Prozesse ausgesetzt – Suche nach Sachverständigem läuft
Der millionenschwere Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen-Buer Ende 2025 hat inzwischen eine Reihe zivilrechtlicher Auseinandersetzungen ausgelöst. Nach Angaben eines Sprechers der Bank liegen der Sparkasse aktuell 18 Klagen vor, in denen Kundinnen und Kunden die volle Erstattung ihrer Schließfachinhalte fordern. Ein Gerichtstermin ist laut einer Gerichtssprecherin auf den 10. September terminiert, bislang sind die Verfahren jedoch ausgesetzt.
Grund für die Aussetzung ist, dass das Landgericht Essen einen unabhängigen Sachverständigen zu den Sicherheitsvorkehrungen der Bank beauftragen möchte. Die Suche nach einem geeigneten Spezialisten laufe derzeit noch, teilte die Gerichtssprecherin mit. Solch ein Gutachten soll klären, ob die Bank gegen vertragliche oder standesrechtliche Sicherheitsanforderungen verstoßen hat und ob daraus Schadensersatzansprüche folgen.
Unterschiedliche Darstellungen zu Auszahlungen
Parallel zu den Gerichtsverfahren ist die Frage nach der Auszahlung von Versicherungssummen an Geschädigte in die öffentliche Debatte geraten. Nach Angaben der Sparkasse seien Anfang Juli erste Auszahlungen aus der Schließfachversicherung begonnen worden. Der Sparkassen-Sprecher erklärte:
„Es wurden bislang weit über hundert Auszahlungen vorgenommen, es werden fortlaufend weitere Betroffene kontaktiert. Auch anwaltlich vertretene Betroffene wurden bereits kontaktiert und haben einen Ausgleich erhalten.“
Diesen Angaben widerspricht der Anwalt Daniel Kuhlmann, der mehrere hundert Kläger vertritt. Er kritisierte, nach seinem Kenntnisstand sei in keinem ihm bekannten Fall die Versicherungssumme tatsächlich ausgezahlt worden.
Versicherungshöhe und Forderungen der Kläger
Vertraglich ist die Erstattung pro Schließfach auf eine maximale Summe von 10.300 Euro begrenzt. Die Kläger hingegen fordern in ihren Verfahren die volle Erstattung der Inhalte, weil sie der Bank mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen vorwerfen.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatten Unbekannte bei dem Einbruch mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen. Die Täter sollen sich über eine Tiefgarage Zugang zu einem Archivraum der Bank verschafft und von dort mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum vorgedrungen sein. Die Gesamtschadenshöhe wird nach Schätzungen in zwei- oder sogar dreistelliger Millionenhöhe angesiedelt.
- Anzahl der Klagen: 18 bei der Sparkasse anhängig
- Betroffene Schließfächer: mehr als 3.000
- Versicherungslimit pro Schließfach: 10.300 Euro
- Nächster Gerichtstermin: 10. September (vorläufig ausgesetzt)
Konsequenzen für Betroffene und lokale Öffentlichkeit
Für die Betroffenen steht viel auf dem Spiel: Für viele Kundinnen und Kunden geht es um Ersatzzahlungen, die ihre persönlichen Werte ersetzen sollen. Die Auseinandersetzung berührt aber auch das Vertrauen in Sicherheitsstandards von Finanzinstituten vor Ort. Für die Sparkasse bedeutet der Fall erhebliche finanzielle und reputative Belastungen; gleichzeitig versucht das Institut offenbar, durch gestaffelte Auszahlungen und Kontaktaufnahme mit Betroffenen den Schaden zumindest teilweise pragmatisch abzuwickeln.
Rechtlich ist der Fall komplex. Sollte der Sachverständige Mängel an den baulichen oder organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen der Bank bescheinigen, könnten daraus weitreichende zivilrechtliche Konsequenzen entstehen. Die Höchstgrenze der vertraglichen Versicherung schränkt die direkte Haftung der Sparkasse zwar ein, doch die Kläger bestreiten, dass diese Begrenzung im konkreten Fall greift, weil sie ein Versäumnis der Bank bei der Gewährleistung sicherer Verwahrungssysteme sehen.
| Aspekt | Status |
|---|---|
| Klagen gegenüber Sparkasse | 18 anhängig |
| Schließfächer betroffen | mehr als 3.000 |
| Versicherungslimit | bis zu 10.300 € pro Fach |
| Gerichtliches Gutachten | Beauftragung laufend, Spezialist gesucht |
Für Gelsenkirchen bleibt die Sache ein Thema von lokalpolitischer wie wirtschaftlicher Bedeutung. Betroffene Kundinnen und Kunden sowie Interessierte sollten Gerichtstermine und Veröffentlichungen des Landgerichts Essen aufmerksam verfolgen, da die dortigen Entscheidungen erheblichen Einfluss auf Schadensregulierungen und künftige Sicherheitsstandards in regionalen Finanzinstituten haben können.
Aus Sicht der Justiz ist zunächst das abzuwartende Sachverständigengutachten der entscheidende Schritt, bevor die Zivilverfahren weitergeführt werden. Bis dahin bleiben viele Fragen offen – für Betroffene, das Institut und die Öffentlichkeit gleichermaßen.