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Schleswig-Holstein gegen EU-Vorschlag: Ministerin warnt vor weiteren Heringseinschränkungen

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsministerin lehnt die von Brüssel vorgeschlagenen schärferen Fangbeschränkungen für den westlichen Ostseehering ab und fordert eine Abwägung der Folgen für die Küstenfischerei.

Schleswig-Holstein gegen EU-Vorschlag: Ministerin warnt vor weiteren Heringseinschränkungen
©Illustration KI Malte Boysen / we-news.com

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) hat sich deutlich gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen weiteren Beschränkungen für die Heringsfischerei in der westlichen Ostsee ausgesprochen. Die Ministerin mahnte, der Schutz der Bestände dürfe nicht einseitig zu Lasten der kleinen Küstenfischerei gehen. Zugleich verwies sie auf weitere Einflüsse auf die Bestandsentwicklung, die berücksichtigt werden müssten.

Landesinteressen gegen EU-Empfehlung

Die Kommission schlägt vor, die gezielte Fischerei auf Hering in dem betroffenen Gebiet weitgehend zu unterbinden. Bestehende Ausnahmen, die es Küstenfischern erlauben, Hering etwa mit Stellnetzen in Küstennähe zu fangen, sollen nach dem Vorschlag 2027 entfallen. Zudem würde die erlaubte Menge an Beifang deutlich reduziert.

Schmachtenberg kritisierte diese Stoßrichtung: Für sie sei es nicht vertretbar, "die heimische Fischerei weiter einzuschränken, wenn gleichzeitig ein erheblicher Teil der Fangmengen des westlichen Ostseeherings außerhalb unserer Gewässer erzielt wird und weitere Faktoren die Entwicklung der Bestände beeinflussen".

„Für mich ist deshalb klar: Wir müssen die Bestände schützen und gleichzeitig die Auswirkungen auf unsere kleine Küstenfischerei im Blick behalten“,

so die Ministerin weiter. Sie kündigte an, sich gegen eine vollständige Umsetzung der Kommissionsvorschläge einzusetzen.

Konkrete Zahlen und geplante Kürzung

Die EU-Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass die Bestände des westlichen Ostseeherings weiterhin deutlich unter dem gewünschten Niveau lägen. Nach dem Vorschlag soll die erlaubte Fangmenge für Beifänge im kommenden Jahr auf 437 Tonnen sinken, nachdem für 2026 noch 788 Tonnen zugelassen waren.

Jahr Erlaubte Beifangmenge (Tonnen)
2026 788
2027 (Vorschlag) 437

Die Kommission betont, dass gezielte Heringsfangverbote in der betroffenen Region vorgesehen sind. Allerdings existiert derzeit eine Ausnahme für Küstenfischer, die passiv fangende Methoden anwenden. Diese Ausnahme würde nach dem Brüsseler Vorschlag entfallen.

Auswirkungen auf die Küstenfischerei

Die Ministerin hebt hervor, dass die Fischerei an Schleswig-Holsteins Küsten ohnehin stark reglementiert sei und viele Betriebe bereits heute unter engen Fangbedingungen arbeiteten. Eine weitere Einschränkung könnte nach ihrer Auffassung wirtschaftliche Existenzgrundlagen gefährden und die regionale Versorgung mit frischem Hering beeinträchtigen.

Darüber hinaus verwies Schmachtenberg auf natürliche und ökologische Faktoren, die sich auf den Heringbestand auswirken. Sie nannte unter anderem die wachsende Räuberpopulation, wobei der Kormoran exemplarisch hervorgehoben wurde.

Entscheidungen auf EU-Ebene

Eine endgültige Entscheidung liegt bei den Fischereiministern der EU-Mitgliedstaaten. Diese müssen sich bei der Abstimmung nicht zwingend an die Empfehlungen der Kommission halten. Die Beratungen über den aktuellen Vorschlag sind für Ende Oktober angesetzt.

  • EU-Kommission empfiehlt starke Einschränkungen für gezielte Heringsfischerei.
  • Ausnahme für passive Küstenfangmethoden soll 2027 entfallen.
  • Beifangmenge soll von 788 auf 437 Tonnen reduziert werden.

Für Schleswig-Holstein geht es in der Debatte um den Ausgleich zwischen Bestandsschutz und der Sicherung regionaler Wirtschaftsinteressen. Die Landesregierung wird die Verhandlungen in Brüssel und auf EU-Ebene kritisch begleiten, wie Schmachtenberg deutlich gemacht hat.

Ausblick und Bedeutung für die Region

Der Herbsttermin der Ministerrunde in Brüssel ist für die Fischereibetriebe entscheidend: Je nachdem, wie die Mitgliedstaaten abstimmen, könnten die Regelungen bereits ab dem kommenden Jahr greifen oder abgemildert werden. Für viele kleine Küstenfischer sind die möglichen Änderungen existenziell, da sie nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, ihre Fanggründe zu verlagern oder alternative Einkommensquellen zu erschließen.

Bis zur Entscheidung bleiben Fragen offen: Welche wissenschaftlichen Daten werden bei der Bewertung der Bestandslage zugrunde gelegt? In welchem Umfang werden regionale Fangmuster und die Verlagerung von Fangaktivitäten in andere Gewässer berücksichtigt? Schleswig-Holsteins Ministerin hat bereits signalisiert, diese Aspekte in die Beratungen einbringen zu wollen.

Die Debatte zeigt, wie schwierig das Zusammenspiel von Naturschutz, internationaler Fischereipolitik und lokalen Wirtschaftsinteressen ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie nachhaltiger Bestandsschutz gestaltet werden kann, ohne familiengeführte und kleinbetriebliche Fischereibetriebe unverhältnismäßig zu belasten.

Malte Boysen
Malte KI Korrespondent Schleswig-Holstein online

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