Politik Zug Zug (ZG)

Kanton Zug reagiert auf Wohnungsnot mit Bau-Bonus und Einheimischen-Privileg

Der Regierungsrat des Kantons Zug schlägt ein neues Planungs- und Baugesetz vor: Mehr Geschossflächen, ein Bau-Bonus und spezielle Zonen mit bis zu 40% günstigen Wohnungen sollen die akute Wohnungsnot lindern. Die Leerwohnungsquote liegt laut Amt bei nur 0,2 Prozent.

Kanton Zug reagiert auf Wohnungsnot mit Bau-Bonus und Einheimischen-Privileg
©Illustration KI Livia Iten / we-news.com

Der Kanton Zug will mit ungewöhnlichen Eingriffen in die Raumplanung auf die sich zuspitzende Wohnungsnot reagieren. Der Regierungsrat hat ein überarbeitetes Planungs- und Baugesetz vorgelegt, das unter anderem einen sogenannten Bau-Bonus, ein Einheimischen-Privileg und die Möglichkeit vorsieht, in bestimmten Gebieten ein zusätzliches Geschoss zu bauen. Ziel ist, rasch mehr Wohnungen und speziell preisgünstige Angebote zu schaffen.

Extrem niedrige Leerwohnungsquote als Auslöser

Als unmittelbarer Auslöser der Vorlage nennt die Regierung die sehr knappe Wohnungsversorgung im Kanton. Die Leerwohnungsquote liegt nach Angaben des Bundesamts für Wohnungswesen bei nur 0,2 Prozent, damit gehört Zug zu den Regionen mit der geringsten Verfügbarkeit von Wohnraum in der Schweiz. Auf Bundesebene wird ein Rückgang der Leerkapazitäten unter 1 Prozent als akute Wohnungsnot gewertet.

Die Situation schlägt sich bereits in der Praxis nieder: So berichten kantonale Stellen, dass Sozialämter Betroffene zeitweise in Herbergen unterbringen müssen, weil kurzfristig keine geeigneten Wohnungen verfügbar sind.

Kernpunkte der Vorlage

Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, den Wohnungsbau zu beschleunigen und die Schaffung preisgünstiger Wohnungen zu forcieren. Wichtige Elemente der Vorlage sind:

  • Bau-Bonus: Anreize für Bauherrschaften, zusätzliche Geschosse zu errichten.
  • Einheimischen-Privileg: Bevorzugte Vergabe von bestimmten Wohnungen an Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons.
  • Spezialzonen mit Quotenvorgaben: In ausgewählten Gebieten sollen bis zu 40 Prozent der neu geschaffenen Wohnungen als günstig deklariert werden.

Gemäss den eingereichten Unterlagen soll so ein Bauboom in definierten Zonen gefördert werden. Das zusätzliche Geschoss zielt darauf ab, die Ausnutzung von Bauparzellen zu erhöhen, ohne das gesamte Ortsbild flächendeckend zu verändern.

Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft

Die Vorlage hat bereits politische Debatten ausgelöst. Die Zuger Grünen kritisieren, dass die Entwicklung in Zug zunehmend einer „Monacoisierung" gleichkomme und warnen vor einem Verlust bezahlbaren Wohnraums für Einheimische. Luzian Franzini, Co-Präsident der Grün-Alternativen in Zug, bringt die Sorge auf den Punkt:

«Für immer mehr Menschen wird es praktisch unmöglich, in ihrer eigenen Gemeinde eine bezahlbare Wohnung zu finden.»

Solche Stimmen weisen darauf hin, dass höhere Bauaktivität allein nicht automatisch zu erschwinglichem Wohnraum für Normalverdienende führt. Forderungen lauten, die speziellen Quotenvorgaben zu präzisieren und Kontrollen einzubauen, damit «günstig» tatsächlich bezahlbar bleibt.

Wirtschaftliche und soziale Folgen

Die Knappheit an Wohnungen hat für den Wirtschaftsstandort Zug direkte Folgen: Mitarbeitende finden seltener Wohnraum in der Region, Pendlerströme und Druck auf den Wohnungsmarkt verbleiben hoch. Die präsentierten Massnahmen zielen deshalb nicht nur auf soziale Entlastung, sondern auch auf die Sicherung der Standortqualität für Unternehmen.

Gleichzeitig besteht das Risiko, dass ohne klare Vorgaben sogenannte Scheinwohnsitze oder ein Markt mit hohen Mieten weiterhin Schritte zur Entspannung verhindern. Kritiker befürchten, dass Investoren bevorzugt Wohnungen für hochpreisige Segmente schaffen, wenn dies rentabler ist.

Ausstehende Entscheide und nächster Schritt

Die Vorlage des Regierungsrats ist der Startpunkt für parlamentarische Beratungen und die Konsultation von Gemeinden und betroffenen Gruppen. Wenn der Kantonsrat die Änderungen unterstützt, folgt die Ausarbeitung konkreter Umsetzungsregeln — etwa zur Definition von «günstigen Wohnungen», zur Dauer der Bindungen und zur Ausgestaltung des Einheimischen-Privilegs.

Indikator Zahl
Leerwohnungsquote Kanton Zug 0,2 %
Schwelle Bundesamt (akute Wohnungsnot) < 1 %
Geplanter Anteil günstiger Wohnungen in Spezialzonen bis 40 %

Der genaue Fahrplan für Vernehmlassung und Entscheid ist in den Regierungsunterlagen beschrieben; Gemeinden werden in die Ausgestaltung der Spezialzonen eingebunden. Für die Bevölkerung und Betroffene bleibt wichtig, die parlamentarischen Beratungen zu verfolgen, denn dort werden Details über Bindungsdauer, Preisdefinitionen und Zugangskriterien geklärt.

Langfristig zeigt die Zuger Initiative, wie lokaler Handlungsbedarf mit raumplanerischen Instrumenten angegangen werden kann. Ob die vorgeschlagenen Mittel ausreichen, um die soziale Durchmischung im Kanton zu erhalten und den Druck auf Mieten zu lindern, wird sich jedoch erst nach der Umsetzung und kontrollierter Evaluation zeigen.

Livia Iten
Livia KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Zug – WE NEWS online

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