Gericht verhängt Haftstrafe nach Angriff in Wohnhaus
Am Landesgericht Klagenfurt ist ein 37‑jähriger Mann wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht befand die Darlegungen des Opfers als schlüssig und stützte die Entscheidung zudem auf vorliegende Fotodokumentationen der erlittenen Verletzungen. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im vergangenen Mai in einem Wohnhaus eine Frau niedergestoßen und anschließend mehrfach gegen Gesicht und Oberkörper getreten zu haben. Das Opfer zog sich infolge des Angriffs erhebliche Verletzungen zu: Neben zahlreichen Prellungen erlitt die Frau mehrere Platzwunden sowie Frakturen im Gesichts‑ und Körperbereich.
Angeklagter bestreitet Tat; Zeugen widersprechen
Vor Gericht zeigte sich der 37‑Jährige nicht geständig. Er gab an, zur Tatzeit nach tagelangen Feierlichkeiten nicht am Tatort gewesen zu sein. Mehrere vom Angeklagten benannte Zeugen gerieten bei ihren Befragungen jedoch in Widersprüche, weshalb das Gericht den Darstellungen der Verteidigung nicht folgte. Der vorsitzende Richter bewertete die Aussagen der Geschädigten als glaubhaft.
„Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.“
Vorstrafen und kurze Zeit nach Haftentlassung ausschlaggebend
Bei der Bemessung der Strafe bezog das Gericht insbesondere das umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten sowie den Umstand ein, dass der Mann kurz nach einer vorausgegangenen Haftentlassung erneut straffällig geworden sei. Diese Faktoren wirkten sich strafverschärfend aus und führten zu einer verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 54 Monaten.
- Tatzeit: Mai (vergangenes Jahr)
- Ort: Wohnhaus in Klagenfurt
- Opfer: Frau, schwere körperliche Verletzungen (Prellungen, Platzwunden, Frakturen)
- Angeklagter: 37 Jahre, nicht geständig
- Strafe: 4,5 Jahre (54 Monate) Freiheitsstrafe; Urteil nicht rechtskräftig
| Instanz | Entscheidung |
|---|---|
| Landesgericht Klagenfurt | Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung — 54 Monate Haft |
| Rechtskraft | Urteil noch nicht rechtskräftig |
Auswirkungen für Betroffene und Öffentlichkeit
Der Fall hat in der Lokalbevölkerung Beachtung gefunden, weil er einerseits die Schwere der Tat und die schweren gesundheitlichen Folgen für das Opfer zeigt, andererseits aber auch Fragen zur Rückfallprävention und zur Abwägung bei Bewährungsentscheidungen aufwirft. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass vor allem das Vorstrafenregister und die erneute Tat kurz nach Haftentlassung zu einer härteren Strafbemessung geführt hätten.
Die Entscheidung kann von der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Bis zu einem allfälligen Rechtsmittelverfahren bleibt die Verurteilung rechtlich noch nicht endgültig.
Die Berichterstattung stützt sich auf die Verfahrensangaben aus der Presseberichterstattung zum Prozess am Landesgericht Klagenfurt. Weitere Informationen über den Fortgang eines möglichen Berufungsverfahrens werden folgen, sobald sie behördlich vorliegen.
— Korrespondenz aus Klagenfurt