Am 13. Juni 1941 wurde der 67-jährige Mathias Brenner aus Bonneweg im Gefängnis in Luxemburg-Grund inhaftiert; acht Tage später kam er wieder frei. Anlass der Festnahme war eine Praxis, die Behörden und Medien als „Gesundbeterei” bezeichneten: Brenner soll Kranke ohne Arzneien geheilt haben, allein durch angebliche spirituelle Kräfte.
Wer war der Angeklagte?
Brenner wurde am 25. April 1874 in Vallières-lès-Metz geboren. Sein Vater, der Bergmann Jean Brenner, entstammte Tarchamps im Norden Luxemburgs. Über die Mutter sind keine näheren Angaben überliefert. Aufgrund seiner Geburt in Frankreich und der Abstammung gilt Brenner als Kind luxemburgischer Eltern von Geburt an luxemburgischer Staatsangehörigkeit.
Beruflich ist Brenner mehrfach belegt: Ende des 19. Jahrhunderts arbeitete er offenbar als Bergarbeiter in der Region, was sich in einer Verurteilung vom 30. Juni 1897 widerspiegelt: Das Tribunal correctionnel de Briey verhängte gegen den damals 23-Jährigen wegen „bris de clôture et coups” eine 15-tägige Haftstrafe; zeitgleich wird er als Minenarbeiter in Rédange genannt.
Von der Mine zum „Magnétiseur”
Spätestens in den 1920er-Jahren trat Brenner in Erscheinung als sogenannter Magnétiseur. 1920 heiratete er in Longeville-lès-Metz die deutlich jüngere Maria Cathérine Goedert (geb. 10. März 1894). Das Paar zog nach Luxemburg-Bonneweg, route de Thionville 168; dort wurde am 12. Dezember 1923 die gemeinsame Tochter Marie geboren.
In französischen Zeitungen jener Zeit wird Brenner als „Magnétiseur diplômé” angepriesen; zugleich findet sich die Beschreibung seiner Fernbehandlungen als „heilmagnetisch“. In einem Leserbrief im Escher Tageblatt vom 17. Oktober 1946 wird später von „Wunderheilungen“ berichtet, genauer: einer „Linderung und Heilung […] ohne die Verwendung von Medikamenten [nur durch] die Macht der spirituellen Kräfte“.
„eine Linderung und Heilung […] ohne die Verwendung von Medikamenten [nur durch] die Macht der spirituellen Kräfte“
Die Praxis: „Gesundbeterei” und theosophische Bezüge
Die von den Behörden kritisierte Methode Brenners setzte auf das Weitergeben oder Aktivieren einer angeblichen „force curative spirituelle de l’Univers“ sowie auf die Förderung des Glaubens an Christus und Gott „conformément aux principes de la Théosophie“. Kurz: Spirituelle Heilkräfte und theosophische Konzepte spielten eine Rolle in seinem Angebot.
- Inhaftierung: 13. Juni 1941 – Festnahme in Luxemburg-Grund
- Entlassung: acht Tage später (21. Juni 1941)
- Beruflicher Hintergrund: Bergarbeiter, später als Magnétiseur in Anzeigen vertreten
- Familie: Ehe mit Maria Cathérine Goedert (1920), Tochter Marie (1923)
Die Bezeichnung „Gesundbeterei” war nicht nur eine moralische Wertung; sie stand für eine rechtliche und soziale Kritik an Praktiken, die außerhalb der etablierten Medizin lagen und in einigen Kreisen Misstrauen, Skepsis oder Ablehnung hervorriefen. Die Aktenlage zeigt, dass Brenners Wirken weder völlig ungeprüft noch gänzlich unbemerkt blieb: Anzeigen in regionalen Zeitungen belegen seine aktive Werbung als Heiler.
Kontext und Folgen
Die Geschichte Brenners öffnet ein Fenster in die Zwischenkriegs- und Kriegszeit: In einer Epoche, in der medizinische Versorgung und Glaubenspraktiken zugleich um Anerkennung rangen, gerieten alternative Heilmethoden ins Blickfeld von Behörden und Presse. Die kurzzeitige Haft 1941 belegt, dass solche Praktiken polizeiliches Interesse hervorriefen, ohne dass daraus automatisch langfristige Repressionsmaßnahmen resultierten - Brenner wurde nach wenigen Tagen wieder freigelassen.
Die zeitgenössischen Quellen – Anzeigen, Gerichtsnotizen und ein späterer Leserbrief – liefern ein fragmentarisches, aber valides Bild: Brenner wechselte vom Bergmann zum „heilmagnetischen” Anbieter, bewarb sich in Tageszeitungen und stand in den Augen mancher Zeitgenossen für angebliche Wunderheilungen. Gleichzeitig bleibt vieles offen: Über die Wirksamkeit seiner Behandlungen, das genaue Ausmaß seiner Anhängerschaft oder die Gründe für die rasche Freilassung existieren in den Quellen keine detaillierten Angaben.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 25.4.1874 | Geburt in Vallières-lès-Metz |
| Ende Juni 1897 | Verurteilung zu 15 Tagen Haft (bris de clôture et coups) |
| Jänner 1920 | Heirat mit Maria Cathérine Goedert |
| 12.12.1923 | Geburt der Tochter Marie |
| 13.–21.6.1941 | Inhaftierung in Luxemburg-Grund wegen „Gesundbeterei“ |
Obgleich die Faktenlage knapp bleibt, ist das Bild eines Lebens zwischen harten Arbeitsbedingungen, persönlichen Neuanfängen und einem Wechsel zu spirituellen Heilmethoden schlüssig belegt. Für die Kuriosen‑Rubrik bleibt festzuhalten: Manchmal reicht ein kurzes Gefängnis, um eine Lebensgeschichte ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken – und Fragen über Glauben, Wissenschaft und soziale Kontrolle offen zu legen.