Der Regierungsrat des Kantons Uri hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSU) mit der Durchführung einer Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (VKVG) beauftragt. Die Anpassungen sind eine direkte Folge der Annahme der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) durch das Stimmvolk.
Wesentliche Anpassungsfelder
Die geplanten Änderungen der VKVG konzentrieren sich laut Mitteilung des Kantons auf drei zentrale Bereiche:
- Umsetzung von EFAS: Mit der Annahme der EFAS-Vorlage vom 24. November 2024 wird die Finanzierung der Gesundheitsleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vereinheitlicht. Leistungen werden künftig unabhängig vom Leistungsort — ambulant, stationär oder im Pflegeheim — nach demselben Verteilschlüssel zwischen Krankenversicherern und Kantonen finanziert. Dies verlangt eine Anpassung des kantonalen Rechts.
- Effizientere Regelung bei Tariffragen: Um langwierige Tarifverhandlungen zu beschleunigen und Routineentscheide nicht länger beim Regierungsrat zu konzentrieren, ist vorgesehen, die Zuständigkeit für Entscheide über vorsorgliche Massnahmen (Arbeitstarife) an die zuständige Direktion zu delegieren.
- Präzisierung der Aufgaben der Sozialversicherungsstelle (SVS) Uri: Die Zuständigkeiten der SVS, namentlich bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) und bei Nichtbezahlung von Krankenkassenprämien, sollen klarer definiert und an die bestehende Praxis angepasst werden.
Ziel und Verfahren der Vernehmlassung
Der Regierungsrat lädt die Bevölkerung und interessierte Kreise ein, bis Montag, den 7. Dezember 2026, eine Stellungnahme einzureichen. Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind online verfügbar unter www.ur.ch/vernehmlassungen. Eingaben können elektronisch an afg@ur.ch geschickt werden.
Nach Auswertung der Eingaben plant der Regierungsrat, den Bericht und den Antrag voraussichtlich vor den Sommerferien 2027 zu verabschieden. Die Behandlung im Landrat ist für September 2027 vorgesehen. Angestrebt wird die Inkraftsetzung der revidierten Verordnung per 1. Januar 2028.
Warum die Änderungen relevant sind
Die Vereinheitlichung der Finanzierung bedeutet eine grundlegende Änderung der bisherigen Finanzflüsse zwischen Krankenversicherern und Kantonen. Bisher wurde zwischen ambulanten und stationären Leistungen unterschieden; durch EFAS entfällt diese Trennung. Für den Kanton Uri bedeutet das konkret, dass kantonale Regelungen und Prozesse überprüft und angepasst werden müssen, damit die kantonale Rechtsordnung mit dem neuen nationalen Rahmen übereinstimmt.
Die Delegation von Entscheiden zu vorsorglichen Massnahmen an die Direktion soll die Reaktionsfähigkeit erhöhen und den Regierungsrat von Routinefragen entlasten. Für Leistungserbringer und Versicherer dürfte dies zu schnelleren Klärungen bei Tarifstreitigkeiten führen.
Die Präzisierung der Aufgaben der SVS Uri bei IPV und Prämienausständen zielt darauf ab, Abläufe zu vereinheitlichen und Rechtssicherheit für Verwaltungspraxis und Betroffene zu schaffen. Das kann Auswirkungen auf die Anspruchsprüfung, die Verfahrensdauer und die Kommunikation mit Versicherten haben.
Praktische Hinweise für Stellungnehmende
- Die Vernehmlassungsunterlagen stehen unter www.ur.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.
- Stellungnahmen sind elektronisch bis 7. Dezember 2026 an afg@ur.ch einzureichen.
- Bei Rückfragen können Medienschaffende den Regierungsrat via Christian Arnold, ch.arnold@ur.ch kontaktieren.
| Meilenstein | Datum / Zeitraum |
|---|---|
| Frist Vernehmlassung | 7. Dezember 2026 |
| Verabschiedung Bericht/Antrag Regierungsrat | Vor Sommerferien 2027 |
| Behandlung durch den Landrat | September 2027 |
| Angestrebtes Inkrafttreten | 1. Januar 2028 |
Ausblick
Die anstehenden Vernehmlassungen bieten Kantonsinstitutionen, Organisationen des Gesundheitswesens, Leistungserbringern und der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit, konkrete Vorschläge und Bedenken einzubringen. Der Kantonsrat wird anschliessend im gesetzlich vorgesehenen Verfahren über die Umsetzung entscheiden.
Die geplanten Änderungen berühren zahlreich Betroffene: Versicherte, Leistungserbringer, Spitäler, Pflegeheime und die kantonale Verwaltung. Die Mitwirkung in der Vernehmlassung ist die zentrale Chance, Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der kantonalen Umsetzung zu nehmen.