Die von der Europäischen Kommission vorgestellten Beschränkungen für die Heringsfischerei in der westlichen Ostsee stoßen auf scharfe Kritik bei Fachverbänden und Politikern in den Küstenländern. Anlass ist insbesondere der Vorschlag, die bisher bestehende Ausnahmeregelung für passive Fänge in Küstennähe ab 2027 zu streichen – eine Maßnahme, die nach Ansicht von Betroffenen vor allem die kleine handwerkliche Küstenfischerei treffen würde.
Ausnahme für passive Fischerei gefährdet
Bisher ist es in der an Deutschland grenzenden westlichen Ostsee weitgehend untersagt, gezielt auf Hering zu fischen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Fischer, die passiv in Küstennähe fangen, etwa mit Stellnetzen. Diese Ausnahme soll nach Vorstellungen der Kommission im Jahr 2027 entfallen. Betroffen wären vor allem Kleinfischer, die den Großteil der deutschen Ostseefischerei stellen.
Der Präsident des Deutschen Fischerei-Verbands warnte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor den wirtschaftlichen Folgen: Die Mengen, die diese Küstenfischer entnehmen, seien für die Bestandsentwicklung des westlichen Herings „unerheblich“, für die Betriebe aber von großer Bedeutung.
„Es wäre unverhältnismäßig, die ohnehin minimale Heringsquote unserer kleinen Küstenfischerei weiter zu kürzen, während ein erheblicher Teil der Fänge auf denselben Bestand im Skagerrak und in der Norwegenrinne erfolgt.“
Politiker fordern differenzierte Maßnahmen
Auch der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), äußerte sich kritisch. Er forderte Bestandsschutz, der dort ansetze, „wo er tatsächlich etwas bewirkt“. Zugleich mahnte Backhaus beim Dorsch zu Augenmaß und hob hervor, dass die tatsächlichen Fänge inzwischen verschwindend gering seien, sodass eine ausreichende Beifangquote notwendig bleibe, „damit überhaupt noch auf andere Arten gefischt werden könne“.
Backhaus forderte ferner, dass Deutschland im Fischereirat die Interessen der kleineren Küstenfischer vertreten müsse; er nannte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) als Ansprechpartner für eine entsprechende Vertretung.
Was steht für 2027 zur Debatte?
- Streichung der Ausnahmeregelung für passive Heringsfänge in Küstennähe
- Auswirkung primär auf die kleine handwerkliche Küstenfischerei
- Debatte um Bestands- und Artenschutz versus Existenzsicherung regionaler Betriebe
Die Kommission begründet die Verschärfungen mit dem Ziel, den Heringsbestand in der westlichen Ostsee wirksamer zu schützen. Kritikern zufolge greift diese Maßnahme jedoch zu pauschal und berücksichtigt nicht die regionale Struktur der Fischerei sowie die unterschiedsweise geringe Bedeutung der Küstenfänge für die Gesamtbestandssituation.
Regionale Folgen und mögliche Reaktionen
Für Schleswig-Holstein sind die Vorgänge relevant: Die kleine Küstenfischerei ist entlang der schleswig-holsteinischen Küsten wirtschaftlich und kulturell verankert. Ein Wegfall der Ausnahmegenehmigung könnte kurzfristig zu Einnahmeverlusten für zahlreiche Kleinfischerbetriebe führen, langfristig auch zu Strukturwandel in der Branche.
Welche konkreten Maßnahmen vom Bund im Fischereirat ergriffen werden, bleibt abzuwarten. Vertreter der Branche fordern eine differenzierte Regulierung, die zwischen großindustriellen Fangflotten und der lokalen Küstenfischerei unterscheidet und gezielte Schutzmaßnahmen dort ansetzt, wo die Bestandsentwicklung tatsächlich gefährdet ist.
| Aspekt | Mögliche Auswirkung |
|---|---|
| Streichung der Ausnahmeregelung | Wegfall legaler passiver Küstenfänge, Einkommensverluste für Kleinfischer |
| Bestandsschutz | Verbesserung der Schutzmaßnahmen für Heringsbestände, aber debate über Effektivität |
| Politische Reaktionen | Druck auf Deutschland, Interessen im Fischereirat zu vertreten |
Vertreter des Deutschen Fischerei-Verbands und betroffene Fischer betonen, dass die Mengen der Küstenfischerei für die Bestandsentwicklung vernachlässigbar seien, wohl aber eine existenzielle Bedeutung für die Betriebe haben. Die Debatte zeigt, wie schwierig es ist, biologische Zielsetzungen mit sozialen und wirtschaftlichen Folgen regionaler Branchen in Einklang zu bringen.
In den kommenden Wochen dürften sich die Diskussionen auf EU-Ebene und im Fischereirat zuspitzen. Für die betroffenen Küstenorte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Hoffnung, dass eine Lösung gefunden wird, die sowohl den Schutz der Bestände als auch die Erhaltung der kleinen Küstenfischerei berücksichtigt.