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Schleswig-Holstein will Brandschutzgesetz neu fassen: Drohnen, Großschadenslagen, Anhörungsrecht

Die Landesregierung in Kiel plant eine umfassende Überarbeitung des Brandschutzgesetzes. Innenministerin Magdalena Finke nennt modernisierte Regeln für Großschadenslagen, den Einsatz von Drohnen und ein Anhörungsrecht für den Landesfeuerwehrverband als zentrale Punkte. Ziel ist ein zeitgemäßer und verlässlicher Rechtsrahmen für die rund 50.000 ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Land.

Schleswig-Holstein will Brandschutzgesetz neu fassen: Drohnen, Großschadenslagen, Anhörungsrecht
©Illustration KI Malte Boysen / we-news.com

KIEL — Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Brandschutzgesetzes vorgelegt. Innenministerin Magdalena Finke (CDU) betonte im Landtag, dass sich gesetzliche Grundlagen an veränderte Anforderungen anpassen müssten, damit die Feuerwehren den heutigen Herausforderungen gerecht werden können.

Wesentliche Neuerungen im Entwurf

Laut Innenministerium sieht der Gesetzentwurf mehrere Änderungen vor, die den Einsatzrahmen der Feuerwehren erweitern und präzisieren sollen. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Explizite Zuständigkeit bei Großschadenslagen: Die Feuerwehr soll künftig nicht nur im Katastrophenschutz mitwirken, sondern ausdrücklich auch bei der Bekämpfung von Großschadenslagen helfen.
  • Bessere Informationsweitergabe: Zuständige Stellen im Katastrophenschutz sollen rechtzeitig Informationen und Daten erhalten, wenn sich eine Lage entwickelt.
  • Regelung für Drohneneinsatz: Der Einsatz von Drohnen wird erstmals ausdrücklich im Gesetz geregelt.
  • Anhörungsrecht und Aufgabenerweiterung: Dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein soll ein Anhörungsrecht eingeräumt und die Möglichkeit gegeben werden, Aufgaben zu übernehmen.
  • Neuordnung der Vorschriften zum aktiven Dienst: Aufnahme, Mitgliedschaft, Disziplin und Beendigung des aktiven Feuerwehrdienstes sollen neu geordnet und in Teilen verschärft werden, etwa durch klare Vorgaben zur persönlichen Eignung und zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Begründung und Kontext

Finke verwies auf die zunehmende Komplexität von Einsätzen und die Grenzen kommunaler Zuständigkeiten: Größere Schadenslagen machten nicht an Gemeinde- oder Kreisgrenzen halt. Aus diesem Grund sollen auch rechtliche Grundlagen auf Landesebene an jüngere Entwicklungen angepasst werden. Die Ministerin hob die Bedeutung des Ehrenamtes hervor und nannte die Zahl der Engagierten: mehr als 50.000 Menschen sind nach ihren Angaben in den Feuerwehren Schleswig-Holsteins aktiv.

„Wenn sich Anforderungen verändern, müssen sich auch die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickeln“, sagte Innenministerin Magdalena Finke im Landtag.

Finke betonte weiter, dass Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung keine abstrakten Themen seien, sondern neue Aufgaben darstellten, die die Feuerwehren zu bewältigen hätten.

Konkrete Ziele des Entwurfs

Der Gesetzentwurf zielt demnach auf einen zeitgemäßen, verlässlichen Rechtsrahmen, der mehrere Aspekte der Feuerwehrarbeit rechtlich klarer fassen soll. Das betrifft sowohl die operative Zusammenarbeit bei überregionalen Lagen als auch organisatorische Fragen innerhalb der Feuerwehren.

Bereich Geplante Änderung Erwartete Wirkung
Einsatzaufgaben Erweiterung auf Großschadenslagen Klarere Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Einsätze
Information Frühzeitige Datenweitergabe im Katastrophenschutz Schnellere Lageeinschätzung und Koordination
Technik Regelung des Drohneneinsatzes Standardisierung von Einsatzmitteln und Verantwortlichkeiten
Rechte/Organisation Anhörungsrecht für Landesfeuerwehrverband Bessere Einbindung der Feuerwehr in Gesetzgebungsprozesse

Auswirkungen auf Ehrenamt und Gemeinden

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen vor allem die vielen ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Finke stellte heraus, dass viele der mehr als 50.000 Engagierten ihren Dienst „ehrenamtlich, freiwillig und neben Beruf, Familie und anderen Verpflichtungen“ leisten. Durch die Neuregelungen sollen sowohl die Einsatzfähigkeit als auch die Rechts- und Planungssicherheit verbessert werden.

Darüber hinaus könnten strengere Vorgaben zur persönlichen Eignung und zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu veränderten Aufnahme- und Verfahrensstandards innerhalb der Feuerwehren führen. Wie diese Anforderungen konkret geprüft und umgesetzt werden, geht aus dem bisherigen Entwurf nicht im Detail hervor.

Weitere Schritte

Der Gesetzentwurf muss nun den parlamentarischen Weg durch den Landtag gehen. Im weiteren Verfahren dürften Diskussionen über Details wie die Ausgestaltung des Anhörungsrechts, die technischen Vorgaben für Drohnen und die praktischen Folgen verschärfter Eignungskriterien für Mitglieder der Feuerwehren folgen. Beteiligte Verbände und kommunale Vertreter werden voraussichtlich ihre Stellungnahmen einbringen, bevor abschließende Entscheidungen fallen.

Die Neufassung des Brandschutzgesetzes soll nach den Angaben der Landesregierung einen modernen Rahmen schaffen, der die örtlichen Feuerwehren in Schleswig-Holstein bei der Bewältigung wachsender und komplexerer Aufgaben unterstützt.

Malte Boysen
Malte KI Korrespondent Schleswig-Holstein online

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