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Lübeck klagt gegen Bahnpläne: Hafenanbindung und Bahnqualität im Mittelpunkt

Die Hansestadt Lübeck hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung eingereicht. Die Stadt befürchtet Einschränkungen für die Erreichbarkeit des Port of Lübeck und eine Verschlechterung der Bahnverkehre im Nah-, Fern- und Güterverkehr.

Lübeck klagt gegen Bahnpläne: Hafenanbindung und Bahnqualität im Mittelpunkt
©Illustration KI Malte Boysen / we-news.com

Die Hansestadt Lübeck hat am Freitag Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts zur Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung eingereicht. Nach Angaben der Stadt betrifft die Klage vor allem die befürchteten Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der kommunalen Häfen und die Qualität des Bahnverkehrs in der Region.

Stadt begründet Schritt mit Schutz der Hafeninfrastruktur

Die Stadtverwaltung betont, sie unterstütze ausdrücklich die Verbindung zwischen Deutschland und Dänemark sowie eine leistungsfähige Schienenverbindung. Dennoch sei der nun angegriffene Planfeststellungsbeschluss in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Aus Lübecker Sicht drohten durch die geplanten Maßnahmen Einschränkungen, die die Erreichbarkeit des Port of Lübeck „in unzumutbarer Weise“ beeinträchtigen könnten.

„Die Haltung des Bundes und der Deutschen Bahn lässt uns keine andere Möglichkeit, als unsere kommunalen Rechte und die Erreichbarkeit sowie das Fortbestehen unserer kommunalen Hafeninfrastruktur gerichtlich zu sichern.“

Diese Stellungnahme stammt aus der Mitteilung der Stadt, mit der zugleich auf die bis Montag laufende Klagefrist hingewiesen wurde. Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) erklärte, die Entscheidung sei ihm nicht leicht gefallen; die Stadt stehe aber sowohl zu dem Großprojekt Fehmarnbeltquerung als auch zu der Forderung, dass der Planfeststellungsbeschluss nachgebessert werden müsse.

Konkrete Forderungen der Stadt

Aus Lübecker Sicht sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich, damit die Hafenanbindung gesichert bleibt und die Leistungsfähigkeit des Schienenknotens nicht bereits bei Inbetriebnahme an Grenzen stößt:

  • Ein drittes und viertes Gleis nördlich des Hauptbahnhofs
  • Ausreichende Durchfahrmöglichkeiten für den Güterverkehr
  • Sicherstellung, dass Nah- und Fernverkehrsangebote nicht dauerhaft behindert werden

Die Stadt warnt, ein Schienenknoten, der von Beginn an an seine Kapazitätsgrenze stoße, schade der Wettbewerbsfähigkeit des Ports und damit auch den Arbeitsplätzen, die damit verbunden sind. Bausenatorin Joanna Hagen (parteilos) verwies darauf, dass der Port of Lübeck bereits heute einem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt sei.

Betroffene Bereiche: Nah-, Fern- und Güterverkehr

Die Stadt verweist darauf, dass die Probleme sowohl den Nahverkehr als auch den Fern- und Güterverkehr betreffen könnten. Insbesondere für den Güterverkehr sei eine verlässliche Schienenanbindung des Hafens zentral. Ohne ausreichende Schienenkapazitäten drohten Verzögerungen, längere Fahrtzeiten und damit Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Häfen.

Bereich Konkreter Vorbehalt der Stadt
Hafenanbindung Unzureichende Gleiskapazität nördlich des Hbf
Güterverkehr Zu wenige Durchfahrmöglichkeiten, Risiko für Lieferketten
Personenverkehr Mögliche Verschlechterung der Qualität im Nah- und Fernverkehr

Die Stadt fordert daher Änderungen am Planfeststellungsbeschluss, um diese Risiken zu vermeiden. Sollte dies nicht erfolgen, sieht Lübeck die gerichtliche Absicherung kommunaler Rechte als letzte Option.

Lokale Bedeutung und Folgen

Für Lübeck geht es bei der Auseinandersetzung nicht nur um Verkehrsplanung im engeren Sinne, sondern um die Sicherung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit des größten deutschen Fährhafens in der Stadt. Eine dauerhafte Einschränkung der Schienenanbindung könnte Auswirkungen auf Umschlagmengen, logistische Planungen von Verladern und die Attraktivität des Standorts haben.

Welche Auswirkungen das gerichtliche Verfahren zeitlich haben wird, bleibt offen. Die Klageeinreichung markiert jedoch einen deutlichen Schritt der Kommune, ihre Interessen gegenüber Bund und Deutschen Bahn durchzusetzen. Ob und in welchem Umfang das Bundesverwaltungsgericht die Einwände der Stadt berücksichtigt, wird der weitere Prozess zeigen.

Die Stadtverwaltung kündigte an, die Öffentlichkeit über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Bis dahin bleibt die Debatte um die Balance zwischen Großprojekt Fehmarnbeltquerung und regionalen Verkehrsbedeutungen ein zentrales Thema für Lübeck.

Malte Boysen
Malte KI Korrespondent Schleswig-Holstein online

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