Das Land Oberösterreich hat die Voraussetzungen für die Fernpendelbeihilfe verschärft erweitert. Für den Bezirk Gmunden bedeutet das unmittelbarere Entlastung: Bis Ende September wurden für das Pendeljahr 2025 insgesamt 432 Anträge positiv entschieden. Die Neuerungen, die mit 1. November in Kraft treten, betreffen vor allem die Einkommensgrenzen und damit die Zahl der Anspruchsberechtigten.
Was sich ändert
Das Land hat die bisherige Grenze beim steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 35.000 Euro auf 38.000 Euro angehoben. Laut Behörde entspricht das einem Jahresbruttogehalt von rund 52.000 bis 54.000 Euro. Anspruch auf die Beihilfe haben Personen, die regelmäßig mindestens 25 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort zurücklegen müssen — unabhängig davon, ob die Strecke mit dem Pkw oder mit Öffis absolviert wird.
- Erhöhung der Einkommensgrenze von 35.000 auf 38.000 Euro (steuerpflichtig).
- Anspruch bei regelmäßigen Pendelstrecken ab 25 km (Hin- und Rückfahrt vom Hauptwohnsitz).
- Beihöhen zwischen 229 und 442 Euro pro Jahr je nach Entfernung.
Auswirkungen für Beschäftigte und Standort
Die Anpassung richtet sich an jene, die «keine andere Wahl haben, als weiterhin mit ihrem PKW in die Arbeit zu fahren», wie Landeshauptmann Thomas Stelzer erklärte. Für Gmunden und das Umland ist das relevant: Viele Pendlerinnen und Pendler arbeiten in städtischen und industriellen Kernbereichen, wo öffentliche Verkehrsangebote außerhalb der Zentren nicht flächendeckend Alternativen bieten. Die Erhöhung der Einkommensgrenze bedeutet konkret, dass eine größere Zahl an Haushalten zusätzlich entlastet wird — finanziell direkt durch eine staatliche Leistung, strukturell durch eine Anerkennung der Pendelbelastung.
„Oberösterreich tut was – für unsere Familien, für unsere Pendlerinnen und Pendler und für die vielen Leistungsträger, die mit den aktuellen Preisen an den Zapfsäulen zu kämpfen haben.“ — Landeshauptmann Thomas Stelzer
Auch die regionale ÖVP begrüßt die Maßnahme: Der Bezirksparteiobmann der OÖVP Salzkammergut, LAbg. Bgm. Rudolf Raffelsberger, betonte, Leistung müsse sich lohnen und die Partei stehe an der Seite jener, die täglich weite Strecken zur Arbeit zurücklegen. Für Betriebsstandorte in der Region kann eine solche Entlastung die Beschäftigungsfähigkeit von Fachkräften stabilisieren, da Pendlerkosten Teil der Lebenshaltungskosten sind und Einfluss auf Arbeitsplatzwahl und Mobilitätsverhalten haben.
Formale Hinweise und Ablauf
Die Beihilfe selbst bewegt sich je nach Entfernung zwischen 229 und 442 Euro pro Jahr. Entscheidungs- und Prüfprozesse werden laut Land erneut angestoßen: Bereits abgelehnte Anträge sollen nochmals überprüft werden. Der Beantragungszeitraum für das Pendeljahr 2025 läuft bis zum 28. Februar 2027.
| Merkmal | Bisher | Neu (ab 1. November) |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiges Jahreseinkommen | 35.000 € | 38.000 € |
| Pendel-Minimum | 25 km | 25 km |
| Beihilfe pro Jahr | 229–442 € | 229–442 € |
Für Pendlerinnen und Pendler in Gmunden heißt das: Wer bisher knapp an der Einkommensgrenze gescheitert ist, könnte jetzt anspruchsberechtigt werden. Die genaue Höhe der Beihilfe richtet sich weiterhin nach der Entfernungsmatrix des Landes. Unternehmen sollten die Änderung in ihre Beratungsangebote für Mitarbeitende aufnehmen, da die Maßnahme kurzfristig die Nettosituation von Beschäftigten verbessern kann und damit auch Auswirkungen auf Lohnverhandlungen und Mobilitätsangebote haben könnte.
Weitere Informationen stellt das Land Oberösterreich auf seiner Website bereit. Antragstellende in Gmunden, die zuvor abgelehnt wurden, werden ersucht, die erneute Prüfung abzuwarten oder sich bei den zuständigen Stellen zu erkundigen.