Der Intendant der Berliner Volksbühne hat das Konzept verteidigt, bestimmte Zeiten des vor dem Haus aufgebauten temporären Schwimmbeckens ausschließlich einem Verein der Schwarzen Community zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme ist Teil des Begleitprogramms zum sogenannten Volksbad und hat eine breite öffentliche Debatte ausgelöst.
Intendant verweist auf Antidiskriminierung
Matthias Lilienthal betonte gegenüber dem Magazin „Spiegel“, dass das Haus damit dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz Rechnung tragen wolle. Ziel sei es, Gruppen, die wiederholt diskriminierende Erfahrungen machen, einen geschützten Raum zu bieten, in dem sie sich frei und ohne Anfeindungen bewegen könnten.
„Wir versuchen damit, dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz zu folgen, das vorsieht, Gruppen, die diskriminierende Erfahrungen machen, einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich diskriminierungsfrei bewegen können.“
Was, wann und für wen
Vor der Volksbühne wurde ein kleines Freibad eingerichtet, das seit dem 7. August geöffnet ist. Die Intention der Initiatoren ist tagesöffentlicher Badespaß – der Eintritt ist frei. Gleichzeitig sieht das Programm vor, an einzelnen Tagen oder Stunden ausgewählten Vereinen eine ausschließliche Nutzung zu ermöglichen.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Größe | 5 Meter Länge, 1,30 Meter Tiefe |
| Eröffnung | 7. August 2026 |
| Laufzeit | bis Anfang Oktober 2026 |
| Beispielhafte Reservierung | Verein „Each One Teach One“ am Freitag, 12–18 Uhr |
Wer nutzt das Angebot?
Als Nutzerin der Exklusivzeiten ist unter anderem der Verein „Each One Teach One“ genannt, der in der Rassismusprävention tätig ist und das Empowerment Schwarzer Menschen fördert. Der Verein gehört zu den Trägern des im Wedding eingerichteten Black Communities Center, das in diesem Jahr eröffnet wurde.
Widerspruch und öffentliche Reaktionen
Die Verabredung, bestimmten Gruppen zeitlich alleinigen Zugang zu gewähren, stieß auf Kritik. Unter anderem äußerte sich die AfD-Vorsitzende Alice Weidel ablehnend und verwendete in ihrer Kritik den Begriff „Apartheid“. Lilienthals Darstellung betont dagegen den rechtlichen und sozialen Hintergrund: Es gehe nicht um Ausgrenzung, sondern um Schutzräume für Menschen, die Diskriminierung erfahren.
- Schutzraum-Argument: Die Volksbühne beruft sich auf das Landesantidiskriminierungsgesetz und auf das Ziel, Diskriminierung zu verringern.
- Öffentlicher Betrieb: Abgesehen von reservierten Zeiten soll das Bad kostenfrei für alle Besucherinnen und Besucher offenstehen.
- Politische Debatte: Die Maßnahme hat parteipolitische Kritik wie auch Zustimmung hervorgerufen und eine Diskussion über Ausnahmen in öffentlichen Räumen ausgelöst.
Die Auseinandersetzung an der Volksbühne ist Teil einer größeren Debatte darüber, wie Kulturinstitutionen mit Ungleichheiten umgehen können, ohne neue Konflikte zu schüren. Die konkreten organisatorischen Details der Reservierungen sowie mögliche weitere Termine für Exklusivnutzungen sind bislang nur in Einzelfällen öffentlich gemacht worden. Ob das Modell an anderen Orten Nachahmer findet oder zu einer Anpassung der Regelungen führt, wird in den kommenden Wochen beobachtet werden.
Die Volksbühne steht damit im Zentrum einer Fragestellung, die Kultur, Recht und gesellschaftliche Erwartungen miteinander verknüpft: Wie lassen sich öffentliche Räume so gestalten, dass sie Inklusion fördern, ohne dass der Eindruck von Sonderrechten entsteht? Die Diskussion dürfte die Berliner Kulturszene in den nächsten Wochen weiter begleiten.