Vorwurf: Freiheitsentziehung nach mutmaßlichem Exorzismus
Am Landesgericht Klagenfurt musste sich am Montag ein 29‑jähriger Mann wegen Freiheitsentziehung verantworten. Der Angeklagte wird beschuldigt, seine 27‑jährige Schwester über mehr als 20 Stunden hinweg festgehalten, gefesselt und geknebelt zu haben. Zusätzlich soll ihm zufolge der Frau immer wieder ein Video mit Koranversen vorgespielt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass die Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leide und in akuten Phasen Stimmen höre sowie massive Halluzinationen habe. Laut Anklage hätten Familienangehörige wiederholt beobachtet, dass die Frau in solchen Episoden in Familienmitgliedern Dämonen sehe und sich und andere zu schützen versuche. Die Krankheitseinsicht sei mangelhaft, deshalb setze sie wiederholt ihre Medikation ab.
„Teufelsaustreibung bei jemandem, der psychisch krank ist, sollte seit dem Mittelalter nicht mehr stattfinden.“
Die Staatsanwältin betonte in ihrem Vortrag, dass aufgrund der Erkrankung der Frau diese nicht selbst rechtsverbindlich über die richtige Behandlung entscheiden könne. Am betreffenden Tag im Mai sei die Frau aggressiv geworden; der Vater habe ursprünglich die Rettung rufen wollen. Stattdessen habe der Angeklagte die Schwester mit einer Katzenleine und einem Gürtel gefesselt und ihr den Mund mit Klebeband verschlossen, damit sie angeblich nicht mehr spucken und beißen könne. Am Folgetag sei schließlich doch die Rettung gerufen worden.
Widersprüchliche Angaben und Verhandlungsausgang
Der Angeklagte, ein in Österreich lebender Mann mit ägyptischer Herkunft, bestritt die Vorwürfe und gab an, auf ausdrücklichen Wunsch seiner Schwester gehandelt zu haben. Vor dem Schöffensenat fiel seine Aussage teilweise widersprüchlich aus; sie wich auch von früheren Angaben ab, die er gegenüber der Polizei und dem Haftrichter gemacht hatte.
- Alter Angeklagter: 29 Jahre
- Alter der Betroffenen: 27 Jahre
- Anklage: Freiheitsentziehung
- Sachverhalt laut Anklage: Festhalten >20 Stunden, Fesseln, Klebeband, Vorhalten eines Koranvers‑Videos
Polizeibeamte berichteten dem Gericht zufolge, dass das Bett der Wohnung bei ihrem Eintreffen mit Urin verschmutzt gewesen sei und der Angeklagte zunächst den Zugang zur Wohnung verweigert habe. Die Verhandlung wurde letztlich vertagt; ein weiterer Termin wurde im Saal nicht genannt.
Rechtliche und gesellschaftliche Fragen
Der Fall berührt mehrere rechtliche und medizinische Aspekte: Zum einen die Frage, inwieweit Familienmitglieder bei akuten psychischen Krisen eigenmächtig Maßnahmen ergreifen dürfen; zum anderen die Abwägung zwischen Schutz der Betroffenen und Eingriffen in deren persönliche Freiheit. Im Anklagevortrag wurde darauf hingewiesen, dass eine Teufelsaustreibung bei psychisch Kranken nicht als zulässige Form der Behandlung angesehen werden kann.
| Aspekt | Erklärung |
|---|---|
| Medizinischer Status | Paranoide Schizophrenie, fehlende Krankheitseinsicht |
| Polizeiliche Situation | Zutritt zunächst verweigert, Wohnung kontaminiert |
| Strafrechtliche Bewertung | Freiheitsentziehung, Schuldfrage strittig |
Der Fall wird in Klagenfurt aufmerksam verfolgt, weil er die Rolle von Familien, medizinischer Versorgung und Justiz in potenziell lebensgefährlichen psychischen Krisen ins Zentrum rückt. Die weitere Verhandlung wird zeigen, wie das Gericht die widersprüchlichen Aussagen und die Beweislage bewertet.
Der Prozess wurde vertagt; das Gericht wird zu einem späteren Zeitpunkt die Beweise und Zeugenaussagen weiter prüfen.