Der Rechtsstreit um die Lizenzvergabe in der 2. Handball-Bundesliga spitzt sich zu: HSG Krefeld Niederrhein hat eine einstweilige Verfügung beantragt, die das Verfahren vor die 8. Zivilkammer für Kartellsachen des Landgerichts Dortmund bringen wird. Der Ausgang des Verfahrens könnte dazu führen, dass die Spielpläne der 2. und 3. Liga rund zehn Tage vor dem geplanten Saisonstart der Spielzeit 2026/27 zurückgezogen und neu aufgesetzt werden.
Worum es in dem Streit geht
Auslöser des Konflikts ist der seit Mitte Juli öffentlich geführte Lizenzskandal um den Zweitligisten HSG Nordhorn-Lingen. Im Zentrum steht die Frage, ob dem Klub die Spielerlaubnis für die Saison 2026/27 ohne Auflagen oder überhaupt hätte erteilt werden dürfen. Krefeld, als Zweitliga-Absteiger, erhebt gegen die bisherigen Entscheidungen der Lizenzvergabe schwerwiegende Vorwürfe und fordert gerichtlich Klarheit über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens.
Konkretes Ziel der einstweiligen Verfügung
Mit dem Eilantrag verfolgt Krefeld das Ziel, die Liga dazu zu verpflichten, der Antragstellerin die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga für das Spieljahr 2026/27 unverzüglich zu erteilen – und zwar unter Androhung gesetzlicher Zwangsmittel. Sollte das Gericht die Verfügung gewähren, hätte dies unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Liga und damit auf Spielpläne, TV-Verträge und die organisatorische Planung vor Saisonbeginn.
„Davon lassen wir uns nicht beirren. Wir werden weiterhin alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um den Sachverhalt restlos aufzuklären und unsere Ansprüche geltend zu machen.“
So erklärt Krefelds Geschäftsführer André Schicks nach Angaben des Vereins in einer veröffentlichten Stellungnahme. Während Krefeld nach eigenen Angaben transparent über seine Schritte informiert, hielten sich die Handball-Bundesliga (HBL) und die zuständige Lizenzierungskommission bislang bedeckt.
Neue Vorwürfe und mögliche Folgen
In einer weiteren Pressemitteilung erhebt Krefeld Vorwürfe, die die gängige Praxis der Lizenzvergabe infrage stellen sollen. Nach Einschätzung der von der HSG Krefeld Niederrhein beauftragten Experten lägen „schwerwiegende“ Anhaltspunkte vor; der Verein spricht ausdrücklich den Verdacht auf Lizenzbetrug an. Die Darstellung konkretisiert die bereits seit Juli bestehenden Zweifel, macht die Auseinandersetzung aber deutlich härter.
- Partei: HSG Krefeld Niederrhein (Eilantragsteller)
- Gegenstand: einstweilige Verfügung zur Erteilung einer Lizenz für die 2. Handball-Bundesliga 2026/27
- Instanz: 8. Zivilkammer für Kartellsachen, Landgericht Dortmund (Beratung in der kommenden Woche)
| Betroffene | Mögliche Konsequenz |
|---|---|
| HBL / DHB | Neuaufsetzung der Spielpläne der 2. und 3. Liga |
| HSG Krefeld Niederrhein | Strebt Wiederaufstieg in die 2. Liga per gerichtlicher Anordnung an |
| HSG Nordhorn-Lingen | Gegenstand der Vorwürfe gegen die Lizenzvergabe |
Eine mögliche gerichtliche Anordnung würde nicht nur sportliche Folgen haben, sondern auch organisatorische und finanzielle Folgen für Vereine und Ligaveranstalter. Spieltermine, Hallenbelegungen, Ticketverkäufe und mediale Planungen stünden vor erheblicher Disruption, sollten die bisherigen Entscheidungen aufgehoben werden.
Politik und Verbände bleiben abwartend
Bislang bleibt die HBL gegenüber den Vorwürfen weitgehend stumm; die Lizenzierungskommission äußerte sich öffentlich nicht. Krefeld dagegen kommuniziert nach eigenen Angaben offen jeden Schritt und bereitet offenbar juristische Maßnahmen vor, um „den Sachverhalt restlos aufzuklären“ und eigene Ansprüche durchzusetzen.
Das anstehende Verfahren vor dem Landgericht Dortmund könnte weitreichende Konsequenzen für das Lizenzwesen im deutschen Handball haben. Neben den unmittelbaren Folgen für die beteiligten Vereine geht es auch um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit eines Verfahrens, dessen Integrität für die Struktur und Akzeptanz der Ligen zentral ist. Die Branche blickt nun auf die Entscheidung der 8. Zivilkammer in der kommenden Woche.