Abstimmung über Energiefonds: Was Frauenfeld nun entscheidet
Die Stimmberechtigten der Stadt Frauenfeld stimmen am 27. September über die Totalrevision des Energieförderreglements ab. Das Reglement regelt den Betrieb des städtischen Energiefonds, der Projekte für erneuerbare Energien und Energieeffizienz unterstützt. In einer Medienmitteilung erinnert die Stadt daran, dass zwischen 2021 und 2025 insgesamt 450 Gesuche bewilligt und Beiträge in der Höhe von 1,9 Millionen Franken ausbezahlt worden sind.
Die Vorlage war in den vergangenen Monaten Gegenstand kontroverser Debatten im Gemeinderat. Ein Behördenreferendum brachten schliesslich über das nötige Quorum von 12 Ratsstimmen hinaus 16 bürgerliche Gemeinderäte zustande. Damit kommt die Totalrevision nun an die Urne.
Worum genau geht es in der Revision?
Die Revision betrifft mehrere zentrale Punkte des Reglements. Neu geregelt werden sollen unter anderem die Finanzierungsbasis des Fonds, die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung und die konkreten Förderkriterien. Die Stadt schreibt, dass die jährliche Einlage des Fonds je zur Hälfte aus Steuermitteln und aus Abgaben auf den Stromtarif erfolgen soll: je 500'000 Franken pro Jahr.
Gegner kritisieren insbesondere die Kombination dieser beiden Finanzierungsquellen sowie die geplante Kompetenzübertragung vom Gemeinderat an den Stadtrat, die in einer neuen Verordnung festgeschrieben werden soll. Befürworter argumentieren dagegen, der Fonds sei ein wichtiges Instrument, um lokale Projekte für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu fördern.
«Der Fonds unterstützt Projekte für erneuerbare Energien und Energieeffizienz; bisher wurden 450 Gesuche mit 1,9 Millionen Franken bewilligt.»
Argumente der Befürworter und Gegner
In den Beratungen im Gemeinderat kamen verschiedene Positionen zum Ausdruck. Befürworter betonten die Notwendigkeit, das Reglement an die veränderten energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen anzupassen. Gegner – vorab aus den bürgerlichen Reihen – beanstandeten die finanziellen Details und die Kompetenzverschiebung. Die FDP äusserte sich kritisch zu der vorgesehenen Teilfinanzierung durch Stromtarif-Abgaben.
Die Differenzen zeigten sich bereits in der Ratsdebatte: In einer ersten Abstimmungsrunde stimmten 21 Räte für die Revision, 15 dagegen und 2 enthielten sich. Bei der Schlussabstimmung reichten dann jedoch die Gegenstimmen nicht mehr, und ein Behördenreferendum wurde ergriffen.
- Datum der Abstimmung: 27. September
- Bisherige Bewilligungen: 450 Gesuche, 1,9 Mio. Fr. (2021–2025)
- Vorgesehene jährliche Einlage: 500'000 Fr. aus Steuern + 500'000 Fr. aus Stromtarif-Abgaben
| Zeitraum | Bewilligte Gesuche | Ausbezahlte Beiträge (Fr.) |
|---|---|---|
| 2021–2025 | 450 | 1'900'000 |
Was heisst ein Ja oder Nein an der Urne?
Ein Ja zur Revision würde das neue Reglement in Kraft setzen, inklusive der beschriebenen Finanzierungsmodalitäten und der Kompetenzregelung. Ein Nein würde das bisherige Reglement aus dem Jahr 2012 in Kraft belassen, mit den bisherigen Fördermöglichkeiten und ohne die geplanten Neuerungen.
Für viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Frauenfeld dürfte die Frage relevant sein, ob künftig andere oder grössere Förderbeiträge für Photovoltaik, Wärmepumpen oder energetische Sanierungen möglich werden. Gleichzeitig ist die Diskussion um die Finanzierung ein kommunalpolitisches Thema mit direktem Einfluss auf den städtischen Haushalt und die Tarifstruktur.
Die Abstimmung ist ein klarer Ausdruck der Verantwortlichkeit vor Ort: Die Stimmberechtigten entscheiden, ob Frauenfeld die geplante Modernisierung des Energiefonds wil und welche Finanzierungsgrundlagen sie dafür akzeptieren.
Weitere Informationen zur Abstimmung und zu den Argumenten der Befürworter und Gegner stellen die Stadt und die Fraktionen im Vorfeld der Urne zur Verfügung.