Der Kanton Nidwalden will frühzeitig festlegen, wer für Menschen mit Schutzstatus S zuständig ist, sobald diese nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen sind. Der Regierungsrat hat dazu eine Teilrevision des kantonalen Ausländerrechts in die Vernehmlassung geschickt.
Ziel: Kantonale Zuständigkeit mit gemeinsamer Kostenlast
Gemäss Mitteilung der Staatskanzlei soll der Kanton für diese Gruppe zuständig bleiben. Die tatsächlichen Kosten der Sozialhilfe sollen jedoch solidarisch von allen Gemeinden getragen werden. Der Anteil jeder Gemeinde richtet sich nach deren Bevölkerungszahl. Zu Höhe und Umfang der Unterstützungsleistungen gebe es keine Änderungen, heisst es in der Vernehmlassung.
«Eine solidarische Lösung und eine ausgewogene Lastenverteilung», schrieb Sozialdirektor Peter Truttmann in der Begleitmitteilung.
Der Regierungsrat begründet die Initiative mit bevorstehenden Änderungen auf Bundesebene. Der Schutzstatus S bleibt nach einem Entscheid des Bundesrats mindestens bis zum 4. März 2028 bestehen. Vor diesem Hintergrund will Nidwalden frühzeitig eine kantonale Regel schaffen, die Rechtssicherheit für Behörden, Gemeinden und Betroffene bringt.
Vernehmlassung und Zeitplan
Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Oktober 2026. Sollten die Rückmeldungen keine grundlegenden Änderungen erfordern, sollen die neuen Bestimmungen nach der Beratung im Landrat am 1. März 2027 in Kraft treten.
Betroffenenzahlen und Finanzaspekte
Per 1. September lebten im Kanton Nidwalden 332 Personen mit Schutzstatus S. Der Regierungsrat geht davon aus, dass im Laufe des Jahres 2027 voraussichtlich 218 Personen nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten werden. Von diesen beziehen derzeit 85 Personen ganz oder teilweise Asylsozialhilfe.
| Stand | Zahl |
|---|---|
| Personen mit Schutzstatus S (1. Sept.) | 332 |
| Voraussichtlich Aufenthaltsbewilligungen 2027 | 218 |
| Derzeit Asylsozialhilfe beziehend | 85 |
Die vorgeschlagene Kostenverteilung orientiert sich an der Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden. Damit sollen finanzielle Belastungen nicht einseitig auf einzelne Gemeinden fallen, sondern über den ganzen Kanton gestreckt werden. Konkrete Zahlen zu erwarteten Mehrausgaben oder Budgetwirkungen nennt das Communiqué nicht; dies dürfte Gegenstand der Vernehmlassung und der parlamentarischen Beratungen sein.
Gründe für die Regelung
- Rechtssicherheit: Klare Zuständigkeiten sollen administrative Abläufe vereinfachen.
- Finanzielle Fairness: Eine auf Einwohnern basierende Verteilung soll die Lasten gleichmässig verteilen.
- Vorbereitung auf Bundesrecht: Anpassung an die laufenden bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und die Verlängerung des Schutzstatus S.
Der Regierungsrat betont, dass die Leistungen an sich nicht reduziert werden sollen. Vielmehr ziele die Vorlage auf die Frage, welche Instanz künftig formell zuständig ist und wie die Kosten zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden.
Ausblick auf die politische Debatte
In der Vernehmlassung werden Gemeinden, Sozialverbände, die Sozialdirektion sowie weitere betroffene Stellen Stellung nehmen können. Erwartet werden vor allem Fragen zur praktischen Umsetzung der Kostenverteilung, zu Übergangsregelungen für Betroffene und zur Belastung einzelner Gemeindebudgets.
Nach Abschluss der Vernehmlassung wird der Regierungsrat den Entwurf überarbeiten und dem Landrat zur Beratung vorlegen. Der vorgesehene Inkrafttretungstermin ist der 1. März 2027.
Für Betroffene wie auch für Gemeinden dürfte die Vorlage weitreichende Folgen haben: Sie betrifft Zuständigkeiten im Sozialwesen, die buchhalterische Abbildung von Unterstützungsleistungen und die langfristige Planung der Gemeindefinanzen. Die Vernehmlassung bietet nun die Gelegenheit, offene Fragen zu klären und die praktischen Details vor der parlamentarischen Entscheidung zu schärfen.