Am Eröffnungswochenende der Jagdsaison traten in der Südschweiz und in den Alpenregionen mehrere schwere Zwischenfälle auf, die über individuelles Fehlverhalten hinaus die Organisation und Aufsicht des Jagdwesens infrage stellen. Im Kanton Tessin starben binnen weniger Stunden zwei Hobbyjäger nach Stürzen. Zeitgleich meldeten die Bündner Behörden ein tödliches Versehen: Ein Pferd wurde in der Averser Gemeinde Cröt von einem Jagdschuss getroffen und getötet, weil der Schütze das Tier offenbar für ein Rothirsch hielt.
Unterschiedliche Orte, ähnliche Fragen
Die Todesfälle im Tessin ereigneten sich innerhalb kurzer Zeitspanne und betrafen Personen, die als freizeitlich jagend unterwegs waren. Über die genauen Umstände der Stürze liegen derzeit nur knappe Informationen vor. Die Kantonspolizei und die zuständigen Stellen untersuchen die Vorfälle; offizielle Detailmitteilungen stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
In Graubünden meldete der Vorfall in Cröt ein klar nachvollziehbares Versagen bei der Zielerkennung: Ein Pferd, das auf einer Weide stand, wurde durch eine Kugel getötet. Der Schütze meldete den Vorfall selbst, daraufhin wurde ihm die Jagdberechtigung entzogen. Für die betroffene Familie und die Betreuenden des Tieres bleibt das Pferd tot.
Wer trägt Verantwortung?
Die Ereignisse legen eine grundsätzliche Frage offen: Wo endet die Verantwortung des einzelnen Schützen und wo beginnt die Verantwortung der kantonalen Behörden, die das Jagdsystem regeln? Jagd ist in der Schweiz kein reiner Freizeitakt ohne Reglement; es handelt sich um ein öffentlich organisiertes, gebührenpflichtiges System, in dem Private mit erlaubten Schusswaffen auf Wildtiere losgehen. Die Kantone erlassen Jagdzeiten, Betriebsordnungen und Sicherheitsbestimmungen und tragen damit wesentlich zur Rahmenbedingung bei, unter denen Fehler möglich werden.
Die Bündner Jagdverwaltung bezeichnete den Fall als «isolierten Einzelfall».
Diese Darstellung greift nach Auffassung von Fachpersonen zu kurz. Selbstverständlich trägt der Schütze die unmittelbare Verantwortung für das Abgeben eines Schusses. Doch die Behörden setzen die Spielregeln: Wann darf geschossen werden, wie werden Schiess- und Sichtbedingungen definiert, wie wird Aufklärung betrieben und wie werden Lehrgänge und Kontrollen ausgestaltet? Wenn diese Rahmenbedingungen Risiken erzeugen, lässt sich die Verantwortung nicht allein auf die handelnde Person reduzieren.
Praktische Sicherheitsfragen vor Ort
Aus den Vorfällen lassen sich konkrete sicherheitsrelevante Punkte ableiten, die für Jäger, Grundeigentümer und Behörden relevant sind:
- Identifikation von Zielen: Nur schiessen, wenn die Identität des Tieres zweifelsfrei feststeht.
- Licht- und Sichtverhältnisse: Jahreszeitlich bedingte Dämmerungszeiten beachten; Jagdzeiten der Kantone berücksichtigen.
- Rückendeckung und Umfeld: Auf sichere Rückhaltemaßnahmen achten, etwa freie Schusslinie und sicheres Terrain hinter dem Ziel.
- Persönliche Ausrüstung: Signalbekleidung, Funk oder Handy für Notfälle können Leben retten, vor allem in schwierigen Geländen.
Behördliche Reaktionen und Debatte
Die Kantone stehen nun vor der Aufgabe, die Balance zu finden zwischen der Wahrung des Jagdrechts, dem Schutz von Landbewohnern und Tieren sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Behörden können auf verschiedene Hebel zurückgreifen: strengere Zugangsbedingungen zu Jagdberechtigungen, intensivere Kontrollen, verpflichtende Sicherheitskurse oder angepasste Jagdzeiten je nach Geländeeigenschaften.
| Vorfall | Ort | Konsequenz |
|---|---|---|
| Pferd versehentlich erschossen | Cröt (Avers), GR | Jagdpatent entzogen; Tier tot |
| Zwei Jäger gestorben nach Stürzen | Kanton Tessin | Untersuchungen durch Kantonspolizei laufen |
Was bedeutet das für die Tessiner Bevölkerung?
Für die Bevölkerung im Kanton Tessin und in angrenzenden Bergregionen sind solche Meldungen beunruhigend. Insbesondere für Landwirte, Pferdehalter und Wandernde stellt sich die Frage nach der Sicherheit auf Feldern und Weiden während der Jagdzeit. Es empfiehlt sich, örtliche Jagdaufsichten zu kontaktieren, Schutzmassnahmen zu besprechen und bei sichtbaren Gefahren die Polizei zu informieren.
Die jüngsten Vorfälle zeigen, dass Jagdpolitik und -praxis nicht nur eine Materie für Freizeitteilnehmende bleiben, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung darstellen. Die laufenden Untersuchungen werden klären müssen, ob und in welchem Umfang organisatorische Mängel zur Entstehung dieser Tragödien beigetragen haben.
Kontaktstellen: Kantonspolizei Tessin für Notfälle und Meldungen; zuständige Jagd- und Fischereibehörde des jeweiligen Kantons für Fragen zu Betriebsordnungen und Jagdbewilligungen.