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Evaluation: Halbierung der Kosten im Kindesschutz entlastet Schwyzer Gemeinden

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Kanton und Gemeinden im Kanton Schwyz die Kosten für Kindesschutzmassnahmen je zur Hälfte. Eine Evaluation der Hochschule Luzern kommt zum Schluss: Die Regelung funktioniert, entpolitisiert das Thema und entlastet die Gemeinden finanziell. Handlungsbedarf sehen die Autorinnen und Autoren bei Informationsaustausch, Angebotsplanung und Unterstützung junger Erwachsener.

Evaluation: Halbierung der Kosten im Kindesschutz entlastet Schwyzer Gemeinden
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Der Kanton Schwyz und seine Gemeinden haben im Kindesschutz seit dem 1. Januar 2023 ein neues Finanzierungsmodell: Die Kosten für Schutzmassnahmen werden seither je zur Hälfte vom Kanton und von den Gemeinden getragen. Eine Evaluation der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, im Auftrag des Amts für Gesundheit und Soziales, kommt zum Schluss, dass diese Regelung den Gemeinden insgesamt Erleichterung gebracht hat und sich bewährt.

Evaluation: Praxis, Wirkung, Wahrnehmung

Die Untersuchung wertete die Jahre 2023 und 2024 aus und kombinierte quantitative und qualitative Methoden. Befragt wurden das Departement des Innern, die Ämter für Kindes- und Erwachsenenschutz, 13 Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden. Von den 30 angefragten Gemeinden nahmen 25 an Einzelinterviews teil. Alle adressierten Anspruchsgruppen bezeichnen den Kostenteiler als wichtigen Fortschritt und sprechen sich für eine Weiterführung der Regelung aus.

Die Autorinnen und Autoren heben mehrere positive Effekte hervor: Die neue Kostenaufteilung habe den Kindesschutz «entpolitisiert», die Rechtssicherheit erhöht, Verzögerungen reduziert und die Abrechnungspraxis sowie die Kostengutsprache konsolidiert. Hinweise auf Fehlanreize fanden sich in der Evaluation nicht.

Empfohlene Verbesserungsfelder

Trotz der grundsätzlich positiven Bilanz listet die Evaluation Handlungsfelder auf, bei denen Nachbesserungen nötig sind. Im Zentrum stehen:

  • Besserer Informationsaustausch zwischen Kanton, Gemeinden und Leistungserbringern
  • Periodische Angebotsanalysen und Bedarfsplanung zur Erkennung und Schliessung von Lücken
  • Unterstützung junger Erwachsener, insbesondere die Ausdehnung der Kostentragung für freiwillige ambulante und stationäre Massnahmen bis ins Alter von 25 Jahren, wenn kein unterstützendes Umfeld vorhanden ist
  • Ausbau und Qualitätssicherung bei ambulanten Angeboten, inklusive möglicher Melde- oder Bewilligungspflichten zur Gewährleistung fachlicher Standards

Die Evaluationsautorinnen und -autoren warnen allerdings vor einer vollkommenen Kostenübernahme durch den Kanton: Eine solche Vollfinanzierung, wie sie von einigen Gemeinden gefordert worden sei, empfehlen sie nicht.

Konkrete Zahlen und Teilnehmende

Untersuchungszeitraum 2023–2024
Organisationen befragt 13
Gemeinden angefragt / befragt 30 angefragt / 25 teilgenommen

Auswirkungen für Gemeinden und Fachstellen

Die finanzielle Entlastung der Gemeinden ist einer der zentralen Effekte. Laut Evaluation haben sich die Prozesse zur Kostengutsprache und Abrechnung etabliert, was Verwaltungsaufwand und Unsicherheit reduziert. Für Fachstellen bedeutet dies mehr Planbarkeit und eine verlässlichere Abwicklung von Fällen, die massnahmenbedürftige Kinder und Jugendliche betreffen.

Gleichzeitig eröffnet die Evaluation die Diskussion über die Weiterentwicklung der Angebote: Regelmässige Bedarfs- und Angebotsplanungen sollen Lücken sichtbar machen und damit Grundlage für Angebotsentwicklung liefern. Die Autorinnen und Autoren betonen, dass Qualitätssicherung bei ambulanten Leistungen ein Anliegen sei, das allen Anspruchsgruppen wichtig sei.

Kein politischer Streit – aber offene Fragen

Die Evaluation dokumentiert, dass das neue Finanzierungsmodell kontroverse Debatten weitgehend entschärft hat. Dennoch bleiben Fragen offen, etwa zur konkreten Ausgestaltung einer Ausdehnung der Kostenübernahme für junge Erwachsene bis 25 Jahre oder zur Einführung von Melde- bzw. Bewilligungspflichten für ambulante Anbieter.

Das Amt für Gesundheit und Soziales des Kantons Schwyz kann auf Basis der Evaluation nun gezielt Massnahmen ergreifen, um Informationsflüsse zu verbessern und die Angebotsplanung zu institutionalisieren. Die im Bericht identifizierten Mängel geben den Gemeinden und kantonalen Stellen Ansatzpunkte für konkrete Reformschritte.

Insgesamt zeigt die Evaluation: Die halbierte Kostenverantwortung hat die Struktur des Kindesschutzes im Kanton Schwyz verändert, die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden gestärkt und die finanzielle Last für kommunale Haushalte verringert. Die Weiterentwicklung der Angebotslandschaft und die Sicherung von Qualitätsstandards bleiben nun die nächsten Aufgaben.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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