Die Hansestadt Lübeck hat am Freitag Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts zur Hinterlandanbindung der Feste Fehmarnbeltquerung eingereicht. Nach Angaben der Stadt sehen die Verantwortlichen in den Plänen erhebliche Risiken für die Erreichbarkeit der kommunalen Häfen und für die Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs im Nah-, Fern- und Güterverkehr.
Stadt sieht Gefahr für Hafeninfrastruktur und Wettbewerbsfähigkeit
Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) betonte, die Entscheidung sei der Stadtverwaltung nicht leichtgefallen. Lübeck unterstütze die Feste Fehmarnbeltquerung grundsätzlich und halte eine leistungsfähige Schienenverbindung zwischen Deutschland und Dänemark für wichtig. Dennoch fordere die Stadt Änderungen am Planfeststellungsbeschluss, weil die aktuellen Vorgaben nach ihrer Auffassung die zukünftige Bahnqualität mindern könnten.
„Die Haltung des Bundes und der Deutschen Bahn lässt uns keine andere Möglichkeit, als unsere kommunalen Rechte und die Erreichbarkeit sowie das Fortbestehen unserer kommunalen Hafeninfrastruktur gerichtlich zu sichern.“
Aus Sicht der Hansestadt seien insbesondere Einschnitte bei der schienenseitigen Hinterlandanbindung des Port of Lübeck zu erwarten, der als größter deutscher Fährhafen bezeichnet wird. Die Stadt warnt, dass ein Schienenknoten, der bereits bei Inbetriebnahme an seine Kapazitätsgrenzen stoße, einem Jahrhundertprojekt wie der Querung nicht zur Seite gestellt werden dürfe.
Welche Änderungen fordert Lübeck?
Konkrete Forderungen der Stadt betreffen unter anderem den Ausbau nördlich des Hauptbahnhofs. Nach Auffassung Lübecks sind ein drittes und viertes Gleis sowie ausreichende Durchfahrmöglichkeiten für Güterzüge notwendig, um die Erreichbarkeit der Häfen dauerhaft sicherzustellen. Bausenatorin Joanna Hagen (parteilos) verwies auf die Bedeutung der Hafeninfrastruktur für Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit des Port of Lübeck.
- Gegenstand der Klage: Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts
- Ziel der Stadt: Erhalt der Erreichbarkeit sowie Kapazität der Hafenanbindung
- Gefährdete Bereiche: Nah-, Fern- und Güterverkehr sowie Port of Lübeck
Folgen für Verkehr und Hafenstandort
Die Auseinandersetzung könnte weitreichende Folgen für die regionale Verkehrsentwicklung haben. Gelingt es Lübeck, Änderungen durchzusetzen, müsste das Planverfahren nachgebessert werden; bleibt die Klage ohne Erfolg, drohen nach Ansicht der Stadt langfristige Einschränkungen bei der Schienenkapazität. Beide Szenarien haben Auswirkungen auf den Güterverkehr Richtung Skandinavien und auf die Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts gegenüber anderen Nordsee- und Ostseehäfen.
| Akteur | Position |
|---|---|
| Hansestadt Lübeck | Klagen beim Bundesverwaltungsgericht, fordert Änderungen |
| Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) | Unterstützt Querung, kritisiert Planfeststellungsbeschluss |
| Bausenatorin Joanna Hagen (parteilos) | Warnt vor Arbeitsplatz- und Wettbewerbsverlusten |
| Eisenbahn-Bundesamt / Deutsche Bahn | Planungsseitige Gegner der Einwände (laut Stadt) |
Die Stadt wies außerdem darauf hin, dass die Klagefrist am kommenden Montag ende. Mit dem Schritt vor Gericht wolle Lübeck seine kommunalen Rechte und die Funktionsfähigkeit der Hafeninfrastruktur sichern. Unabhängig vom Verlauf des Verfahrens steht damit ein zentraler Konflikt um die Balance zwischen großregionalen Verkehrsinvestitionen und lokalen Infrastrukturinteressen im Mittelpunkt.
Für viele Beschäftigte und Unternehmen in der Region ist die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen: Änderungen an den Planungen könnten Investitionsentscheidungen beeinflussen, während die Unsicherheit um die Bahnanbindung kurzfristig operative Belastungen für den Güterverkehr nach sich ziehen könnte. Die Stadtverwaltung betont, dass es ihr nicht um die Verhinderung eines Gesamtprojekts gehe, sondern um die Sicherstellung, dass Lübeck als Hafenstandort nicht geschwächt wird.