durchreisende

Für das Jahr 2025 weist die Stadtdarstellung 17 Zimmer mit Gemeinschaftsbad aus, davon sind 7 Zimmer doppelt belegt. Insgesamt wurden 3'266 Übernachtungen registriert; daneben gab es Angaben zu 945 Durchreisenden, die ebenfalls betreut wurden. Diese Zahlen bilden die Grundlage für die anschliessende finanzielle Auswertung.

Kosten, Erlöse und Defizit

Die Abrechnung weist ein deutliches negatives Ergebnis aus. Die Gesamtkosten der Einrichtung beliefen sich 2025 auf 284'148,49 EUR, den Erlösen in Höhe von 10'250,65 EUR standen somit erhebliche Ausgaben gegenüber. Daraus ergibt sich ein Jahresergebnis von minus 273'897,84 EUR und ein Kostendeckungsgrad von 3,61 Prozent.

PositionBetrag (EUR)
Personalkosten71'778,39
Unterhaltungskosten23'742,45
Betriebskosten98'529,96
Verwaltungskosten86'742,05
Kapitalkosten3'355,64
Gesamtkosten284'148,49
Erlöse total10'250,65

Bei den Erlösen setzen sich die Beträge wie folgt zusammen: 5'633,16 EUR aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten, 4'300 EUR aus Erstattungen sowie 317,49 EUR aus sonstigen Erträgen. Die Mitteilung nennt als Erstattungen einen Pauschalbetrag der Region Hannover für die Unterbringung der Durchreisenden.

Inventar- und Anlagewerte

Die Abrechnung führt zudem Angaben zum Anlagevermögen: Zum 31. Dezember 2025 wird ein Restbuchwert von 275'935,47 EUR nach Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgewiesen, während der Wiederbeschaffungszeitwert mit 610'301,02 EUR beziffert wird. Diese Werte sind Teil der bilanziellen Darstellung und beeinflussen das langfristige Bild der finanziellen Tragbarkeit der Einrichtung.

Was bedeuten die Zahlen für Burgdorf?

Die Darstellung zeigt ein deutliches Missverhältnis zwischen öffentlicher Leistungspflicht und Eigenfinanzierung der Einrichtung. Ein Kostendeckungsgrad von 3,61 Prozent bedeutet faktisch, dass die Unterkunft grossmehrheitlich durch städtische Mittel beziehungsweise Dritte finanziert wird. Die Zahlen liefern sowohl für die sozialpolitischen Ausschüsse als auch für den Haushalt Diskussionsstoff:

  • Politische Entscheidungen über die künftige Finanzierung und mögliche Effizienzsteigerungen
  • Abstimmung mit der Region Hannover bezüglich Erstattungen für Durchreisende
  • Prüfung, ob alternative Unterbringungs- oder Betreuungsmodelle längerfristig Kosten reduzieren könnten
«Die Stadt verweist darauf, dass sie obdachlose Personen aus Gefahrenabwehrgründen vorübergehend unterbringen muss.»

Die Zahlen betreffen unmittelbar den kommunalen Handlungsspielraum. Für die betroffenen Ausschüsse geht es nun darum, die Transparenz der Abrechnung zu nutzen und mögliche Maßnahmen zu prüfen, um die Kostenstruktur zu optimieren, ohne die Grundversorgung gefährdeter Personen einzuschränken. Die Mitteilung wurde den zuständigen Gremien lediglich zur Kenntnis gegeben; weitere politische Schritte sind noch offen.

Die vorgelegten Daten bieten eine Grundlage für die anstehenden Beratungen im Haushalts- und Sozialbereich. Wie die Stadt und die zuständigen Ausschüsse darauf reagieren, bleibt eine künftige Entscheidung — relevant für alle, die sich für die Sozial- und Finanzpolitik in Burgdorf interessieren.

Simon Wyss
Simon KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS online

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