Sarnen – Die Obwaldner Banken haben für das Jahr 2027 einen Zinssatz von 0,00 Prozent auf die Covid‑19‑Härtefalldarlehen festgelegt. Das teilte der Kanton am Dienstag mit. Damit folgen die Obwaldner Kantonalbank, die Raiffeisenbank Obwalden und die Sparkasse Schwyz AG in Engelberg dem Zinsniveau, das der Bund für vergleichbare Covid‑Kredite vorgibt.
Hintergrund und Zahlen
Im Rahmen des kantonalen Härtefallprogramms haben insgesamt 177 Unternehmen Darlehen oder Beiträge erhalten. Das Volumen der gewährten Hilfen beträgt insgesamt 5,2 Millionen Franken. Seit Beginn der Amortisationen im Jahr 2024 sind die Kredite verzinst worden; für 2026 lag der Zinssatz bei 0,25 Prozent. Bis Ende Juni 2026 wurden bereits rund 3,9 Millionen Franken zurückbezahlt.
| Grösse | Betrag / Zahl |
|---|---|
| Empfangene Hilfen (Total) | 5,2 Mio. Fr. |
| Anzahl Begünstigte | 177 Unternehmen |
| Bis Ende Juni zurückbezahlt | ~3,9 Mio. Fr. |
| Zinssatz 2026 | 0,25 % |
| Zinssatz 2027 | 0,00 % |
Motivation der Banken
Die drei involvierten Institute begründen die Festlegung des zinsfreien Jahres 2027 damit, den betroffenen Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Entlastung zu gewähren. Insbesondere Sektoren, die während der Pandemie stark betroffen waren, sollen so längerfristig entlastet werden.
«Vor allem die Gastronomie und die Hotellerie seien ‹stark› betroffen gewesen.»
Rechtsgrundlage und Abstimmung
Gemäss Mitteilung hat der Kanton die jährliche Festlegung des Zinssatzes in Absprache mit den Hausbanken bis zum 30. September vorgesehen. Die kantonalen Rechtsgrundlagen würden einen Zinssatz von rund 1,5 Prozent zulassen; die Banken orientieren sich jedoch an den Konditionen des Bundes für die Covid‑Solidarbürgschaftskredite, um eine einheitliche Handhabung zwischen den Programmen zu erreichen.
Praktische Folgen für Unternehmen
Für die betroffenen Firmen bedeutet der zinsfreie Zeitraum eine direkte Reduktion der jährlichen Finanzkosten. Die Darlehen wurden teils als Bürgschaft für ein rückzahlbares Darlehen und teils als A‑Fonds‑perdu‑Beitrag gewährt; das kantonale Modell sah in vielen Fällen eine Kombination dieser Instrumente vor (ein Drittel Bürgschaft, zwei Drittel A‑Fonds‑perdu‑Beitrag).
- Direkte Ersparnis: Wegfall der Zinszahlungen für 2027.
- Liquidität: Verbesserte kurzfristige Liquiditätslage für Gastronomie und Hotellerie.
- Amortisation: Die Rückzahlungen der Darlehen laufen weiterhin; freiwillige Amortisationen haben bereits zu den hohen Rückzahlungsbeträgen geführt.
Einordnung für den Kanton
Für die kantonale Finanzverwaltung bedeutet die Entscheidung der Banken keine zusätzlichen Ausgaben, da die Zinsfestlegung von den Instituten getroffen wurde. Gleichwohl hat die Entwicklung Einfluss auf die verbleibenden Forderungen und die Sicht auf die nachhaltige Tragbarkeit der Hilfspakete. Die hohe Rückzahlungsquote – mehr als drei Viertel des Gesamtvolumens – zeigt nach kantonaler Darstellung, dass viele Betriebe die Unterstützungen erfolgreich tilgen konnten oder durch freiwillige Zahlungen die Schulden reduziert haben.
Ausblick
Der Zinssatz für die Härtefalldarlehen wird weiterhin jährlich festgelegt. Die jetzt getroffene Regelung für 2027 schafft kurzfristig Entlastung, setzt aber voraus, dass sich die wirtschaftliche Lage der betroffenen Branchen stabilisiert. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, könnten Banken und Kanton die Konditionen künftig erneut anpassen.
Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen, zu weiteren geplanten Entlastungsmassnahmen oder zu einer fortlaufenden Koordination mit Bundesprogrammen machte die Staatskanzlei in der Mitteilung nicht.